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Re: Bundregeln [MM]
-crack- - 30.05.2005, 20:09Bundregeln [MM]
Die Regeln des Bundes
Präambel:
Der BUND ist ein freiwilliger Zusammenschluss von verschiedenen
Wüstenkrieg-Allianzen zum Zwecke der kollektiven Sicherheit und Verteidigung
sowie der gemeinsam geführten Angriffe und Kriege. Der Bund versteht sich
als eine allianzübergreifende Plattform, um den Spielern der
Mitgliedsallianzen in einem großen Team Sicherheit, Spielspass und eine
Community zu bieten.
Die Grundpfeiler des Bundes stellen gegenseitiger Respekt, gemeinsames
Einstehen füreinander und die Bereitschaft, sich Mehrheitsentscheidungen des
Bundes zubeugen, dar.
Kapitel 1 - Der Bund
§ 1 - Bundziel
A – Der Bund dient der kollektiven Sicherheit der Mitgliedsallianzen.
Oberstes Ziel ist die durch Kooperation zu erreichende Vormachtstellung in
den eigenen und beanspruchten Wüsten. Alle Mitgliedsallianzen verpflichten
sich, ausnahmslos füreinander einzustehen.
B - Der Bündnisfall tritt umgehend schon mit der Androhung eines Angriffes
oder einem tatsächlichen Angriff einer anderen Allianz gegen eine
Mitgliedsallianz des Bundes ohne eine Abstimmung automatisch in Kraft. Die
betroffene Mitgliedsallianz benennt im Forum die gewünschte
Unterstützungsleistung.
§ 2 - Struktur des Bundes und der Entscheidungsgremien
A – Der Bund setzt sich aus den Mitgliedsallianzen und ihren Wings zusammen.
Jede Mitgliedsallianz hat das Recht einen eigenen Schutzwing für kleinere
Spieler zu eröffnen, die sie dort selbststänig ohne Auflagen aufnehmen darf.
Diese Schutzwings fallen nicht unter die Bündnisverpflichtungen des § 1,
werden aber durch die anderen Mitgliedsallianzen im Rahmen eines NAP
anerkannt.
B - Die Struktur der Gremien soll sowohl der Gleichberechtigung der
Mitgliedsallianzen wie auch ihrer Größe gerecht werden und einen fairen
Ausgleich schaffen.
C - Das oberste Entscheidungsgremium ist die Head-Administratorenebene. Die
Mitgliedsallianzen können eine unbegrenzte Anzahl von Headadministratoren
benennen, jedoch erhält jede Mitgliedsallianz nur eine Stimme für
Abstimmungen auf dieser Ebene. Im Falle einer Pattsituation wird die Stimme
der Mitgliedsallianz, die von der Entscheidugn direkt betroffen ist, doppelt
gewertet. Beratend können Funktionsträger wie zum Beispiel Außenminister
oder Forenadministratoren durch ihre Allianz auf dieser Ebene hinzugezogen
werden.
D - Als entscheidungsvorbereitendes Gremium gilt die Administratorenebene.
Hier können alle Administratoren der Mitgliedsallianzen - unabhängig ihrer
Anzahl - über Fragen des Bundes debattieren. Entscheidungen des Bundes
folgend müssen durch die Headadministratoren festgelegt werden.
E - Für Aufnahmeentscheidungen von Mitgliedern sind alle Heads zuständig.
Dies können im entsprechenden Bereich des Forums zu dem Antrag ihre Position
und Stimme posten. Die Stimmen werden nach Allianzen ausgezählt, die
Mehrheitsentscheidungen der Allianzen als eine Stimme der Allianz gewertet.
Das Ergebnis ist dann das Mehrheitsverhälnis dieser Allianzstimmen. Die
Abstimmung sollte innerhalb von 3 Tagen beendet sein. Es herrscht hier das
Konsensprinzip, d.h. es ist eine Einstimmigkeit notwendig!. Ansonsten ist
der Bewerber abzulehnen.
