Der Bußgeldkatalog Teil 1

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    Re: Der Bußgeldkatalog Teil 1

    Micha 318i - 11.10.2005, 09:00

    Der Bußgeldkatalog Teil 1
    Achtung hier drohen Punkte

    Der offiziellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog gibt Auskunft mit wievielen Punkten und welcher Geldstrafen sie für folgende Vergehen zu rechnen haben.

    Alle Strafen enthalten noch nicht die Bearbeitungs- und Zustellgebühr
    (ab einer Strafhöhe von 40 Euro mindestens 25,60 Euro Gebühr).

    Ferner können sie hier erfahren, wie sie bereits bestehende Punkte wieder abbauen.


    Straftaten Übersicht

    Geschwindigkeitsüberschreitungen
    Abstand
    Falsches Überholen
    Parkvergehen
    Fehlverhalten an Ampeln
    TÜV / Abgasuntersuchung
    Alkohol und Drogen
    Straftaten im Straßenverkehr


    Punkte-Abbau?

    Haben Sie Punkte in Flensburg?

    Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können Sie bis zu 4 Punkte abbauen.

    Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden.



    Re: Der Bußgeldkatalog Teil 1

    Micha 318i - 11.10.2005, 09:00

    Der Bußgeldkatalog Teil 2
    Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Innerhalb geschlossener Ortschaften:

    - bis 10 km/h zu schnell: 15 Euro

    - 11-15 km/h: 25 Euro

    - 16-20 km/h: 35 Euro

    - 21-25 km/h: 50 Euro + 1 Punkt

    - 26-30 km/h: 60 Euro + 3 Punkte

    - 31-40 km/h: 100 Euro + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    - 41-50 km/h: 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    - 51-60 km/h: 175 Euro + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot

    - 61-70 km/h: 300 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    - über 70 km/h: 425 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot


    Außerhalb geschlossener Ortschaften:

    - bis 10 km/h: 10 Euro

    - 11-15 km/h: 20 Euro

    - 16-20 km/h: 30 Euro

    - 21-25 km/h: 40 Euro + 1 Punkt

    - 26-30 km/h: 50 Euro + 3 Punkte

    - 31-40 km/h: 75 Euro + 3 Punkte

    - 41-50 km/h: 100 Euro + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    - 51-60 km/h: 150 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    - 61-70 km/h: 275 Euro + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot

    - über 70 km/h: 375 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    - Bei zwei Vergehen innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h zu hoher Geschwindigkeit wird automatisch ein Fahrverbot verhängt.



    Re: Der Bußgeldkatalog Teil 1

    Micha 318i - 11.10.2005, 09:01

    Der Bußgeldkatalog
    Abstand

    Die Bußgeldhöhe bei Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug richtet sich nach der Geschwindigkeit,
    dem Abstand im Verhältnis zur Geschwindigkeit und danach,
    ob eine Gefährdung des voraus fahrenden stattgefunden hat.

    Wenn bei einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h zu nah aufgefahren wird beträgt die Strafe 25 Euro,
    wenn der Vordermann gefährdet wurde bis zu 30 Euro.

    Wenn eine Berührung stattgefunden hat beträgt die Strafe 35 Euro.

    Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h staffelt sich die Strafhöhe wie folgt:

    - Abstand nicht weniger als ein Viertel des Tachowerts: 35 Euro

    - Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 40 Euro + 1 Punkt

    - weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 50 Euro + 2 Punkte

    - weniger als 3/10 des halben Tachowertes: 75 Euro + 3 Punkte

    - weniger als 2/10 des halben Tachowertes: 100 Euro + 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat
    Fahrverbot)

    - weniger als 1/10 des halben Tachowertes 125 Euro + 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)

    bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h:

    - weniger als 5/10 des halben Tachowertes 50 Euro + 2 Punkte

    - weniger als 4/10 des halben Tachowertes 75 Euro + 3 Punkte

    - weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100 Euro + 4 Punkte

    - weniger als 2/10 des halben Tachowertes 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    - weniger als 1/10 des halben Tachowertes 150 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot



    Re: Der Bußgeldkatalog Teil 1

    Micha 318i - 11.10.2005, 09:02

    Der Bußgeldkatalog Teil4
    Falsches Überholen

    Die Strafhöhen beim falschen Überholen variieren je nachdem,
    ob gegen ein Überholverbot verstoßen wurde, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wurde und wie schnell der Überholende unterwegs war.

