Laufen für unsere Kinder

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    Re: Laufen für unsere Kinder

    Anonymous - 10.09.2007, 22:21

    Laufen für unsere Kinder
    Papa Uwe

    Noch etwas in eigenner Sache!

    Auch wenn das Kindschaftsrecht 1998 umfassend reformiert worden ist funktioniert es in der Wirklichkeit wahrscheinlich nicht ein mal annähernd so wie es funktionieren sollte.

    Das Problem ist einfach, dass die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes nicht neutral arbeiten und Richter in den seltensten Fällen über die nötige Sachkenntnis verfügen die ein Sorgerechtsstreit voraussetzt.
    Sie sehen nicht das Kind an erster Stelle, sondern immer noch das Wohl und Weh der Mutter. Niemand im Jugendamt wird wörtlich sagen:“ das ein Kind zur Mutter gehört“, aber gearbeitet wird nach diesem Prinzip. Mütter bekommen von vornherein erst mal den Heiligenschein umgehangen und sollte ein Vater wirklich seine Rechte versuchen durchzusetzen, wird alles getan um ihm das Leben so schwer wie möglich zu machen.
    Sollte dann vielleicht auch noch das Kind völlig anders ticken, also das Kind möchte beim Vater leben, dann wird kurzer Hand gesagt: „das Kind ist zu jung und weiß noch nicht was es will“ und das selbst bei klaren Aussagen und einer klaren Meinung des Kindes.

    Nun schreit das Jugendamt und auch die beiden Anwälte der Eltern nach einer höchstrichterlicher Entscheidung, die aber fällt aus. Ein Richter entscheidet so einfach nicht.
    Ein Psychologe muss her und begutachten ob den alle richtig ticken.

    Nun aber ist auch eine Psychologin kein Computer und (auch wenn es nicht sein soll) bestimmten Gesellschaftlichen Zwängen unterlegen.
    Zu 99 % wird nach der Begutachtung durch eine Psychologin die Empfehlung, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übergeben, entsprochen.

    Was dann kommt dürfte jedem klar sein.
    Die Mutter kann, mit höchstrichterlicher Erlaubnis machen was sie will.
    Nichts da mit: > zum Wohle des Kindes < !!!!
    Die bisherige Praxis der Familiengerichte, einem Elternteil (meist dem Vater) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht dem anderen Elternteil (meist der Mutter) zuzuweisen, ist sprichwörtlicher >Mist< und bedarf dringend einer Änderung. (So denken übrigens sehr viele)
    Die Zuweisung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts müsste immer mit der Auflage verbunden sein, dass Änderungen des Wohnortes durch den bestimmungsberechtigten Elternteil nur insoweit vorgenommen werden darf, als damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Kontaktes zwischen Kind und dem anderen Elternteil eintritt. Das heißt praktisch der bestimmungsberechtigte Elternteil kann in der Regel einen Umzug innerhalb der Stadt durchführen. Will sie/er aber weiter wegziehen, z.B. von Berlin nach Thüringen, so muss er/sie sich um die Zustimmung des anderen Elternteils bemühen. Ist dies nicht möglich, muss das Gericht angerufen werden, das dann am Kindeswohl orientiert eine Entscheidung herbeiführt.

    Leider scheint es so, das dem deutschen Familiengerichten das alles nicht wirklich weiter interessiert.
    Mit ihrem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für einen Elternteil leisten sie tagtäglich einer nachfolgenden Eltern-Kind-Entfremdung Vorschub.
    Der durch das Gericht zum Alleinbestimmungsberechtigten berechtigte Elternteil (meist die Mutter) schiebt dieses Urteil als Schutzbrief und Racheschild vor sich her und nutzt das dann häufig als Freibrief, sich nicht mehr um eine verbesserte Kommunikation mit dem anderen Elternteil (meist dem Vater) bemühen zu müssen. Umgangsvereitelung und Kontaktabbrüche zwischen Kind und Vater sind damit mehr oder weniger vorprogrammiert. Die Gerichte schaffen sich auf diese Weise immer wieder Arbeit und brauchen sich somit nicht zu wundern, wenn sie im Aktenstau ersticken oder nach immer mehr Personal schreien, um die von ihnen mitzuverantwortende familiären Konflikte weiter verwalten zu wollen.

    Und zum Hohn kommt nun noch dazu: kommt die Psychologin nach der Begutachtung zu den möglichen Entschluss, das beiden getrennt lebenden Erziehungsberechtigten die gleichwertige Erziehungsfähigkeit zugesprochen werden kann, so muss eine Prognosenentscheidung getroffen werden.
    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist dann dem Elternteil zuzusprechen was dem Kindeswohl am besten entspricht, wiederum meistens der Mutter. ...

    Somit werden Psychologen gleichwohl zu Hellsehern und das, obwohl auch ihnen klar sein müsste, dass es für das Kindeswohl nicht förderlich ist, wenn der Umgang mit einem Elternteil entscheidend eingeschränkt wird.
    Für das Kind und das Kindeswohl ist es am wichtigsten, wenn ein Elternteil den Kontakt mit dem anderen Elternteil gleichermaßen problemlos gewähren würde.
    Leider wird sehr häufig das Kind als Rachegut missbraucht und alle, die Jugendämter vorneweg wundern sich, wenn das Kind später dann zu den jugendlichen Problemfällen gehört.



    So nun hoffe ich, dass ich nicht zu weit ausgeholt habe und das ich mit meinen Zeilen nicht gerade kämpfenden Müttern, mitkämpfenden Anwälten, wichtigen Psychologen und noch wichtigeren Richtern auf die Füße getreten bin.
    Andere europäische Länder sind uns weit voraus dort wird das Kind nicht als Verteilermasse angesehen, sondern dort wird wirklich im Interesse des Kindes entschieden, von verantwortungsvollen Familienrichtern, verantwortungsvollen Mitarbeitern der Jugendämter und mit unter auch von Eltern die nicht vergessen haben, dass sie zwar das Kind gezeugt haben, aber das Kind ihnen nicht gehört, sondern die Eltern gehören dem Kind.


    Uwe

    Väter lauft für eure Kinder!
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    Unsere Kinder werden es eines Tages DANKEN!!!!

    http://www.diestolperndenschildkröten.de



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