F - Die Mitglieder können in den mitgliedsallianzinternen Entscheidungswegen
die Politik des Bundes mitgestalten und sich einbringen, indem sie ihren
jeweiligen Entscheidungsträgern (Admins und Headadmins) Wege und Lösungen
aufzeigen.
§ 3 - Allianz-Mitgliedschaft im Bund
A - Nur Allianzen können auf Antrag Mitglied des Bundes werden. Dem Antrag
müssen die anderen Mitgliedsallianzen auf der Head-Administratorenebene
zustimmen, es herrscht hier das Konsensprinzip, d.h. es ist eine
Einstimmigkeit notwendig!
B - Mitgliedsallianzen können auf Antrag einer anderen Mitgliedsallianz
ausgeschlossen werden. Dazu ist eine Einstimmigkeit auf Headadminebene
Vorraussetzung, wobei die betroffene Allianz im Ausschlussverfahren keine
Stimme hat!
C - Mitgliedsallianzen können auf Antrag aus dem Bund austreten. Wird diesem
Antrag durch die anderen Allianzen einstimmig zugestimmt, ergeben sich keine
nachteiligen Folgen. Andernfalls behält sich der BUND weitere Schritte vor.
§ 4 - Gemeinsame Außenpolitik
A – Der Bund kennzeichnet sich durch eine gemeinsame Außenpolitik. Daher
wird unterschieden in Vertragspartner des Bundes und im Ausnahmefall
Vertragspartner der Allianzen. Verträge des Bundes haben vorrang vor
mitgliedsallianzeigenen Verträgen. Mitgliedsallianzeigene Vertäge dürfen im
Ausnahmefall abgeschlossen werden, jedoch haben alle anderen Bund-Allianzen
ein generelles Veto-Recht.
B - Verträge des Bundes werden gültig, wenn sie durch die Headadmins mit
Mehrheitsbeschluss verifiziert, d.h. bestätigt werden. Diese Verträge sind
fortan für alle Mitgliedsallianzen bindend. Vorschläge für derartige
Verträge dürfen von jeder Mitgliedsallianz eingebracht werden.
C - Kriegserklärungen einer Mitgliedsallianz sind prinzipiell im Vorfeld
durch die Head-Administratoren mehrheitlich abzustimmen. Einzelne
Kriegserklärungen durch Mitgliedsallianzen sind unzulässig.
D - Eine Kriegserklärung an eine Mitgliedsallianz wird grundsätzlich als
eine Kriegserklärung an den gesamten Bund bewertet.
§ 5 - Interne Problemlösungen
A - Als judikatives Element zu Streitschlichtung und Schaffung von
Gerechtigkeit wird das Schiedsgericht berufen. Hier benennen die
Mitgliedsallianzen je ZWEI aktive Spieler zum Richter. Diese Spieler dürfen
keinen Head-Administratorenstatus und keinen Administratorenstatus haben.
B - Das Schiedsgericht gibt sich selbstständig eine eigene
Verfahrenssordnung und regelt Verstöße immer in Einzelfallentscheidungen.
C - Jedes Mitglied hat das Recht, das Schiedsgericht anzurufen. Jede
Anrufung muss im Schiedsgericht binnen 7 Tage behandelt und beschlossen
werden. Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind sind für alle Spieler,
Administratoren und Head-Administratoren bindend. Berufungsverfahren und
Aufhebungen von Urteilen regelt eine eigene Verfahrensordnung.
Kapitel 2 - Die Allianzen
§ 6 - Rechte und Pflichten
A- Die Mitgliedsallianzen haben das Recht, die Politik des Bundes unabhängig
ihrer eigenen Größe und Macht frei und unabhängig mitzugestalten.
B - Jede Mitgliedsallianz verpflichtet sich, die Regeln des Bundes zu achten
und einzuhalten sowie im Falle einer kollektiven Verteidigung aktiv die
Partnerallianzen im Bund zu unterstützen.
C - Jede Mitgliedsallianz hat das Recht, interne Angelegenheiten autonom und
souverän zu behandeln.
