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Re: Weihnachten steht vor der Tür... da habe ich noch etwas...
DerFrechdachs - 22.12.2005, 10:20Weihnachten steht vor der Tür... da habe ich noch etwas...
Bitte dran denken... Ihr seid hier auch mehr oder weniger angestellt... :D
Aber mit der Anleitung dürfte nix mehr schief gehen :oops:
Re: Weihnachten steht vor der Tür... da habe ich noch etwas...
DJ_Oldieman - 22.12.2005, 14:42sehr hübsch
man gut, das ich kein Beamter bin und dass ich in meiner kleinen Wohnung gar keinen Platz für einen Dwbm habe...
sehr hübsch.... Frechdachs
Re: Weihnachten steht vor der Tür... da habe ich noch etwas...
Anonymous - 09.02.2006, 13:23
ich kenn das in dieser form
Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren oder mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden. (ArbOrgRichtl. Dwbm in der Fassung vom 01.12.1990)
Dienstweihnachtsbäume
Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natür-lichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden können. Dwbm können - sofern Geldmittel hierfür vorhanden sein sollten - auch dienstlich geliefert werden.
Aufstellen von Dwbm
Dwbm dürfen nur von sachkundigem Personal - wenn möglich des höheren Dienstes, mind. jedoch A 11 - nur auf Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat insbesondere darauf zu achten, dass
a) der Dwbm mit seinem unteren - der Spitze entgegengesetzten - Ende in einer zur Aufnahme
von Baumenden geeigneten Halterung eingebracht und umfallsicher befestigt wird,
b) der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in Zweifels-
fällen ist ein zweiter Beamter - wenn möglich des gehobenen Dienstes, mind. jedoch A 9 m -
hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht und durch Zurufe wie "mehr rechts"
oder "mehr links" eine evtl. Schräglage zu korrigieren hilft),
c) im Umfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen, brennbaren oder durch umfallende Dwbm
in ihrer Funktion zu beeinträchtigende Anlagen vorhanden sind,
d) vom Dwbm auch in der Zeit, in der sich keine Bediensteten im Dienstgebäude befinden,
keine Gefahr ausgeht. Der Vorsteher oder dessen Vertreter hat sich bei Dienstschluss davon zu überzeugen, dass der Dwbm über einen umfallsicheren Stand verfügt, und dass sämtliche Beleuchtungskörper gelöscht sind. Die Feststellungen sind täglich aktenkundig zu machen.
Beleuchtung
Der Dwbm ist mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Vorstehers oder dessen Vertreters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenbildung beruhen (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn
a) alle Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend (mind. 45 Minuten)
unterrichtet worden sind. Diese Unterrichtung, die auch einen Haftungsausschluss seitens
der Verwaltung enthält, ist aktenkundig zu machen und von den Bediensteten eigenhändig
zu unterschreiben
und
b) während der Brenndauer der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung mind.
2 Stunden unterwiesener Beamter (besser jedoch ein ausgebildeter Angehöriger einer
Feuerwehr) mit einem Feuerbekämpfungsgerät bereitsteht, um einen sich möglicherweise
ausbreitenden Flammenübergriff auf umliegendes Verwaltungseigentum rechtzeitig unter-
binden zu können. Für die Unterweisung dieses Beamten gilt Punkt a) Satz 2 sinngemäß.
Aufführen von Krippenspielen
In Dienststellen mit ausreichend Personal können außerhalb der Dienstzeit Spiele unter
der Leitung eines erfahrenen Beamten (Vorsteher oder dessen Vertreter) zur Aufführung gelangen, die die Geburt von Jesus Christus zum Inhalt haben (sog. Krippenspiele).
Zur Besetzung der zur Aufführung notwendigen Personen sind in der Personalbedarfs-
planung folgende nach A 0 bewertete Dienstposten zu berücksichtigen:
Maria: eine möglichst weibliche Bedienstete oder ähnliche Person
Josef: ein älterer Beamter (auch a.D.) mit Bart
Kind: ein kleinwüchsiger Beamter oder auszubildende Nachwuchskraft
Heilige drei Könige: drei besonders religiöse Beamte, wenn möglich mit Heiligenschein
Engel: falls vorhanden, Beamte mit besonderer Ausstrahlung
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus den verschiedenen Laufbahngruppen
Absingen von Weihnachtsliedern
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung des Vorstehers oder dessen Vertreters ganz zwanglos nach Dienstgraden und Laufbahngruppen geordnet um den Dwbm auf. Während der Gesangseinlagen hat der Vorsteher oder dessen Vertreter für ein harmonisches Klang- und Gesamtbild zu sorgen, dass dem festlichen Anlass gerecht wird. Störgeräusche sind disziplinarisch zu ahnden. Während der Gesangspausen
können vorhandene Geschenke durch einen eigens für diesen Zweck als ehrenamtlicher Weihnachtsmann abgeordneten Beamten an die Bediensteten verteilt werden. Hierbei hat der Vorsteher oder dessen Vertreter darauf zu achten, dass nur die niederen Dienstgrade die höheren Dienstgrade beschenken und nicht umgekehrt.
In Vertretung
Nik. O. Laus
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