Reinigung Auslegeware vor Neuvermietung

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    Re: Reinigung Auslegeware vor Neuvermietung

    Anonymous - 28.12.2011, 21:41

    Reinigung Auslegeware vor Neuvermietung
    Guten Abend,
    wir werden in kürze umziehen. In der neuen Wohnung ist Textile Auslegeware verlegt. Teilweise wird diese durch Laminat ersetzt.
    Ich würde gern wissen, ob für die verbleibende Auslegeware eine Reinigung durch den Vermieter üblich oder gar Pflicht ist. (Es ist die erste Wohnung mit Auslegeware vom Vermieter.)
    Vielen Dank im Voraus.



    Re: Reinigung Auslegeware vor Neuvermietung

    Rainer Weicht - 29.12.2011, 14:42


    Verehrter Foren-Gast,

    ohne Kenntnis Ihres Mietvertrages wird man diese Frage nicht eindeutig beantworten können.

    Der Bundesgerichtshof hat vor einigen Jahren entschieden, dass auch die Grundreinigung des Teppichbodens zu den sogenannten "Schönheitsreparaturen" zähle.

    Allerdings geht die normale gebrauchsabhängige Nutzung samt den entsprechenden Alterungsspuren stets zu Lasten des Vermieters, für den Ersatz des Teppichs
    oder etwa eine Reinigung durch eine Fachfirma wird man Sie wohl nicht heranziehen können.

    Für regelrechte Beschädigungen allerdings (Brandlöcher, Rotweinflecken etc.) müssten Sie allerdings aufkommen.

    Achten Sie auf diesbezügliche Klauseln im Mietvertrag und wenden Sie sich ggf. an einen Mieterverein (Beratung nur über eine Mitgliedschaft!).



    Re: Reinigung Auslegeware vor Neuvermietung

    Anonymous - 29.12.2011, 21:49


    Danke für die Antwort. Offenbar habe ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt. Wir beziehen die Wohnung demnächst. Schon allein aus hygienischen Gründen (wir haben 2 kleine Kinder) wäre mir eine Grundreinigung des Textilen Fußbodenbelags angenehmer, als "den Dreck des Vormieters" zu übernehmen. (Was nicht bedeuten soll, dass die Auslegeware überall stark verschmutzt ist.)

    Über die weitere Reinigung und Instandhaltung der Auslegeware während wir dort wohnen hatte ich mir offen gestanden noch keine Gedanken gemacht.



    Re: Reinigung Auslegeware vor Neuvermietung

    Rainer Weicht - 30.12.2011, 02:16


    Sofern Sie den Mietvertrag bereits unterschrieben haben, dürfte die Sache schwierig werden ... die konsequente Fortschreibung des Oben Gesagten überlässt Ihnen die Folgen. Es dürfte vermutlich schwierig sein, nachzuweisen, dass Sie die Teppichverschmutzung bei der Besichtigung und Anmietung noch nicht erkennen konnten.

    Falls noch nicht unterschrieben, versuchen Sie zu verhandeln, erkundigen Sie sich zuvor nach den Kosten und pokern Sie dann ein bisschen ... Allerdings ist der Mieter im Zweifel immer der Schwächere, jedenfalls, wenn der Markt es hergibt ...



    Re: Reinigung Auslegeware vor Neuvermietung

    Anonymous - 30.12.2011, 11:27


    Rainer Weicht hat folgendes geschrieben:: ...Es dürfte vermutlich schwierig sein, nachzuweisen, dass Sie die Teppichverschmutzung bei der Besichtigung (...) noch nicht erkennen konnten. Der Zug ist wohl ohne uns abgefahren... :o/
    Obwohl man bei einer Besichtigung im bewohnten m.E. häufig Mängel übersieht, die bei leerer Wohnung und insbesondere bei der noch anstehenden Renovierung sichtbar werden.



    Re: Reinigung Auslegeware vor Neuvermietung

    Anonymous - 11.04.2012, 13:44


    Sehr geehrter Herr Weicht,
    ich würde das Thema gern nochmal aufnehmen. Der Vermieter hatte sich schlussendlich bereit erklärt, die Reinigung der textilen Auslegeware auf seine Kosten zu veranlassen.
    Allerdings blieb mein Hinweis einen Spezialisten zu beauftragen unbeachtet und der Auftrag wurde an einen Gebäudereiniger aus dem Bekanntenkreis des Vermieters vergeben.
    Das Reinigungsverfahren ließ mich bereits ahnen, dass es nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt. Letztendlich sind nun nach etwa 2 Monaten Benutzung alle vorhandenen Flecken wieder zum Vorschein gekommen. Darüber hinaus sind weitere Verunreinigungen, die vom Vormierter offenbar oberflächlich gereinigt wurden, sichtbar geworden. Ich habe sogar bemerkt, dass die Auslegeware trotz der Reinigung an einer Stelle klebrig ist. Da sich diese unter der Wickelkommode befindet kann ich ausschließen, dass die Verschmutzung durch uns entstanden ist.
    Da der Vermieter den Gebäudereiniger beauftragt hat, betrachtet er die Angelegenheit als erledigt (obwohl wir ihn bereits unmittelbar nach der Reinigung über das mangelfhafte Ergebnis informiert haben).
    Als Auftraggeber wäre es ihm leicht möglich das beauftragte Unternehmen in die Haftung zu nehmen.
    Leider verweigert der Vermieter jegliche weitere Aktivität, um den Mangel abzustellen.



    Re: Reinigung Auslegeware vor Neuvermietung

    Rainer Weicht - 11.04.2012, 13:54


    Sehr geehrter Gast,

    grundsätzlich wird der Mieter keinen Anspruch auf die Ausführungsart einer Wartungs- oder Pflegearbeit, hier Teppichreinigung, durchsetzen können.
    Eine andere Frage ist, ob bezüglich eines bestimmten Mangels eine Verweigerung des Vermieters u. U. zu einer Ersatzvornahme berechtigt.

    Bitte verstehen Sie, dass hier keine Rechtsberatung für die Öffentlichkeit durchgeführt werden kann.



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