§ 7 - Entsendung von Vertretern in Gremien
A - Jede Mitgliedsallianz hat das Recht und die Pflicht, würdige Spieler und
Admins in die jeweiligen Gremien zu entsenden und auch wieder abzuberufen.
Diese Personalentscheidungen obliegen ausschließlich der Mitgliedsallianz.
§ 8 - Einspruchsrechte bei Bundentscheidungen
A - Bei Entscheidungen des Bundes auf Headadminebene können Allianzen
Einspruch erheben, wenn die Entscheidungen besondere Interessen der
Mitgliedsallianz betreffen.
B - Ein Einspruch wirkt in jedem Fall aufschiebend auf die getroffene
Entscheidung und verlangt eine neue Debatte auf der Adminebene. Dort muss
per Abstimmung (Vote), die die einsprucheinlegende Allianz umgehend eröffnen
muss, binnen 24 Stunden entschieden werden, ob eine Adminbefragung oder eine
Mitgliederbefragung zur neuen Entscheidungsfindung notwendig ist. Nach Ende
der Abstimmung muss die einspruchseinlegende Allianz einen Diskussionsthread
im jeweiligen Bereich des Forums eröffnen und ihre Argumente darlegen.
Spätestens nach 24 Stunden muss die einsprucheinlegende Allianz im
jeweiligen Bereich des Forums eine Abstimmung (Vote) eröffnen. Nach 48
Stunden muss die Abstimmung beendet sein. Die dann in einer adminweiten oder
bundweiten Abstimmung (Vote) getroffene Entscheidung ist bindend.
§ 9 - Fusionierung mit anderen und/ oder Bund-allianzen
A - Generell hat jede Mitgliedsallianz das Recht, durch Fusionen sich zu
erweitern. Bei Fusionen innerhalb des Bundes bedarf es keiner Zustimmung!
Jedoch verliert nach der Fusion die eine Mitgliedsallianz die Rechte der
Gremienentsendung.
B - Fusionen mit Allianzen außerhalb des Bundes bedürfen einer
mehrheitlichen Zustimmung der Headadmins. Dabei sollten taktischer Nutzen
und Mitgliederzuwachs abgewogen werden.
§ 10 - Fusionen und Aufnahmen von Mitgliedern im Kriegsfall
A – Der Bund nimmt grundsätzlich keine Mitglieder von Allianzen auf, mit
denen es sich im Kriegszustand befindet.
B - Jedoch besteht die Möglichkeit, bei Erklärung der Neutralität und der
Treue zum Bund für die Dauer des Krieges in eine „Auffangallianz“ zu
wechseln. Diese Auffangallianz wird durch einen Bund-Admin geführt. Jeder
Mitgliedsantrag ist im Einzelfall durch die Admins der Bund-Allianzen zu
entscheiden. Es herrscht hier das Konsensprinzip, d.h. es ist eine
Einstimmigkeit notwendig!
C - In begründeten Ausnahmenfällen kann nach Abstimmung durch die Headadmins
ein Spieler auch direkt in eine Bund-Allianz zu Kriegszeiten aufgenomen
werden.
C - Nach dem Krieg können die Mitglieder dieser Auffangallianz einen Antrag
auf Mitgliedschaft in einer Bund-Allianz ihrer Wahl stellen, der
entsprechend den Aufnahmeregeln behandelt wird. Wer nicht aufgenommen wird,
erhält eine 14-tägige Schonfrist.
D - Fusionen mit Kriegsgegner oder einzelnen Wings von Kriegsgegnern sind
nur durch mehrheitliche Beschlusslage der Headadmins möglich und bedürfen
einer zwingenden taktischen Grundlage.
Kapitel 3 - Die Spieler
§ 11 - Rechte und Pflichten als Spieler einer Bund-Allianz
A - Jeder Spieler verpflichtet sich zu fairen und kollegialen Verhalten im
Bund. Jeder Spieler verpflichtet sich mit dem Eintritt in eine Bund-Allianz
die Regeln des Bundes zu akzeptieren und einzuhalten. Jeder Spieler
unterliegt der Gerichtsbarkeit des Schiedsgerichtes, unabhängig seines
Status innerhalb der Allianz oder des Bundes.
