Velorex und Feinstaubverordnung

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    Re: Velorex und Feinstaubverordnung

    Anonymous - 10.09.2007, 20:12

    Velorex und Feinstaubverordnung
    Hallo zusammen,
    da ich mit dem Gedanken spiele mir ein Velorex zu kaufen habe ich folgende Frage.:
    Kann man ein Velorex auch in einer Umweltzone fahren? Ich wohne im Ruhrgebiet. Hier sollte ja mal eine großflächige Umweltzone eingerichtet werden.
    Meinen Trabant habe ich aus diesem Grund schon verkauft.
    Irgendwo habe ich gelesen das Zwei und Dreiräder nicht unter diese Verordnung fallen sollen.
    Oder würde es Sinn machen ein Velorex mit H-Kennzeichen zu fahren. Auch wenn es teurer ist. Aber beim H-Kennzeichen sind ja Ausnahmen geplant.
    Ich würde mich freuen Euere Meinung zu lesen.

    Grüße aus Oberhausen
    Werner

    Morgen gehts auf Besichtigungstour. Drückt mir die Daumen das ich ein schönes Velorex finde.



    Re: Velorex und Feinstaubverordnung

    Albrecht - 12.09.2007, 15:25


    Hallo Bora,

    was kümmert uns die Feinstaubverordnung, solange wir ein Fahrzeug mit weniger als 4 Rädern fahren?

    "Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
    Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach§ 40 Abs. 1 des Bundes-Emissionschutzgesetz auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind:

    1. mobile Maschinen und Geräte.
    2. Arbeitsmaschinen,
    3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
    4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
    5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
    6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehinderten au s Weisverordnung im Schwerbe-hindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen,
    7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
    8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
    9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt."

    Quelle:
    http://www.kfz-auskunft.de/info/plakettenverordnung.html#4

    Gruß
    Albrecht



    Re: Velorex und Feinstaubverordnung

    Albrecht - 05.01.2008, 19:39

    und so der ADAC:
    Teure Ausnahmegenehmigungen

    Fahrerlaubnis in Umweltzone kostet bis zu 1000 Euro


    Nach der Einführung der Umweltzonen in Berlin, Köln und Hannover zum 1. Januar 2008 dürfen Fahrzeuge ohne eine rote, gelbe oder grüne Plakette nicht mehr in die betroffenen Innenstädte fahren – es sei denn, die Halter verfügen über eine Ausnahmegenehmigung.

    Generell sind bundesweit Motorräder, Dreiräder, Einsatzfahrzeuge von Polizei und Militär, Krankenwagen, Fahrzeuge für den Behindertentransport, Arbeitsmaschinen und Müllwagen von den Fahrverboten befreit und dürfen auch ohne Plakette in die Umweltzone hinein. Nachdem der ADAC massiv interveniert hatte, erhalten nun auch alle Oldtimer-Fahrzeuge eine General-Erlaubnis.

    mehr unter: http://www.adac.de

    Staubige Grüße
    von Albrecht



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