CotR Verfassung

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    Re: CotR Verfassung

    Tankhunter - 21.07.2005, 00:47

    CotR Verfassung
    Zitat:

    Dies ist die Verfassung der Allianz CotR und allen ihren Wings. Diese sind als eine Einheit und jeder Part als gleichwertig anzusehen.

    DIE ALLIANZ

    §1 Aufgabe der Allianz


    a) Das Hauptbestreben der Allianz ist das vermitteln von Schutz und der Streitklärung.

    b) Jeder Member ist ein Teil der Ally und somit verpflicht, ohne Zögern Hilfe und Beistand zu leisten


    §2 Anmeldung

    a) Jeder Spieler ist gleich und ebenso zu behandeln. Allerdings können Punkteunterschied und Aktivität zu einer Verteilung innerhalb der Allianz führen, die wider den Erwartungen des Spielers sind.

    b) Mit Eintritt in die Allianz Cotr tritt unmittelbar und verbindlich die Verfassung für das
    Mitglied in Kraft

    bb) Jedes Mitglied ist somit dem Schiedsgericht unmittelbar unterstellt

    c) Passwörter für die Allianz sind streng vertraulich um die Sicherheit innerhalb der Allianz zu wahren. Passwörter werden nur im Umfang persönlicher Nachrichten verschickt.

    cc) Passwörter werden nur über die Admins, bzw. zuständigen Minister verteilt. Passwörter dürfen nicht über Zweit-Personen vergeben werden.

    d) Jeder Wing der Allianz kann beliebig Personen in die Allianz aufnehmen, allerdings darf eine Aufnahme nur in Rücksprache mit einem Führungsmitglied in Erwägung gezogen werden.

    dd) Bei Aufnahme muss dies im Sinne der Allianz geschehen. Mitleid ist kein Kriterium. Zu unbrauchbaren Spieler zählen im Allgemeinen inaktive Spieler, Lowpoint Spieler und Spieler die (------)


    §3 Bündnisse

    a) Mit Einführung eines Bündnisses tritt dieses unmittelbar für alle Wings in Kraft

    b1) Bündnisse werden von der Hauptallianz geschlossen und an die Wings weitervermittelt. Nicht andersherum!!!

    c) Ein Bündnis ist zum Zwecke der Sicherheit und gegenseitigen Hilfe. Bei eindeutiger Kriegslage der Bündnispartei ist in jedem Falle Hilfe zu leisten. Ausnahme ist natürlich, wenn man als Reaktion eine andere verbündete Partei angreifen müsste.

    cc) Das Hilfegesuch der Bündnissallianz wird von Außenminister überprüft. Hält er es für stichfest, entscheidet er, ob unterstützt wird, oder nicht.

    ccc) Der Kriegsminister organisiert die Hilfe der Unterstützung und hält Absprache mit der Bündnissallianz.

    d) Zuständig für Bündnisse ist der Außenminister, der die Vorschläge an die Administratorenebene weiterleitet.

    e) Spieler dürfen jeder Zeit Vorschläge für Bündnisse privat oder im Forum äußern, ob diese Wünsche in die Tat umgesetzt werden hat die Allyführung zu entscheiden.

    ee) Spieler dürfen keine Vorgespräche mit eventuellen Bündnissallianzen halten.

    f) Das Bündnis ist verbindlich für alle. Im Kriegsfalle über die Bündnissally ist jeder Spieler dem Kriegsminister unterstellt.


