Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

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    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Martin H. - 25.08.2007, 20:56

    Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?
    Hallo Velorexer,

    im Bezug auf die Zulassung wollte ich mal nachfragen, ob man für die Velorex 16/350 bei der Zulassung ein oder zwei Kennzeichen bekommt, da für ein amtliches Kennzeichen vorne keine Möglichkeit besteht, dies anzubringen.

    Grüße

    Martin



    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Michael - 25.09.2007, 17:26


    Hallo
    Ich habe nur ein Kennzeichen,Hinten.
    Meine Zulassung ist vom17,07.2007.als dreirädriges KFZ zugelassen.
    ohne Probleme.Zu ziffer2.1 steht 8025.
    Gruß.



    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Anonymous - 05.10.2007, 20:27


    Hallo Hallo,

    habe vor einigen Tagen meinen Velo-Anhänger angemeldet. Ist noch nicht
    fertig aber konnte schon angemeldet werden.

    Mit dem Leiter des Amtes ( Oldtimer-Fan ) habe ich den Wunsch nur
    hinten ein Nummernschild zu montieren besprochen.
    Die Antwort : " kein Problem wenn die Gegebenheiten keine andere Möglichkeit zulassen " ! Mal sehen ob die Aussage noch Bestand hat bei der Anmeldung ! ???

    Grüße aus Bad Godesberg
    Bruno



    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Anonymous - 04.04.2008, 11:07


    Hallo Velorexer,

    1. Frage

    bei mir steht bald TÜV und Anmeldung an. ( so der Herr will ) (':wink:')

    wie teuer ist das H-Kennzeichen bei der Versicherung ?
    ist eine Anmeldung ohne ( Vers.+Steuer ) H-Kennzeichen nicht
    erheblich preiswerter ?

    ist ein TÜV-Gutachten für das H-Kennzeichen notwendig ?

    2. Frage

    bei welchen Versicherungen habt ihr die Velo versichert ?
    habe ein Angebot vorliegen und den Auftrag ein Wertgutachten
    anfertigen zu lassen usw. !

    Bei den Wahnsinnigen 250 ccm und hochgezüchteten 9 Pferdestärken
    meiner 16/250 könnte eine normale Anmeldung preiswerter sein.

    Das H-Kennzeichen hat jedoch auch etwas ! ('8)')


    Es grüßt euch aus Bad Godesberg

    Bruno



    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Anonymous - 04.04.2008, 12:12


    Hallo Bruno,
    meine Zulassungstelle meinte das ich für ein H-Kennzeichen ein spezielles TÜV-Gutachten benötige.

    Mein LVM-Versicherer meinte das ein H-Kennzeichen bei der Motorgöße keinen Vorteil bringen würde. Was ich jetzt genau bezahle muss ich erst nachschauen, hab ich nicht im Kopf.

    Übrigens hier ein Bild meines Fahrzeugscheines, ich habe nur ein Kennzeichen hinten.

    Gruß Zimbow



    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Wulf G. - 04.04.2008, 12:53


    Hallo Bruno,
    ein H-Kennzeichen ist teurer als eine normale Zulassung. H-Kennzeichen kosten 191,-€ pauschal, für mein Velo 16/350 habe ich 101,-€ hinlegen müssen.
    Zum Wertgutachten: Ich habe wg. Vollkasko ein paar Fotos gemacht und meiner Frau mitgegeben. Sie arbeitet bei der Württembergischen. Die Fachabteilung hat meinen Zeppelin auf 5.200 € geschätzt.
    Die Prämien bei der Württembergischen für mein 16/350:
    - Haftpflicht: 55 €
    - Vollkasko (150,- € Selbstbeteiligung) 86 €
    - Schutzbrief 33 €
    er anno.
    Weitere Infos und persönliche Beratung gibt´s bei meiner Frau
    bendte.groening-behrmann@wuerttembergische.de 04621/4 11 28

    Aus dem kalten Norden grüßt Dich

    Wulf



    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Stephan K. - 08.04.2008, 21:58


    Hallo,
    versucht es mal mit einem rotem Kennzeichen ("für ein Fahrzeug mit rotem Kennzeichen gemäß 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 15.09.1994). Was das bedeutet kann sicher Albrecht erklären.
    Ein Kennzeichen für alle Oldies. Jahresbeitrag Haftpflicht ca. 40 EUR bei der Allianz für alle Fahrzeuge.
    bmpepe



    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Jürgen Kühn - 13.04.2008, 22:05

    Nummernschild
    Hallo Freunde,

    ich habe mich schon seit lägerem mit der Problematik zur Zulassung von Oldtimern beschäftigt.
    Es gibt 3 Möglichkeiten seine Fahrzeuge zuzulassen. Besonders bei unseren Velorexen ist eine genaue Betrachtung von Vorteil.