B - Jeder Spieler verpflichtet sich, den Anweisungen seiner Admins zu folgen
und aktiv am Allianzgeschehen sich zu beteiligen. Dazu zählen auch die
Pflicht zur Nutzung des Forums und des Kolotools des Bundes.
C - Jeder Spieler hat das Recht, sich an der Politik des Bundes zu
beteiligen, Ämter die ihm angetragen werden nach den jeweiligen Regeln der
Mitgliedsallianz zu übernehmen und auszuführen.
D - Jedes Mitglied hat das Recht, das Schiedsgericht anzurufen.
§ 12 - Mitgliedsneuaufnahmen in eine Bund-Allianz
A - Für eine Aufnahme bedarf es eines Aufnahmeantrages in schriftlicher Form
über Forum oder Ingame-Mail. Dieser Antrag ist von einem Admin der jeweilig
betroffenen Mitgliedsallianz im Aufnahmebereich als neuer Thread zu posten.
Dort können alle Administratoren beraten und namentlich gem. § 2 -E
abstimmen. Der threaderöffnende Admin muss die Entscheidung des Gremiums
umsetzen.
B - Aufnahmeentscheidungen sollten binnen 3 Tage gefällt werden. Zu diesem
Zeitpunkt zählt das bis dahin abgegebene Stimmverhältnis unabhängig der
Anzahl der abgegebenen Stimmen.
§ 13 – Austritt und Ausschluss von Mitgliedern
A - Sollte ein Mitglied eine Bund-Allianz durch Austritt oder Ausschluss
verlassen, so gilt grundsätzlich das Gebot der Besiedlung des Spielers.
B - Hier hat die Mitgliedsallianz ein grundsätzliches Vorrecht zur
Besiedlung und entscheidet intern über das Verfahren.
§ 14 - Account-Aufgabe
A - Jeder Spieler hat das grundlegende Recht, seinen Account allianz- und
bundintern zu verschenken, zur weiteren Nutzung oder Besiedlung zur
Verfügung zu stellen. Die Entscheidung, wem der Account oder einzelne Oasen
zugesprochen werden, obliegt einzig und allein dem Accountbesitzer.
B - Jeder Spieler verpflichtet sich seinen Account im Falle des
Verkauswunsches oder Aufösungsgedanken vorerst 5 Tage unter Angabe einer
Preisvorstellung bundintern im Forum auszuschreiben. Accounts können nur an
Spieler der gleichen Allianz wie der Accountbesitzer verkauft werden. Ein
Verkauf an einen Spieler einer anderen Bundallianz ist durch die Heads der
betroffenen Allianz, möglich. Spieler der betroffenen Allianz haben ein
Vorkaufsrecht.
C - Sollte keine Mitglied Interesse zeigen, kann der Account auswärts
verkauft werden. Dabei sollte beim externen Verkauf der Käufer aufmerksam
gemacht werden, dass ein Schutz nur solange besteht, wie der Account
tatsächlich aktives Mitglied einer Bundallianz bleibt und dass er
grundsätzlich auf eigenes Risiko den Account übernimmt! Der Bund behält sich
dabei grundsätzlich das Recht, jeden verkauften Account ohne Angabe von
Gründen zu Besiedeln!
D - Sollte ein Spieler im Zuge der Accountaufgabe nicht durch Admins
genehmigte Angriffe jeglicher Art (auch Kamikazeangriffe) gegen Spieler der
eigenen, einer Bund- oder einer Fremdallianz durchführen, so werden alle in
Punkt A bis C gegebenen Zusagen des Bundes automatisch hinfällig und der
Spieler fällt unter die Regeln des § 13. Dabei werden Opfer der Angriffe,
solang es sich um Spieler des Bundes handelt, bei der Wüstevergabe bevorzugt
behandelt.