    §4 Nicht Angriffs Pakt ( NAP )

    a) Der NAP tritt nach Einführung sofort in Kraft

    b) Das NAP ist für jeden Spieler verbindlich. Angriffe auf die NAP-Ally sind mit sofortiger Wirkung einzustellen

    c) Verantwortlich für NAP ist der Außenminister ( vgl. §3 Bündnisse )


    §5 Krieg

    a) Nach Ausrufung des Krieges durch den Headadmin tritt die Kriegspflicht mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres in Kraft.

    b) Nur der Headadmin kann das Kriegsende ausrufen.

    c) Nach Ausrufung der Kriegspflicht, ist jeder Spieler dem Kriegsminister verbindlich unterstellt.

    cc) Bei Kriegsunfähigkeit oder nicht erreichbarer Aufgabe durch den Kriegsminister ist dies dem zuvor genannten Minister mitzuteilen und eine Vereinbarung zu treffen.

    d) Ein Kriegsfall liegt erst dann vor, wenn durch die Administratorenebene und den Kriegsminister ein Vorfall als Kriegsfall eingestuft wird.

    e) Einzelaktion, die nicht im Forum oder persönlichen Gespräch angemeldet und genehmigt sind, sind nicht erlaubt.

    f) Im Krieg ist jeder mögliche Einsatz von Seiten aller Mitglieder der Allianz zu erwarten.

    §6 Streitschlichtung

    a) Zuerst sollten die beiden streitenden Parteien versuchen das Problem vernünftig, selbstständig und für beide akzeptabel zu lösen.

    b) Streitigkeiten zweier Parteien werden immer über den jeweiligen Innenminister an das Schiedsgericht weitergeleitet.

    c) Bei kleineren Problemen kann der Innenminister als Streitschlichter einberufen werden.

    cc) Ist das Problem durch den Innenminister nicht lösbar, leitet er es autonom an das Schiedsgericht weiter.

    d) Die Entscheidung des Schiedsgericht ist verbindlich für jeden und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

    e) Sollte ein Mitglied des Schiedsgerichts selber in einen Streit involviert sein, so muss sein Posten in dem Falle von einer anderen Person übernommen werden, um die nötige Neutralität zu wahren.


    §7 Steuern

    a) Die Einführung der Steuer ist erst mal aufgeschoben, da momentan der Aufbau einer Grundlage in der Heimatwüste für die Spieler Priorität hat.

    aa) Fallschirmjäger-Steuer muss mit einer Oase ab 3000 Punkten gezahlt werden.

    aaa) Ab zwei Oasen muss jede Oase mit mehr als 1500 Punkten die Steuer zahlen.

    b) Monatlich veröffentlicht der Finanzminister jedes Wings im Forum eine Tabelle mit den Spielern seines Wings und der Anzahl der zu zahlenden Fallschirmjäger.

    bb) Die Fallschirmjäger-Steuer kann je nach Zustand der Ally (Kriegszustand/Friedenszeit).

    bbb) Bis Änderungen bekanntgegeben werden beträgt die Fallschirmjäger-Steuer 100 FSJ pro Monat pro Oase.

    bbb) In Sonderfällen kann die Steuer auch in Form von Artillerie oder Rohstoffen eingezogen werden. Hier findet eine Umrechnung von 1:1 statt.

    c) Die Steuern werden zum allgemeinen Zweck der Allianz eingesammelt und nicht zur Bereicherung des Einzelnen.

    d) FSJ-Oasen werden von Spielern vorgeschlagen und vom Kriegsminister bewilligt und an den Finanzminister weitergegeben, der dann die Verteilung organisiert.

    e) Jeder Wing besitzt einen Finanzminister. Dieser ist für die Verteilung verantwortlich.

    ee) Die Aufgabe der Finanzminister ist im Angriffsfall wingübergreifend.

    f) Je nach Lage der Mitglieder kann die Steuer variieren, damit Leute an der Front ihr FSJ zur Verteidigung nutzen können.


    DER SPIELER


    §1 Mitglied

    a) Man gilt ab dem Zeitpunkt des Beitritts bei der Allianz als Mitglied dieser genannten Allianz und unterliegt der Verfassung und dem Schiedsgericht.

    b) Allianzen, die sich autonom gegründet haben und illegal unter dem Namen der Allianz laufen sind kein Teil der Allianz. Ihre Mitglieder haben keine Ansprüche.


