Neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen u. rote 07er Nr.

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    Re: Neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen u. rote 07er Nr.

    kadett aero - 20.09.2011, 23:04

    Neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen u. rote 07er Nr.
    Hallo Freunde !!

    Unter dem Link http://www.oldtimer-markt.de/#28429710 gibt es Infos über die neue überarbeitete Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern.

    Hierbei ist sehr gut gelöst, dass zeitgenössischen Umbauten, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung hätten vorgenommen werden können, als positiv zu bewerten sind, egal wann die Umbauten vorgenommen wurden.

    Gruß CD cd

    Aber lest selbst:


    Neuer Anforderungskatalog

    Fünf (!) Jahre gingen ins Land, ehe eine Expertengruppe nun die neue überarbeitete Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern vorlegt, welche den seit 1997 bestehenden "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" ab dem 1. Oktober 2011 ersetzen wird. Ziel war eine wesentliche Vereinfachung sowie eine Vereinheitlichung der Prüfstandards über die Grenzen der Sachverständigenorganisationen.
    Anpassung an die FZV
    Nötig war die Anpassung der Richtlinie nach der Neuordnung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 15. April 2006. Seit Inkrafttreten zum 1. März 2007 wird auf die Erteilung einer besonderen Betriebserlaubnis für Oldtimer verzichtet; das für die Erteilung eines H-Kennzeichens notwendige Gutachten nach § 23 StVZO kann ab diesem Zeitpunkt nicht nur durch die Technischen Prüfstellen (in Westdeutschland TÜV, in den neuen Bundesländern Dekra), sondern zusätzlich durch geschulte Prüfingenieure aller amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen durchgeführt werden.
    Die Richtlinie im Wortlaut
    Die Kernaussagen des bisherigen Anforderungskatalogs bleibt bestehen: Neben der Originalität sind ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von "normalen alten" Fahrzeugen einzuhalten. Eine definierte Mindest-Zustandsnote (bisher Note Drei oder besser) wird jedoch nicht mehr gefordert.

    Die Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß § 2 Nr, 22 FZV sind:
    • Guter Pflege- und Erhaltungszustand
    • Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
    • Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden
    Neuerungen im Anforderungskatalog
    Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
    Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden.

    Quelle: http://www.oldtimer-markt.de/#28429710



    Re: Neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen u. rote 07er Nr.

    CQPAlex - 22.09.2011, 20:47


    Hallo cd
    danke für den Hinweiß

    das heißt ja dass es in Zukunft keine Probleme mehr für diejenigen geben wird, die einen C20XE in einen Kadett, Manta oder ascona bauen möchten.
    oder sehe ich das richtig?

    Gruß Alex



    Re: Neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen u. rote 07er Nr.

    kadett aero - 22.09.2011, 21:47


    Hallo CQPAlex!

    So sehe ich das auch. Der DEUVET hat sich für diese Regelung eingesetzt. Die Idee und die Änderung sind also nicht vom Himmel gefallen.


    Hallo Freunde!

    Bei „meinklassiker.com“ gibt es seit heute auch weitere Infos zu dem Thema:

    Link: http://www.meinklassiker.com/de/magazin/0/0/3836


    Neue Oldtimer-Richtlinie

    Autor/Redaktion: Uschi Kettenmann · 22. September 2011


    Für die Zuteilung eines H-Kennzeichens ist nur noch eine amtliche Begutachtung notwendig.
    Am 1. November 2011 tritt die neue Oldtimer-Richtline des Bundesverkehrsministeriums in Kraft. Die die bisherige Bewertungsskala zum Erhalt eines H-Kennzeichens wird ersatzlos gestrichen. Allerdings ändern sich die Kriterien als solche nicht, aber die Sachverständigen erhalten mehr Freiraum bei der Beurteilung.

    "Der Anforderungskatalog wurde entrümpelt, klarer gefasst und auf das Notwendige reduziert. Ich lege aber besonderen Wert darauf, dass die Kriterien für die Einstufung als Oldtimer unverändert geblieben sind“, so Andreas Scheuer, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Ziel der Neuregelung ist unter Anderem eine Verwaltungsvereinfachung.

    Eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO ist für die Zuteilung des H-Kennzeichens nach wie vor erforderlich. Bisher war außerdem noch eine Erteilung einer speziellen Betriebserlaubnis notwendig. Heute muss der Zulassungsbehörde nur noch ein Gutachten der zuständigen Sachverständigen vorgelegt werden. Gegenüber einer früher erforderlichen Eingruppierung nach Bewertungsstufen, ist jetzt nur noch eine Ja-Nein-Entscheidung zur Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut notwendig. Die Fahrzeuge müssen neben ihrer Originalität einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen.