    - Trotz Verkehrszeichen "Überholverbot" ein anderes Fahrzeug überholt: 40 Euro + 1 Punkt

    - Trotz Überholverbot überholt und ein anderes Fahrzeug gefährdet oder beschädigt: 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    - Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt: 30 Euro

    - dabei Sachbeschädigung des anderen Fahrzeugs: 35 Euro

    - Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten: 30 Euro

    - dabei Sachbeschädigung des anderen Fahrzeiugs: 35 Euro

    - Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet: 10 Euro

    - Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert: 20 Euro

    - Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen,
    angekündigt und sich eingeordnet hatte: 25 Euro

    - dabei Sachbeschädigung des anderen Fahrzeugs: 30 Euro

    - Blinker nicht benutzt: 10 Euro



    Außerhalb geschlossener Ortschaften:

    - rechts überholt: 50 Euro + 3 Punkte

    - Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage: 50 Euro + 3 Punkte

    - "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt: 75 Euro + 4 Punkte

    - dabei Gefährdung oder Sachbeschädigung eines anderen Fahrzeugs: 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot



    Re: Der Bußgeldkatalog Teil 1

    Micha 318i - 11.10.2005, 09:03

    Der Bußgeldkatalog Teil 5
    Parkvergehen


    Hierbei wird unterschieden zwischen Halten und Parken.

    Ein Auto gilt als geparkt, wenn sich der Fahrer nicht mehr in Reichweite des Autos befindet oder es länger als 3 Minuten steht.

    - Unzulässig gehalten, z.B. auf Fußgängerüberwegen,
    bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot,
    im eingeschränkten Halteverbot etc.: 10 Euro, bei einer Behinderung des Verkehrs 15 Euro

    - Halten in zweiter Reihe: 15 Euro, bei Verkehrsbehinderung 20 Euro

    - Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,
    auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen,
    im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot o.Ä.: 15 Euro, bei Verkehrsbehinderung 25 Euro, bei Parkzeit von mehr als einer Stunde 25 Euro, bei Behinderung 35 Euro

    - Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken: 40 Euro + 1 Punkt

    - Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt: 35 Euro

    - Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt: 20 Euro

    - Parken in zweiter Reihe: 20 Euro, bei Verkehrsbehinderung 25 Euro, länger als 15 Minuten 30 Euro, bei Verkehrsbehinderung 35 Euro

    - Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet: 10 Euro

    - Nicht platzsparend gehalten oder geparkt: 10 Euro

    Bei Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:

    - An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt:

    - bis 30 Minuten: 5 Euro

    - bis zu einer Stunde: 10 Euro

    - bis zu zwei Stunden: 15 Euro

    - bis zu drei Stunden: 20 Euro

    - länger als drei Stunden: 25 Euro



    Re: Der Bußgeldkatalog Teil 1

    Micha 318i - 11.10.2005, 09:04

    Der Bußgeldkatalog Teil 6
    Fehlverhalten an Ampeln

    Unterschieden wird hier zwischen einem überfahrenen Rotlicht oder einem Fehlverhalten bei einem grünen Abbiegepfeil.

    Der Pfeil erlaubt zwar das Abbiegen, es muss aber wie bei einem Stop-Schild an der Haltelinie gestoppt werden und Fahrzeuge,
    Radfahrer und Fußgänger dürfen nicht behinder werden.