    Welche Möglichkeiten gibt es:

    Normal Zulassen (auch Saisonkenzeichen):
    Tüv bzw. bei der Erstzulassung Vollabnahme erforderlich. Es kann zu erheblichen Problemem führen, je nach Bundesland bzw. TÜV-Prüfstelle. Wie wir bereits gelesen haben, ging das bei einigen Velorexfreunden recht problemlos, sogar mit nur einem Nummernschild hinten. Ein Freund von mir hat sich ebenfalls einen Velorex zugelegt und TÜV-Unterlagen mitbekommen, in denen jede Menge Ausnahmegenehmigungen beantragt werden mußten. Das fing bei den Scheibe an und ging über eine Ausnahmegenehmigung zum abschließen bzw. Sichern des Fahrzeuges weiter. Selbst eine Ausnahmegenemigung für das Anbringen der Beleuchtung und Blinklichtanlage habe ich schon gesehen. Nach Angaben des Verkäufers hat er jede Menge Geld und Nerven bei der Zulassung gelassen.
    Daher ist es erstaunlich, dass es ja anscheinend auch anders gehen kann.
    Also, wer diese Hürde mit Erfolg genommen hat, sollte in jedem Fall das Fahrzeug mit normalem Nummernschild zulassen.
    Vorteile: jederzeit ohne Auflagen Fahrten möglich, Steuern preiswerter als bei einem H-Kennzeichen (Grund siehe meine Erläuterung zum H-Kennzeichen), Versicherung problemlos möglich und das wichtigste, was einmal im Fahrzeugbrief eingetragen wurde, hat Bestandsschutz.
    Nachteil: regelmäßige TÜV-Prüfung

    Im übrigen, Dreiräder und das sind ja unsere Fahrzeuge, dürfen ohne Umweltzohnenplakette in die Umweltzohnen einfahren. Man sollte jedoch für alle Fälle den entsprechenden Gesetzestext griffbereit für alle Fälle immer bei sich haben.


    Zulassung H-Kennzeichen:

    Voraussetzung: Vollabnahme (TÜV) und Gutachten!!!!!!, dass das Fahrzeug als historisch originales Fahrzeug eingestuft wurde, erforderlich. Das heißt, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein muß, sich mindestens im Zustand 2 befinden muß und nicht verbastellt ist. Zeitgemäße Umbauten aus dem Erstzulassungszeitraum werden meistens anerkannt.
    Die Steuern werden nach Hubraumklassen eingestuft. Das führt dazu das Fahrzeuge mit einer hohen Hubraumklasse von einer billigeren Steuer profitieren können, als wenn sie das Fahrzeug normal zulassen.
    Für Motorräder bzw. Kleinstwagen führt die Besteuerung dazu, dass die Steuern fast immer höher ausfallen, als bei einer Normalzulassung. Welch ein Blödsinn, welches immer zu Diskusionen führt (siehe Zeitschriften Oldtimerpraxis, Oldtimermarkt)

    Vorteil: keine Probleme in den Umweltzohnen
    Nachteile: Hohe Kosten bei der Zulassung (Gutachten, TÜV usw.), hohe Besteuerung.


    Zulassung rotes 07-Wechselkennzeichen

    Voraussetzung: Fahrzeugalter mindestens 30 Jahre, Orginalzustand muß an Hand von historischen Fotos bzw. Beschreibungsunterlagen bei der Zulassungstelle nachgewiesen werden. Die Zulassungstelle kann eventuell verlangen, dass ein Gutachter dies bestätigt. Dies ist Regional unterschiedlich. Guter Erhaltungszustand. Kleines Führungszeugniss wird verlangt und Auszug aus dem Zentralregister in Flensburg wird eingeholt. Ein Schreiben warum ich das rote 07-Kennzeichen haben möchte bzw ein Empfehlungsschreiben eines Vereines sind hilfreich jedoch nicht Bedingung. TÜV-Gutachten ist nicht erforderlich, kann aber bei der Beantragung des roten Wechselkenzeichen jedoch regional gefordert werden.
    Hohe Zulassungskosten (bei uns ca. 120 EUR inkl. der Koste für die Nummernschilder) schlagen zu Buche. Besteuerung nach einem Festpreiskatalog.
    Vorteil: ich kann mit diesem Nummernschild mehrere historische Fahrzeuge bewegen, jedoch immer nur ein Fahrzeug darf zur gleichen Zeit bewegt werden. Kein TÜV erforderlich, da man davon ausgeht, dass die Inhaber pfleglich und ordentlich mit ihren Fahrzeugen umgehen. Versicherung richtet sich nach dem Fahrzeug mit der höchsten Hubraumklasse. Jedes Fahrzeug, welches mit dieser Nummer gefahren werden soll, muß bei der Zulassungstelle gemeldet werden und erhält eine rote Zulassungskarte. Ein Fahrtenbuch ist immer zu Führen!!!!!!
    Nachteil !!!!!!!!! Es dürfen mit diesem Nummernschild nur Fahrten während Veranstaltungen sowie die dazugehörigen An-und Abfahrten durchgeführt werden. Es dürfen aber auch Reperatur-und Einstellungsfahrten durchgeführt weden. Tankfahrten zählen nicht zu diesen Fahrten. Dieses Nummernschild schließt also alle Kaffefahrten und "nur mal so rumfahren-Fahrten" von vornerein aus. Ich jedenfalls kann damit sehr gut leben.
    Dieses Nummernschild kann durch die Zulassungsstelle jederzeit wieder eingezogen werden bzw. zeitlich begrenzt über ein bzw. mehrere Jahre zugesprochen werden. Kontrollen durch die Zulassungstelle (richtige Führen des Fahrtenbuches und Einhaltung der Bedingungen) sind jederzeit möglich. Meistens wird man dann dazu durch die Zulassungstelle angeschrieben.

