Die 45 Mobbing-Handlungen

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    Re: Die 45 Mobbing-Handlungen

    Angel - 01.07.2005, 20:34

    Die 45 Mobbing-Handlungen
    Manche der 45 Handlungen sind für sich genommen eher harmlos. Kritik an der Arbeit oder an dem Privatleben kann sehr verletzend sein. Aber eine solche einmalige Verletzung ist noch kein Mobbing - die erdrückende Gewalt entwickeln solche Handlungen erst, wenn sie systematisch ausgeübt werden.
    Andere Mobbing-Handlungen sind schon für sich ein massiver Angriff auf die persönliche Würde oder die berufliche Identität. Wenn qualifizierte Ingenieure dazu abkommandiert werden, Akten im Archiv einzusortieren, hat diese einzelne Handlung schon das Ziel, zu verletzen. Mobbing ist es jedoch nur dann, wenn solche degradierenden oder beleidigenden Handlungen systematisch ausgeübt werden. Eine einmalige "Strafaktion" ist noch kein Mobbing.

    Leymann hat in seinen Forschungen (1993) insgesamt 45 verschiedene solcher Handlungen gefunden und sie in fünf Bereiche aufgeteilt:

    1. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen

    2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen

    3. Angriffe auf das soziale Ansehen

    4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation

    5. Angriffe auf die Gesundheit



    1. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen:




    Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.

    Man wird ständig unterbrochen.

    KollegInnen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.

    Anschreien oder lautes Schimpfen.

    Ständige Kritik an der Arbeit.

    Ständige Kritik am Privatleben.

    Telefonterror.

    Mündliche Drohungen unter vier Augen.

    Schriftliche Drohungen (sind selten- wegen des Beweises).

    Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.

    Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht.



    2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen:




    Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen.

    Man lässt sich nicht ansprechen.

    Versetzung in einen Raum weitab von den KollegInnen.

    Den ArbeitskollegInnen wird verboten, den/die Betroffene(n) anzusprechen.

    Man wird "wie Luft" behandelt.



    3. Angriffe auf das soziale Ansehen:




    Hinter dem Rücken des/der Betroffenen wird schlecht über ihn/sie gesprochen.

    Man verbreitet Gerüchte.

    Man macht jemanden lächerlich.

    Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.

    Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen.

    Man macht sich über eine Behinderung lustig.

    Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.

    Man greift die politische oder religiöse Einstellung an.

    Man macht sich über das Privatleben lustig.

    Man macht sich über die Nationalität lustig.

    Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen.

    Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher oder kränkender Weise.

    Man stellt die Entscheidungen des/der Betroffenen in Frage.

    Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach.

    Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote.



    4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation:




    Man weist dem/der Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.

    Man nimmt ihm/ihr jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er/sie sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.

    Man gibt ihm/ihr sinnlose Arbeitsaufgaben.

    Man gibt ihm/ihr Aufgaben weit unter seinem/ihren eigentlichen Können.

    Man gibt ihm/ihr ständig neue Aufgaben.

    Man gibt ihm/ihr "kränkende" Arbeitsaufgaben.

    Man gibt dem/der Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine/ihre Qualifikation übersteigen, um ihn/sie zu diskreditieren.

    5. Angriffe auf die Gesundheit:




    Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.

    Androhung körperlicher Gewalt.

    Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen "Denkzettel" zu verpassen.

    Körperliche Mißhandlung.

    Man verursacht Kosten für den/die Betroffene, um ihm/ihr zu schaden.

    Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an.

    Sexuelle Handgreiflichkeiten.



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