    §2 Bündnisse

    a) Jeder Spieler hat das Recht autonom zu handeln und persönliche Bündnisse zu schließen.

    b) Diese Bündnisse sind unverbindlich für die Allianz.

    c) Ist ein Bündnis allianzschädigend, so muss es aufgehoben werden.

    d) Die Allianz geht grundsätzlich über die persönlichen Bündnisse der Spieler.

    dd) Sollten moralische Gründe gegen einen Angriff auf ein persönliches Bündnis trotz Aufforderung durch den Kriegsminister vorliegen, so muss der Angriff nicht ausgeführt werden.

    ddd) Handlungen, die der Allianz schaden, wie das Bündnis zu verteidigen sind strengstens untersagt.


    §3 NAP

    a) Ein Spieler darf NAP´s abschließen. Es herrschen gleiche Konditionen wie in §2.


    §4 Krieg

    a) Bei Kriegsausrufung ist jeder Spieler dem Kriegsminister verbindlich unterstellt.

    b) Im Kriegsfall ist exzentrisches Verhalten zu zeigen.

    c) Befehle müssen im Kriegsfall nur vom Kriegsminister angenommen werden.

    d) Angriffe vom Gegner auf sich müssen unmittelbar beim Kriegsminister und im Forum unter „Verteidigung - Angriffe auf mich“ gemeldet werden.

    e) Bei Zahlung von Steuer besitzt der Spieler das Recht auf Unterstützung im Verteidigungsfall, soweit diese möglich ist.

    ee) Bei ausbleibender Unterstützung muss der Finanzminister reagieren. Ansonsten wird der Fall direkt über den Spieler an das Schiedsgericht im Bereich „Schiedsgericht – Ausbleibende Unterstützung „ weitergeleitet.


    §5 Steuer

    a) Jeder Spieler ist verbindlich an die Steuer gebunden

    b) Steuern sind innerhalb von 2 Wochen, an die durch den Finanzminister vorgegeben Oasen zu zahlen.

    c)Sollte im Kriegsfall die Höhe oder Frequenz der Steuer angehoben werden, ist jeder Spieler ebenso verpflichtet zu zahlen.

    §6 Forum


    a) Jeder Spieler ist der Forumspflicht unterstellt.

    b) Zu den Aufgaben des Spielers gehört in erster Linie sich zu informieren, eigene Beiträge zu wichtigen Themen abzugeben ist erwünscht.


    §7 Kolonisieren

    a) Jeder Spieler darf unbegrenzte Anzahl von Oasen besitzen.

    b) Jede Oase, die kolonisiert werden soll, muss im Forum UND im Kolotool reserviert werden

    c) Anzahl der Oasen, die reserviert werden dürfen, hängt von der aktuellen Oasenanzahl des Spielers ab. Hier greift die Quadratwurzelregel, jeder darf die Quadratwurzel seiner Oasenanzahl reservieren. (Oasenanzahl 4 ergibt 2 erlaubte Reservierungen.)

    cc) Bei Errechnung der erlaubten Reservierungen wird abgerundet. (Oasenanzahl 3 ergibt 1 erlaubte Reservierung.)

    ccc) Reservierungen gelten nur eine Woche und sind nur in Ausnahmefällen wie Fehlkols verlängerbar.

    cccc) Bei Ablauf der Reservierung kann nach 4 Tagen neu reserviert werden.

    d) Unbesetze Oasen dürfen immer kolonisiert werden.

    e) Besetzte Oasen, ohne Ally, dürfen immer kolonisiert werden

    f) Besetzte Oasen, mit Ally, dürfen nur in Absprache mit dem Kriegsminister angegriffen werden. Greift die gegnerische Allianz an, gilt sie als feindlich.

    ff) Der Kriegsminister darf nur Allianzen freigeben, die kein potenzielles Risiko für die Allianz darstellen. Er übernimmt die Verantwortung für seine Entscheidung.

    g) Es kann vorkommen, dass zwei Spieler aus zwei unterschiedlichen Allianzen eine Oase kurz nacheinander kolonisieren. Dann tritt §7gg in Kraft.

    gg) Ein Doppelkolo gilt nicht als Angriff, wenn vor Abschicken der Flotte nicht erkennbar war, dass die Oase besetzt ist. Andernfalls ist eine solche Aktion als Angriff auf die Allianz anzusehen und von Spieler dem Kriegsminister vorzuzeigen.


