Gerichtsaussagen

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    Re: Gerichtsaussagen

    Bel - 16.06.2005, 20:48

    Gerichtsaussagen
    Dies ist ein Auszug aus einem amerikanischen Buch namens "Disorder in the Court". Es sind Sätze, die tatsächlich so vor Gericht gefallensind, Wort für Wort, aufgenommen und veröffentlicht von Gerichtsreportern.

    F: Wann ist Ihr Geburtstag?
    A: 15. Juli
    F: Welches Jahr?
    A: Jedes Jahr.

    (Wo er recht hat, hat er recht... :-))

    F: Diese Amnesie, betrifft sie Ihr gesamtes Erinnerungsvermögen?
    A: Ja.
    F: Auf welche Art greift sie in Ihr Erinnerungsvermögen?
    A: Ich vergesse.
    F: Sie vergessen. Konnen Sie uns ein Beispiel geben von etwas, das Sie
    vergessen haben?

    (Idiot...)

    F: Wie alt ist Ihr Sohn, der bei Ihnen lebt?
    A: 38 oder 35, ich verwechsle das immer.
    F: Wie lange lebt er schon bei Ihnen?
    A: 45 Jahre.

    (?)

    F: Was war das erste, das Ihr Mann an jenem Morgen fragte, als Sie aufwachten?
    A: Er sagte: "Wo bin ich Cathy?"
    F: Warum hat Sie das verärgert?
    A: Mein Name ist Susan.

    (Kann ja mal passieren...)

    F: Die Empfängnis des Kindes war also am 8. August?
    A: Ja.
    F: Und was haben Sie zu dieser Zeit gemacht?

    (der Herr Anwalt glaubt wohl noch an die These mit dem Storch)

    F: Sie hatte 3 Kinder, richtig?
    A: Ja.
    F: Wieviele waren Jungen?
    A: Keins.
    F: Waren denn welche Mädchen?

    (Blödmann)

    F: Wie wurde Ihre erste Ehe beendet?
    A: Durch den Tod.
    F: Und durch wessen Tod wurde sie beendet?

    (Ist der so deppert oder stellt sich der so deppert?)

    F: Können Sie die Person beschreiben?
    A: Er war etwa mittelgroß und hatte einen Bart.
    F: War es ein Mann oder eine Frau?

    (Sowas soll es tatsächlich geben, jaja...)

    F: Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen?
    A: Alle meine Autopsien nehme ich an Toten vor.

    (Gott-sei-Dank)

    F: Alle deine Antworten müssen mündlich sein, OK?
    F: Auf welche Schule bist Du gegangen?
    A: Mündlich.

    (Wir haben es mit einem Schnelldenker zu tun)

    F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
    A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
    F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
    A: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.

    (das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört ... aber ...)

    F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?
    A: Nein.
    F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
    A: Nein.
    F: Haben Sie die Atmung geprüft?
    A: Nein.
    F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie
    ihn autopsierten?
    A: Nein.
    F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
    A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
    F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
    A: Ja, es ist moglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als
    Anwalt praktizierte.

    (... diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen
    Ehrenbeleidigung eingebracht. Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt ...)


    stammt nich von mir
    und den meisten dürfte es bekannt sein
    aber für alle ignoranten unter uns....



    Re: Gerichtsaussagen

    bloody.butcher - 17.06.2005, 16:31


    cool...

    hast du das buch??



    Re: Gerichtsaussagen

    Kata - 18.06.2005, 10:25


    Hey rob, das Buch hättsch auch mal gern, das scheint echt cool zu sein...



    Re: Gerichtsaussagen

    bloody.butcher - 18.06.2005, 18:08


    mein ich ja...



    Re: Gerichtsaussagen

    Kata - 19.06.2005, 10:12


    So ein mist, Rob hat das Buch net....



    Re: Gerichtsaussagen

    bloody.butcher - 19.06.2005, 12:24


    woher weisst du??

    woher hat ders dann (die auszuege)?



    Re: Gerichtsaussagen

    Kata - 19.06.2005, 17:00


    er hats mir gestern gesagt, die auszüge waren irgendwie im i-net...



    Re: Gerichtsaussagen

    Bel - 19.06.2005, 19:09


    jup wie gesgat ich hab das buch nicht



    Re: Gerichtsaussagen

    Kata - 19.06.2005, 19:21


    sag ich doch, aber mir glaubt ja wieder keiner... :n27:



    Re: Gerichtsaussagen

    bloody.butcher - 20.06.2005, 18:19


    wie is die seite?
    stehen da noch mehr??



    Re: Gerichtsaussagen

    Kata - 20.06.2005, 20:03


    ^rob hatte gesagt es hätt eim "internet kusiert" bezweifel dass er die seite hat, aber frag ihgn halt selbyst...



