OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

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    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    kadett aero - 20.10.2011, 14:57

    OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens
    Hallo Freunde !!

    Folgende Info habe ich bei "meinklassiker.com" gefunden.

    Gruß CD cd


    Link: http://www.meinklassiker.com/de/magazin/0/0/3867


    Urteil: keine Spritztour mit roter Nummer

    Autor/Redaktion: Uschi Kettenmann · 14. Oktober 2011

    Rote Nummern wie auch Kurzzeitkennzeichen gelten nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, eine Spitztour ins Kino ist nicht erlaubt Das hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt und ein Bußgeld von 90 Euro für rechtens erklärt.

    Der Kläger war mit seinem Opel mit roter Nummer am späten Abend von einer Polizeistreife gestellt worden – auf dem Weg ins Kino. Wegen unerlaubter Benutzung seines noch nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Fahrzeugs bekam er die Ordnungsstrafe aufgebrummt. Und das zu Recht, wie die Richter in zweiter Instanz entschieden. Eine solche "zweckfremde Benutzung" stelle ein klares Vergehen gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung dar. Ein Kurzzeit- oder Überführungszeichens entspricht einer eingeschränkten Zulassung, ist also vom konkret bestimmten Fahrtzweck abhängig.

    Der Auffassung des Betroffenen, mit den Kurzzeitkennzeichen und dem zugehörigen Fahrzeugschein habe sein Fahrzeug über eine Zulassung verfügt, deren Fortbestand nicht vom Fahrtzweck abhängig gewesen sei, stimmten die Richter nicht zu. Denn Fahrzeuge mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen sind nicht endgültig zugelassen. Deshalb darf der Fahrer auch nur das absolut Notwendige damit erledigen, nämlich Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten. Im Amtsdeutsch heißt es in dem Urteil vom 16.9.2011 dazu: „Die Benutzung eines mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen versehenen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu anderen als den in 16 Abs. 1 FZV genannten Zwecken Prüfungs Probe und Überführungsfahrten stellt wie bereits unter Geltung der StVZO ein Inbetriebsetzen ohne die erforderliche Zulassung und damit eine Ordnungswidrigkeit dar.“
    Quelle: meinklassiker.com



    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    Baenker - 20.10.2011, 15:32


    Na ja

    1. Weiss man dass ja!!!

    2. Wer ist bitte schön so blöde und sagt der Polizei, dass er ins Kino will???
    Allein dafür sind 90 Euro eigentlich noch zu wenig



    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    Anonymous - 20.10.2011, 19:12


    na,,vielleciht ham se ihn ja vorm kino angehalten???aufn parkplatz davor etwa??



    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    CQPAlex - 20.10.2011, 20:43


    Hallo CD

    bei uns ist das schon fast gang und gebe, dass die Besitzer einer solchen roten 06er Nummer diese gar nicht mehr hergeben weil schon zu viel passiert ist!!!

    einer hat mal gemeint er muß auf rote Nummer in ner Bank bissle Geld erbetteln => fals Du verstehst was ich meine :lol: 8)

    Gruß Alex



    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    aero182 - 20.10.2011, 23:09


    Hallo Alex
    ja der brauchte das Geld für die Zulassung. :lol:
    Mfg Marc



    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    kadett aero - 21.10.2011, 01:08


    CQPAlex hat folgendes geschrieben: einer hat mal gemeint er muß auf rote Nummer in ner Bank bissle Geld erbetteln => fals Du verstehst was ich meine :lol: 8)


    aero182 hat folgendes geschrieben:
    ja der brauchte das Geld für die Zulassung. :lol:


    Der hatte scheinbar noch nicht den in Österreich erhältlichen Scheckkartenzulassungsschein. :roll:
    Damit hätte er auch Geld vom Automaten bekommen. :lol: :lol: :lol: :wink:

    Link: http://www.scheckkartenzulassungsschein.at/

    Gruß CD cd



    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    Anonymous - 20.11.2011, 13:07