    Nun zur Frage der Versicherung: die meisten Versicherer haben spezielle Oldtimerversicherungen mit guten und besonderen preislichen Konditionen. Ich bin bei der würtenbergischen Versicherung sehr preiswert versichert.

    Tipp: Oldtimerpraxis bzw. Oldtimermarkt gibt es verschiedene Abhandlungen zu den Zulassungen und Versicherungen.

    Ein Gespräch mit der Zulassungsstelle wirkt ebenfalls Wunder. Meistens gibt es für die Fragen zur Zulassung von Oldtimern besonders über das rote 07-Wechselkennzeichen einen gesonderten Mitarbeiter in den Zulassungsstellen.

    Grüße Jürgen



    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    freddy M - 21.05.2008, 10:16


    Hallo Martin
    Ich habe für mein Nr.- Schild auch eine einfache Lösung
    gefunden---- es liegt vorn in der Ablage, hat den Vorteil
    es wird nicht schmutzig und Löcher brauche ich vorn auch
    nicht :oops: wie lange ichs so lassen kann hängt wohl
    von der höhe des Bußgeldes ab was ich mir einfangen könnte.
    mfg freddy



    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Anonymous - 30.05.2008, 11:32

    Amtliches Kennzeichen
    Hallo Zusammen,
    habe meinen Oskar kürzlich zugelassen. Ich musste mir 5 Ausnahmegenehmigungen beim RP Leipzig einholen. Unter anderem das mit nur einem Kennzeichen hinten. Das waren 10 min Arbeit für 125 EUR. Mit dieser Genehmigung zur Zulassunsstelle und es gibt keine Fragen von denen. Das RP ist die Aufsichtsbehörde der Zulassungsstelle, darum gehts ohne Probleme. Wenn Ihr eine Halteung für das Nummerschild vorn anbaut(Bullenfänger), benötig Ihr ja für die Halterung wieder eine Ausnahme, da es vom Hersteller nicht vorgesehen war.
    Gruß Andreas



    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Albrecht - 04.11.2008, 19:51

    Ausnahmegenehmigung für 1 Kennzeichen
    Hallo VELOREXER,

    ich habe nach langem hin und her mit dem Leiter der Zulassungsstelle schließlich auch ein Kennzeichen genehmigt bekommen. Nährers unter
    http://www.iphpbb.com/board/ftopic-93985214nx91297-319.html

    Ralf hat mir eine Kopie seiner (gebührenpflichtigen) Ausnahmegenehmigung des Landkreises Lüneburg geschickt, nach welchem er sein Gerät mit nur 1 Kennzeichen bestücken darf. Auch eine Lösung, wenn sonst nichts mehr hilft.





    Re: Amtliches Kennzeichen, 1 oder 2?

    Anonymous - 14.05.2010, 12:57


    Hallo Michl,

    meine Velos haben beide nur 1 Nummernschild hinten !
    Ablauf wie folgt :

    1. TÜV - um das Kuchenblech zu verhindern um ein Nummernschild
    260 mm x 160 mm bitten.
    Bei mir hat das funktioniert !
    Eintrag auf der Abnahme =

    * Platz für Amtl.Kennz. Hi. max 260 mm x 160 mm *

    2. Straßenverkehrsamt hat bei der ersten gefragt " ist das ein Trike ? "
    meine Antwort " ja Velo hat nur 3 Räder " also nur 1 Kennzeichen !

    3. bei der 2. Velo war es anders. KFZ - Brief und Unterlagen haben mit
    Flensburg nicht harmoniert ! ( großes Problem vom Vorbesitzer
    geschaffen )TÜV Bericht wie bei 1.
    Wegen sehr langer Wartezeit wurde von einer kostenplichtigen
    Ausnahme- Genehmigung abgesehen
    und die Velo hat nur 1 Kennzeichen hinten.

    Gerne sende ich Dir die notwendigen Unterlagen p.Kopie zu.

    Grundsätzlich 2 Schilder aber es geht auch anders ! :lol:

    Es grüßt euch aus Bad Godesberg
    Bruno



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