    Rote Ampel überfahren
    - innerhalb von 1 Sekunde nach dem Umschalten auf Rot: 50 Euro + 3 Punkte

    -innerhalb von 1 Sekunde nach dem Umschalten auf Rot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung anderer Fahrzeuge: 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    - bei mehr als 1 Sekunde andauernder Rotphase: 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    - bei mehr als 1 Sekunde Rotphase und Gefährdung oder Sachbeschädigung anderer Fahrzeuge: 200 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot


    Vergehen beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeil:

    -vor dem Abbiegen nicht angehalten: 50 Euro + 3 Punkte

    - den Autoverkehr gefährdet: 60 Euro + 3 Punkte

    - Fußgänger oder Radfahrer auf dem Radweg behindert: 60 Euro + 3 Punkte

    - Fußgänger oder Radfahrer auf dem Radweg gefährdet: 75 Euro + 3 Punkte



    Re: Der Bußgeldkatalog Teil 1

    Micha 318i - 11.10.2005, 09:05

    Der Bußgeldkatalog Teil 7
    TÜV / Abgasuntersuchung

    Die Strafen für eine verpasste oder verspätete Anmeldung zur TÜV-Prüfung oder Abgasuntersuchung hat immer der Halter des Fahrzeugs zu entrichten, unabhängig davon,
    ob er selbst das Auto nutzt oder es einer anderen Person zur Verfügung stellt oder gestellt hat.

    Das Fahrzeug nicht zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt:

    - Überschreitung des Termins um 2-4 Monate: 25 Euro

    - Überschreitung um 4-8 Monate: 40 Euro + 1 Punkt

    - mehr als 8 Monate: 75 Euro + 2 Punkte
    Sonstiges:

    - Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt: 15 Euro

    - Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als zwei bis acht Monate überschritten: 15 Euro

    - um mehr als 8 Monate überschritten: 40 Euro + 1 Punkt



    Re: Der Bußgeldkatalog Teil 1

    Micha 318i - 11.10.2005, 09:06

    Der Bußgeldkatalog Teil 8
    Alkohol und Drogen

    Ein Alkoholgehalt im Blut von 0,3 bis 0,5 Promille ist nicht strafbar,
    so lange keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder der Fahrer in einen Unfall verwickelt wird.

    Trifft eine der beiden Voraussetzungen ein, wird der fahrer mit 7 Punkten, einer Geld- oder Haftstrafe und Führerscheinentzug bestraft.


    Mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut:

    - bis 1,1 Promille: 250 Euro + 1 Monat Fahrverbot

    - zweites Alkoholvergehen mit bis zu 1,1 Promille: 500 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    - drittes Alkoholvergehen mit bis zu 1,1 Promille: 750 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    - mehr als 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug + 7 Punkte + 6 Monate bis 5 Jahre Fahrverbot


    Fahrradfahrer:

    - ab 1,6 Promille: Medizinisch Psychologische Untersuchung - bei Nichtbestehen: Führerscheinentzug

    - bei Unfallbeteiligung: ab 0,3 Promille Führerscheinentzug


    Berauschende Mittel (Cannabis, Heroin, Kokain u.a.) unabhängig von der konsumierten Menge:

    - 250 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    - zweites Vergehen: 500 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    - drittes Vergehen: 750 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    - Der Genuss harter Drogen (Kokain, Heroin u.a.) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis, auch wenn der Konsum außerhalb des Strassenverkehrs festgestellt wurde.

    - Ein hoher THC-Wert beim Test kann zum Führerscheinentzug führen, weil ein regelmäßiger Konsum als angezeigt gilt.

    - Allgemein kann eine Medizinisch Psychologische Untersuchung angesetzt werden, wenn ein Autofahrer unter Drogeneinfluß aufgegriffen wird, bei deren Nichtbestehen die Fahrelaubnis entzogen wird.



    Re: Der Bußgeldkatalog Teil 1

    Micha 318i - 11.10.2005, 09:06

    Der Bußgeldkatalog Teil 9
    Straftaten im Straßenverkehr


    Hier werden nur die Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg aufgeführt.

    Bei Straftaten entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht über die Höhe einer Geld- oder Haftstrafe.

    Eine Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten und kann deshalb stark variieren.

    -Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: 7 Punkte
    (Davon nicht betroffen sind "Parkunfälle" mit kleineren Sachschäden, wenn sich der Verursacher innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet)

    - Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel: 7 Punkte

    - Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Vorfahrtmissachtung,
    Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen,
    Missachtung des Rechtsfahrgebots,
    Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge: 7 Punkte

    - Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
    ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins: 6 Punkte

    - Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger: 6 Punkte

    - Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen: 5 Punkte

    - Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten: 5 Punkte



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