Kapitel 4 - Siedlungsreglement
§ 15 - Toolpflicht
A - Es gilt grundsätzlich eine Kolotoolpflicht für alle Spieler! Wüsten
müssen vor dem Anfahren der ersten Armee im Kolotool reserviert und
freigegeben werden. Dem Spieler gehört die Oase, der sie rechtmäßig im Tool
reserviert hat.
B - Der Spieler ist verpflichtet innerhalb von 5 Tagen die reservierte Oase
anzugreifen. Sollte nach dieser Frist weder ein Kampfbericht noch eine
Information des Reservierers über den Grund des Verzuges gepostet sein, kann
vom Kolotool automatisch die Wüste wieder freigegeben werden. Desweiteren
können Administratoren die reservierte Oase für andere Spieler manuell
wieder freigeben. Ausnahmen der 5-Tage-Frist können allianzintern durch die
Administratoren in Kriegsfall und im Ausnahmefall gewährt werden.
§ 16 – Besondere Koloregel im Kriegsfall
A - Bei Besiedlung eines Ex-Mitgliedes und im Kriegsfall tritt automatisch
die Besondere Koloregel in Kraft.
B - Hier gilt: Im entsprechenden Verteilungsthread im Forum müssen Oasen
reserviert werden, wenn dort eine Freigabe erteilt wurde, müssen die Oasen
im Kolotool reserviert werden, danach ist erst ein Angriff gestattet.
Prinzipiell heißt es: Forum vor Tool im Krieg! Ein Verteilungsthread darf
nur durch Head-Admins, Admins und Kriegsminister eröffnet werden.
§ 17 - Doppelkoloregel unter Bund-spielern
A - Sollte es zu Doppelkolos kommen, wird dem Spieler die Oase zugesprochen,
der nach der jeweiligen Koloregel sie rechtmäßig reserviert hat. Der
Verursacher trägt die entstandenen Kosten automatisch zu 100%.
B - Es wird von den Spielern erwartet, solche Konfliktfälle untereinander zu
klären, die Schadensregulierung auszuhandeln und das Schiedsgericht nur in
wirklichen Ausnahmefällen anzurufen, bei denen eine kooperative Einigung
zwischen den Spielern nicht möglich erscheint.
C - Im Streitfall gilt die Entscheidung des Schiedsgerichts.
Kapitel 5 - Der Verhaltenskodex
§ 18 - Spamreglement
A - Es ist im Forum nur gestattet im ausgewiesenen Bereich zu spamen. Die
Pinwand des Spieles ist freizuhalten.
§ 19 - Höflichkeit, Respekt und gegenseitige Achtung
A - Um einen angenehmen Umgangston zu pflegen, verpflichten sich die Spieler
zu gegenseitiger Achtung, Höflichkeit und Respekt.
B - Dieser Umgangston sollte auch im öffentlichen Teil des Forums Spielern
anderer Allianzen gegenüber und im WK-Forum herrschen.
§ 20 - Verbot der Drohung
A - Generell gilt ein Verbot von Drohungen (Besiedlung, Kamikaze, etc.)
innerhalb des Bundes. Jegliche Form der individuellen Drohung wird als
Verstoß durch das Schiedsgericht geahndet.
§ 21 - Verfolgung durch das Schiedsgericht
A - Das Schiedsgericht ahndet Verstöße gegen den Verhaltenskodex in
Einzelfallentscheidung, in der geregelt wird, welche Summe Fallschirmjäger,
Ressourcen oder Artillerie an welchen Empfänger zu zahlen sind. Empfänger
dürfen nicht betroffene Streitgegner, sondern sollten schwächere Mitglieder
oder DepotWüsten sein.
Re: Bundregeln [MM]
-crack- - 30.05.2005, 20:22
Wer das als E-Mail will, ne IGM mit seiner Adresse an mich!
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Angriff von ThaDafinser - gepostet von -crack- am Dienstag 31.05.2005
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