Stalking - was ist das ?

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    Re: Stalking - was ist das ?

    Roland - 14.08.2005, 01:56

    Stalking - was ist das ?
    Stalking (sprich: "Ståking") ist das ständige Belästigen oder Bedrohen einer anderen Person durch z. B. Verfolgen, Telefonanrufe (Telefonterror), Droh-SMS und -Mails (sog. Cyberstalking), Überwachen und Ausspionieren der Zielperson. Das Wort entstammt der englischen Jagdsprache und kann mit "anschleichen" oder "anpirschen" übersetzt werden (vgl. auch Duden, 23. Aufl., 2004)

    Die Opfer sind häufiger weiblich als männlich, die Täter häufiger männlich als weiblich. Täter sind zumeist ehemalige Beziehungspartner oder verschmähte Verehrer. Bekannte Persönlichkeiten werden häufiger zum Opfer von Stalking.

    Manchmal bleibt es nicht bei verbalen Drohungen oder Belästigung durch Auflauern und Verfolgen, sondern der Stalker übt tatsächlich Gewalt gegen sein Opfer, dessen Angehörige, Haustiere oder seinen Besitz aus. Opfer beschaffen sich geheime Telefonnummern oder wechseln in Extremfällen sogar den Wohnort, um - nicht immer erfolgreich - dem Peiniger zu entkommen. Häufig kommen auch Belästigungsanrufe am Arbeitsplatz beim Opfer oder gar dessen Kollegen und Vorgesetzten vor.

    Die Opfer der Stalker leiden oft unter psychischen Folgen des Stalking, die vergleichbar sind mit den Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Auch die Täter zeigen oft psychische Krankheiten und / oder Persönlichkeitsstörungen (Erotomanie).

    Das Problem "Stalking" tritt bei Gerichten, Staatsanwälten und der Polizei erst allmählich ins Bewusstsein. In den USA ist das Phänomen Stalking weitaus bekannter als in Deutschland. Es existieren nur wenige Kliniken, die sich auf die Behandlung von Stalkern spezialisiert haben. Ein durchschnittlicher Stalkingfall dauert ca. ein Jahr. Es sind Fälle bekannt, wo ein Stalker sein Opfer zehn Jahre belästigte. Oft hatten Stalker und Opfer eine mittel- oder langfristige Liebesbeziehung vor Beginn des Stalking.

    Häufig reagieren Stalkingopfer mit der Beantragung einer "EV" (einstweilige Verfügung) vor Gericht. Da die meisten Stalker jedoch in ihrem Tun hartnäckig sind, wird eine EV nicht selten schlichtweg ignoriert. Trotzdem müssen Opfer so schnell wie möglich eine EV durchsetzen und daraus vollstrecken. Die EV gibt ihnen mehr Möglichkeiten rechtliche Schritte gegen den Stalker einzuleiten.

    Die Polizei und Justiz ist in Deutschland im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes in der Lage, Maßnahmen gegen Stalker einzuleiten. Soweit auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes eine Unterlassungsverfügung gegen einen Stalker erlassen wird und dieser gegen die in der Verfügung festgelegten Verbote verstößt, stellt dieser Verstoß ein strafbares Verhalten nach § 4 Gewaltschutzgesetz dar. Streng genommen handelt es sich dabei dann nicht um die Strafbarkeit von Stalking an sich, sondern vielmehr um die Strafbarkeit wegen Missachtung einer gerichtlichen Anordnung.Einen eigenen Straftatbestand gibt es seit Neustem auch. Allerdings dürfte es schwierig sein zu beurteilen, was im Einzelfall darunter fällt.

    Im August 2005 wurde von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein neuer Gesetzesentwurf zum Stalking vorgelegt.

    Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie



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