    Durchgeführt werden die Begutachtungen bei allen anerkannten Überwachungsorganisationen wie GTÜ, TÜV, KÜS, Dekra.

    Die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs müssen, angelehnt an den damaligen Originalzustand, vorhanden oder zeitgenössisch ersetzt sein. Modernes Tuning ist nicht erlaubt, dezente Umbauten mit zeitgenössischen Teilen schon. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen wurden und damit zeitgenössisch sind, werden anerkannt.

    Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen können vom Halter Nachweise wie damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines Fahrzeugs desselben Typs, damalige Herstellerfreigaben, einschlägige Fachliteratur, fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen oder Originalprospekte) oder geeignete Presseveröffentlichungen (Vorstellungen und Testberichte) vorgelegt werden.

    Die neue Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO wurde nun im Verkehrsblatt Heft 7/2011, Seite 257, bekannt gegeben und wird damit zum 1. November gültig („ist ab dem ersten Tag des siebenten auf die Bekanntmachung folgenden Monats anzuwenden“). Die Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen, VkBl. S. 515 vom 21.7.1997, und der im Zusammenhang mit der Richtlinie bekannt gemachte Anforderungskatalog wird mit der Inkraftsetzung der neuen Richtlinie aufgehoben.


    Quelle: Link http://www.meinklassiker.com/de/magazin/0/0/3836



    Re: Neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen u. rote 07er Nr.

    kadett aero - 21.09.2012, 17:15


    Hier der alte und der neue „Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern“:

    Neu:
    Link: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336049976224756740680/2anfordkat-oldtimer.pdf

    Alt:
    Link: http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=704667



    Re: Neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen u. rote 07er Nr.

    kadett aero - 17.05.2013, 17:09


    Hier die „alte Anforderungsbestätigung“ für die „rote 07er Nummer“ bis 28.02.2007
    (Bitte auf das Dokument klicken in wenigen Sekunden wird es großer)



    Wichtig: Ich habe das Dokument nur der vollständigkeithalber eingestellt.
    Für die „rote 07er Nummer“ gelten seit 01.03.2007 die gleichen Anforderungen, wie für das „H-Kennzeichen“.



    Re: Neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen u. rote 07er Nr.

    kadett aero - 04.01.2015, 00:03


    Hier auch noch mal die Classic-Tax Zustandsnoten:


    Zustand 1
    Unübertroffen perfekter Zustand!
    Mängelfrei in Bezug auf Optik und Technik.
    Entweder ein unrestauriertes und uneingeschränkt funktionierendes oder ein komplett und perfekt restauriertes Fahrzeug.
    Neuwertiges Fahrzeug!


    Zustand 2
    Guter Zustand, keine Mängel!
    Entweder leichte Gebrauchspuren oder minimale Abweichungen sowie kleine Unstimmigkeiten in der Perfektion der durchgeführten Restauration.
    Keine fehlenden Teile!


    Zustand 3
    Gebrauchter Zustand.
    Normal gepflegtes Fahrzeug.
    Voll fahrbereit, keine Durchrostungen, keine sofortigen Reparaturen nötig.
    Kleinere Mängel in Technik und Optik möglich. Normal gebraucht jedoch nicht verbraucht.
    Verkehrssicher!


    Zustand 4
    Verbrauchter Zustand.
    Eingeschränkt fahrbereit, fehlende Teile, normale Durchrostungen. Fahrzeug ist noch reparabel oder kann restauriert werden.
    Oftmals verkehrsunsicher!


    Zustand 5
    Restaurationsbedürftiger Zustand.
    Nicht fahrbereit, zerlegt, durchgerostet jedoch noch mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand restaurationsfähig.
    Fahrzeug nicht komplett!


    Hinweis: Zusätzlich montierte Teile (Zubehör) zählen nicht zu den zustandsbildenden, sondern ausschließlich zu den wertbildenden Faktoren.



    Re: Neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen u. rote 07er Nr.

    Anonymous - 04.01.2015, 13:18


    hab mir den neuen mal durchgelesen
    steht leider nix genaues drin
    ab wann ma n h-kennzeichn bekommt
    ersztulassung oder Baujahr???



    Re: Neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen u. rote 07er Nr.

    aerokadett - 04.01.2015, 14:50


    Das sieht doch ganz gut aus, da können wir mit der Arbeit vom Deuvet zufrieden sein denke ich aber wir müssen den Deuvet immer weiter unterstützen denn sowas ist hartevArbeit und keine Selbstverständlichkeit.






    Gruß Dirk



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