    DIE ADMINISTRATORENEBENE


    §1 Aufgaben

    a) Die Allianz ist im Sinne der Demokratie zu führen.

    aa) Schwerwiegende Entscheidungen werden in Umfragen der Dauer von 3 Tagen geklärt werden.

    b) Die Administratoren entscheiden über die Wichtigkeit einer Entscheidung.

    c) Administratoren sind wie die Spieler dem Schiedsgericht unterstellt.

    d) Die Admins nehmen im Bereich „Verfassung – Vorschläge“ Vorschläge zur Verfassung durch die Member auf und schreiben diesen Vorschlag passend für die Verfassung um. Dann wird im Bereich „Verfassung – Abstimmung“ darüber 4 Tage lang entschieden, ob das neue Gesetzt eingesetzt wird.

    §2 Einsetzung

    a) Die Administratorenebene setzt die vorgeschlagenen und gewählten Minister ein, kann sie aber ohne Abstimmung wieder entlassen.

    b) Die Administratorenebene setzt die von den Spieler vorgeschlagenen, nicht gewählten, Schiedsgerichtmitglieder ein und wählt den Richter.


    §3 Gespräche

    a) Die Admins besitzen einen Bereich, den nur sie sehen könne: „Admineben“.

    b) Die Admins entscheiden selbst, wie sie diesen Bereich organisieren um ihren Aufgaben gerecht zu werden.

    DAS SCHIEDSGERICHT


    §1 Aufgaben

    a) Das Schiedsgericht ist zur Schlichtung von Fällen gewählt worden.

    aa) Die Sanktionen des Schiedsgericht sind verbindlich für alle.

    aaa) Moral: Gleiches nicht mit Gleichem vergelten. Außerdem ist das Schiedsgericht demokratisch.


    §2 Zusammensetzung

    a) Die Spieler schlagen Schiedsmänner vor, die von den Admins gewählt werden.

    b) Jeder Wing besitzt einen Schiedsmann. Dieser sollte nicht persönlich angeschrieben werden, wenn ein Problem vorliegt.

    c) Der Richter wird autonom von der Adminebene gewählt.


    §3 Erreichbarkeit

    a) Das Schiedsgericht kann nur über die jeweiligen Innenminister erreicht werden

    b) Die Innenminister erreichen das Schiedsgericht über das Forum. Im Bereich „Schiedsgericht – Streitfall“ wird zu jedem Fall ein neues Thema eröffnet. Jede Partei muss einen Sprecher aussuchen welcher den Fall so detailliert wie möglich dar legt. Jede Partei darf zum Streitfall nur einen Beitrag verfassen. Verlagt das Schiedsgericht Meinungen oder Infos, so werden diese per privater Nachricht eingeholt.

    c) Jeder kann den Bereich im Forum des Schiedsgerichtes betreten. Posten in diesem Bereich ist absolut untersagt. Lediglich das Schiedsgericht darf hier posten.