    Re: Gerichtsaussagen

    Bel - 21.06.2005, 17:16


    es war keine internet seite
    und damit hier nicht noch mher gespamt wird mach ich jetz hier mal zu



    Re: Gerichtsaussagen

    Bel - 22.06.2005, 18:00


    Ich hab doch noch was gefunden
    Wahrscheinlich aus demselben buch


    1. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dass er unersätzliche Exponante der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.

    2. Seit zehn Jahren wohne ich in M., wo ich in einer Metzgerei als Gehilfe zum Ausweiden, Zerteilen und Bedienen der Kunden tätig bin.

    3. Am Tatort sichteten wir den Förster, zwei Arbeiterinnen, zwei Wacholdersträucher und anderes Blattwerk, wie in der Skizze festgehalten.

    4. Bei ihrer Rückkehr aus der Kantine an ihrer Arbeitsstelle hat Regina P. zufällig gefrorenes Wasser angetroffen, auf dem sie ausrutschte und sich am Knie verletzte.

    5. Die weiteren Ermittlungen erbrachten, dass die Genannte ausserdem mittels einer Eidechse das Bein des Mitarbeiters Josef P. beschädigte.

    6. Nach einer Ueberportion Alkohol kann es ihn nicht überraschen, wenn er am Morgen auf der Kegelbahn tot aufwacht.

    7. Der Direktor wird weiterhin beschuldigt, die Sekretärin Ulrike D. so unvorsichtig behandelt zu haben, dass sie in andere Umstände kam.

    8. Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Haupt- wachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, dass die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich musste der Lesende aufpassen, dass er nicht hinfiel.

    9. In der Nacht vom 24. auf den 25.6.75 entwendete ein unbekannter Täter von meinem Grundstück zwei Hühner, von denen eins ein Hahn war.

    10. Wie uns gemeldet wurde, lief die Ehefrau mit der Wäsche ihres Mannes, den Federbetten und dem Geliebten weg. Der Wert dieser Dinge beträgt ca. 520,- DM.

    11. Der Täter entwendete im Schlachthof grössere Mengen Stierhoden, mit der Absicht, diese für sich zu nutzen.

    12. Als Das Fahrrad nach dem Sturz von der Brücke untergegangen war, zeugten aufsteigende Blasen davon, das die Reifen schadhaft waren.

    13. Ullrich H. störte den Verkehr dadurch, dass er auf den Knien vom Park auf die Fahrbahn kroch, wo er nach dem Regen die verirrten Regenwürmer einsammelte.

    14. Der Hund des Beschuldigten zerriss unwiderruflich das Entlein. Sofortige Wiederbelebundsversuche mit Hilfe von Nesseln, Wasser, Schrot, Flügel- Und Kopfmassage blieben erfolglos.

    15. Wenn Marius P. morgens betrunken nach Hause kommt, so zieht er sich im Treppenhaus aus und gibt ähnliche Laute wie eine Kuckucksuhr von sich. Damit stört er die Ruhe und die richtige Uhrzeit im Haus.

    16. Den Scheidungsantrag ziehe ich nicht zurück, da mein Mann kein Gefühl hat, hauptsächlich in der rechten Hand.

    17. Nach Erscheinen des Polizeiwachtmeisters K. wurde Franz B. von diesem aufgefordert, sein anstössiges Benehmen zu unterlassen, was er mit den Worten ablehnte, er solle ihn am Arsch lecken. Als das dann passierte, wurde Franz B. festgenommen. Zeugen liegen bei.

    18. Die alamierte Feuerwehr hat an Ort und Stelle festgestellt, dass es bei dem Feuer, dass bei einer Temperatur von 18 Grad C. verlief, zur vollkommenen Verbrennung des Schobers kam.

    19. Die Befragte ist trotz ihrer 88 Jahre sehr rege, wenn sie gleichzeitig auf dem Balkon sitzen, ein Buch lesen, eine Mütze für das Enkelkind stricken, die Vögel füttern und ausserdem noch Gespräche vom Nachbarbalkon verfolgen kann, wo man sich abfällig ueber sie äussert.

    20. Der Angeklagte Konrad F. unterhielt mit mir bis zum 7. Monat einen intimen Kontakt und fuhr dann zu einer anderen Arbeiststelle.

    21. Oft leidet Paul an Geisteskrankheit. Von Zeit zu Zeit hängt er sich auf. Wenn aber längere Zeit niemand kommt, dann schneidet er sich wieder ab.

    22. Der Angeklagte hat dem Kläger im Restaurant "Zur Jungfrau" mit der Faust so ins Gesicht geschlagen, dass dieser eine Quetschung der Lenden erlitt.

    23. Wie man hört, ist die Genannte ausgezogen. Sie war eine gewisse Zeit in Bad H. wo sie als eine Leiche galt.

    24. Nach dem Aufschliessen mit dem Dietrich habe ich den Ladeninhaber deswegen zusammengeschlagen, weil er mich durch ungebührliche Bemerkungen und Herbeirufen der Polizei bei meiner Arbeit störte.