    Hallo alle Zusammen,

    ich habe auf dem Rückflug von Barcelona nach Düsseldorf eine MotorKlassik Ausgabe 10.2011 in die Hand bekommen.
    Dort wird die Herbstausfahrt mit Oldtimer durch die Bundesrepublik beschrieben. Durchgeführt von Redaktionsmitarbeitern! Unter anderem war ein Opel Commodore A dabei. Dieser hatte ein rotes Kennzeichen "S 064198"!
    Dies bedeutet für mich, wenn ich auf dem Weg ins Kino angehalten werde bin ich arm dran, Redaktionen ist es offensichtlich gestattet Rundfahrten, die für mich nichts anderes als eine Ausfahrt zum Kino sind, über weite Strecken durchzuführen, und dabei eine rote Nummer verwenden können. Da es sich um ein Auto aus einem Museum handelte, wird dieser zur Zulassung keinen TüV gehabt haben. Fünftagekennzeichen kam auch nicht infrage, da die Fahrt über mehrere Tage zu lange gedauert hat.
    Jetzt kann mir auch keiner erzählen, das während dieser immensen Ausfahrt nicht ein einziges Polizeiauto diesen Konvoi gesichtet hätte.
    Da dieser Artikel veröffentlich wurde und nachweislich ist, würde ich in die Revision gehen und Klagen!
    Wie seht Ihr das? Arbeit für den DEUV?

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter



    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    BAUR547 - 20.11.2011, 13:40


    Da haste recht Peter ! Ein Versuch wäre es auf jeden Fall wert ! Naja es ist wie immer in Deutschland wird halt mit zweierlei Maß gemessen ! Wie mich das ankotzt ..................... !!!



    Gruß
    Deddi



    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    kadett aero - 20.11.2011, 13:59


    Hallo Peter !

    Eigentlich hast du völlig recht.

    Den Link habe ich soeben noch gefunden:
    Link: http://www.landkreis-goeppingen.de/servlet/PB/show/1066252/zul_merkblatt_roteskennz_06.pdf

    Ich gehe aber davon aus, dass es die Rote 06er Nummer des Verlages war.
    Wenn dies der Fall ist wird diese Nummer zum Zeitpunkt der Ausfahrt für die Kfz-Branche (hier die Oldtimer Presse) genutzt. Es wurde ja auch ein Bericht geschrieben.
    ...und dann ist wieder alles scheinbar juristisch korrekt.
    Wie man sieht, ist alles Auslegungssache. :wink:

    Natürlich solle die Fachpresse hier mit gutem Beispiel vorangehen und nicht unbedingt mit roten 06er Kennzeichen auf Oldtimer-Veranstaltungen herumfahren. :roll:

    Gruß CD cd



    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    CQPAlex - 20.11.2011, 18:56


    kadett aero hat folgendes geschrieben:
    Es wurde ja auch ein Bericht geschrieben.
    ...und dann ist wieder alles scheinbar juristisch korrekt.
    Wie man sieht, ist alles Auslegungssache. :wink:

    Gruß CD cd

    Hallo cd
    dann schreib ich in Zukunft auch immer einen Bericht irgendwo im Internet mit meinen Erfahrungen die ich gemacht habe, wenn ich mit der roten Nummer irgendwo hingefahren bin 8) :lol:

    ne Spaß bei Seite.

    was mich am meisten Aufregt ist die tatsache, dass einige gewerbliche Leute die eine rote Nummer haben diese nutzen um ihre Privatautos zu bewegen. Im Besitz der fam. ist ein Auto normal angemeldet aber wenn jemand noch ein Auto braucht, dann wird kurzrhand die 06er schnell an ein Verkaufsauto drangemacht und dann wird mit dem Auto rumgefahren, jetzt soll mir aber keiner erzählen dass das Probefahrten seitens des Verkäufers sind um zu schauen ob alles am Auto funktioniert!!! :shock:

    Gruß Alex



    Re: OLG Düsseldorf erklärt Bußgeld für rechtens

    Anonymous - 20.11.2011, 20:46


    abwarten, was passiert ,wenn jemand damit n unfall baut!!möchte net is seiner haut stecken!!



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