    §4 Entscheidung

    a) Das Schiedsgericht besitzt einen eigenen Bereich, der nur von den Schiedsmännern und dem Richter gesehen werden kann. Zu einem Streitfall wird dort ein neues Thema eröffnet, wo sich Schiedsmänner maximal 4 Tage beraten können.

    aa) Ist nach 4 tägiger Diskussion keine Einigung getroffen, wird noch mal um 3 Tage verlängert. Dann entscheidet der Richter automatisch.

    b) Ist eine Einigung getroffen, veröffentlich der Richter diese im öffentlichen Forum als letzten Beitrag unter einem Streitfall und schließt dann das Thema.

    bb)Der Richter verhängt hierbei die Frist für die Sanktion.

    bbb) Sanktionen werden an die FSJ-Oasen geleitet.

    bbbb) Der Finanzminster muss vom Richter über die höhe der Sanktion, die Frist und den Spieler informiert werden. Dieser überwacht ab nun die Aktion.

    bbbb) Bei nicht erfolgter Zahlung informiert der Finanzminsiter den für den Spieler zuständigen Admin, der den Spieler kicken muss.

    c) Der Richter darf nicht mit diskutieren. Er veröffentlicht nur das Ergebnis und die Sanktionen und kann, wenn es nach 7 tägiger Diskusion keine Eingung gibt, ein Ergebnis im Sinne der Verfassung veröffentlichen. Er entscheidet über die Frist.


    §5 Sanktionen

    a) Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes treten, sobald der Richter den letzten Beitrag unter den Streitfall gesetzt hat, mit Verbindlichkeit in Kraft.

    b) Sanktionen sind unterteilt in
    1. Verwarnungen: Bei Missachtung einer Verwarnung folgt eine 2.! Wird diese auch missachtet folgt eine direkte Sanktion.

    2. Sanktionen: Sie können je nach Streitfall unterschiedlich ausfallen. Sie können in Form von Armee oder Ressourcen verhängt werden.
    2.2 Sanktionen werden immer mit einer Frist durch den Richter versehen

    3. Konsequenz: Befolgt ein Spieler die Aufforderung zu zahlen durch das Schiedsgericht nicht, so wird er gekickt und er wird allem Schutz losgesprochen.




    Die Verfassung tritt unmittelbar und verbindlich in Kraft: Wüstenkrieg, den --,--,----
    Gelesen und verabschiedet durch:

    Die Spieler der Allianz CotR und Wings





    So, ich habe etwas aus dem CotR Forum.
    Also ne Verfassung finde ich schon krass!



    Re: CotR Verfassung

    ParAdoX - 21.07.2005, 00:57


    was ist daran krass? so eine haben wir damals bei IK s3 (ally: o93) auch ausgearbeitet



    Re: CotR Verfassung

    -Dr_No- - 21.07.2005, 01:16


    Ne das ist ja woll richtig der müll so was gehört sich nicht



    Re: CotR Verfassung

    Anfangerr - 21.07.2005, 12:28


    Wer soll das denn alles lesen ?



    Re: CotR Verfassung

    rasenmaeher25 - 21.07.2005, 13:15


    da stehen eh nur sachen drin, die einem normaldenkenden auch so klar sind...



    Re: CotR Verfassung

    Mamorstein - 21.07.2005, 17:37


    Leider sind sie den meisten "normal" Denkenden nicht klar!

    Und zu so einer Verfassung gehört dann auch ein Schiedsgericht!

    Und ein ganz klares Statment dazu von mir:
    - Eine gute Allianz hat eine Verfassung!
    - Eine schlechte Allianz hat keine :(

    So denkt mal drüber nach!



    Re: CotR Verfassung

    Bj23 - 21.07.2005, 19:09


    ich weiß nicht ob man das so juristisch ausarbeiten muss, aber ich denke ein schiedsgericht bei streitigkeiten ist eine gute idee und die entscheidung des schiedsgerichtes ist bindend und ich würde keine revision einführen



    Re: CotR Verfassung

    rasenmaeher25 - 21.07.2005, 19:27


    hm ja so ein schiedsgericht können wir ja einführen hätt ich auch nix dagegen!
    und wenn jemand zeit und muße hat eine verfassung zu erarbeiten kann er seinw erk ja mal präüsentieren!



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