    25. Unkosten verursachen unsere Polizeihunde nicht, denn sie ernähren sich von Verbrechern.

    26. Polizeiwachtmeister Robert K. gibt zu Protokoll: Bei meinem nächtlichen Rundgang durch die Parkanlagen hörte ich verdächtige, mir bekannte Geräusche. Auf meine manierliche Frage "Bumst hier einer?"erscholl die ungebührliche Antwort: "Nein, du Dusel, zwei", worauf ich zur Verhaftung schritt."

    27. Bei der Untersuchung am Tatort wurde festgestellt, das der Täter aus der einbruchsicheren Kasse eine nicht festzustellende Menge von 2- und 5-Mark Stücken entwendete. Gesamtwert 270,-DM.

    28. Wie zu Protokoll gegeben, wurden die vier Jugendlichen in einem unbeleuchteten Gässchen von einer unbekannten älteren Frau angehalten, die über ihre kleine Rente jammerte und um einen Betrag für alkoholische Getränke bat. Da die vier Jugendlichen den Betrag nicht aufbringen konnten, wurden sie von der Unbekannten angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Nach der Frau wird gefahndet.

    29. Die Mordkommission schliesst nicht aus, dass die bei Hannover gefundenen Teile eines menschlichen Körpers zu einer Leiche gehören.

    30. Nach ambulanter Behandlung konnte der junge Mann seinen Finger wiedermit nach Hause nehmen.

    31. Dem Fahrer Willi G. wurde eine Blutprobe abgenommen sowie die Verständigung der Hinterbliebenen.

    32. Da packte Otto N. eine 40 cm hohe und 4kg schwere Mamorstatue und schlug auf den Schlafenden ein, bis er aufwachte.

    33. Von der Baustelle am Steinbruch wurden wieder einige Absperrlampen gestohlen. Bei der Suche nach den Dieben tappt die Polizei im Dunkeln.

    34. Mein Mann ist sehr heimtückisch. Hohes Gericht, was mehrere Zeugen beschwören können, weil er mir immer dann die Zunge herausstreckte,wenn ich meine Brille putzte.

    35. Bei dem Zusammenstoss wurde der freilaufende Hund Ajax getötet, bei dem keine technischen Mängel festgestellt wurden. Gesucht wird der Halter des Hundes, der ca. 40 cm gross ist und lange, schwarze Haare hat.

    36. Konrad F. wohnt nicht bei seiner Frau. Es gibt daher keine Anhaltspunkte dafür, dass er geisteskrank ist.

    37. Infolge der Handlung des Täters fiel Rita Z. in Ohnmacht und rief einige Male um Hilfe.

    38. Durch einen Lichtstrahl drangen in der Nacht zum Freitag unbekannte Täter in den Supermarkt ein.

    39. Egon T. gab sich als Dipl. Ing. aus. Aber dieses anrüchige Gewerbe wurde durch seine groben Rechtschreibefehler widerlegt.

    40. Bei den Befragungen vor dem Untersuchungsrichter wurden die Genitalbereiche nur ganz kurz berührt.

    41. Der Postbeamte T. zwang mich zu der Anzeige wegen Tierquälerei, da er über eine Stunde auf unserem Apfelbaum sass und dadurch unsere Dogge aufs Äusserste erregte. Zum Schluss stiess er auch noch gegen meine Person wüste Beschimpfungen aus.



    Re: Gerichtsaussagen

    Bel - 22.06.2005, 18:46


    Ein 62jährigen Autofahrer hatte auf der Autobahn gewendet und war in die verkehrte Richtung gefahren. Ein anderer, auf der Überholspur daherpreschender Verkehrsteilnehmer mußte in größter Not ausweichen, rammte die Leitplanke und erlitt an seinem Fahrzeug Totalschaden.
    Als der Fall vor Gericht kam, stellte sich heraus, daß die Verkehrsgesetze zwar das Wenden auf der Autobahn verbieten, daß aber über das Fahren in falscher Richtung nirgendwo etwas gesagt ist. Also schloß das Gericht messerscharf, daß der Falschfahrer nichts Unrechtes getan habe. Fürs gesetzeswidrige Wenden hätte das Gericht, wie es in der Begründung heißt, ein Bußgeld verhängen können, wenn (ja, wenn!) die Frist für diese Ordnungswidrigkeit zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht schon verstrichen gewesen wäre.

    (Oberlandesgericht Celle. AZ 1 Ss333/83)


    das stammt aber vermutlich nicht aus dem buch



    Re: Gerichtsaussagen

    Bel - 23.06.2005, 18:31


    Definition von "Eisenbahn" des deutschen Reichsgerichts vom 17.3.1880:

    Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Strecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte dem Transport großer Gewichtsmassen bzw. die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (wie Dampf, Elektrizität, tierischer, menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere, der Transportgefäße und deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach dem Umständen nur in bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.

    auch nich aus dem Buch



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