Verfügbare Informationen zu "Gildensatzung"
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: Asintia Forum: Zirkel des Sternrubins Forenbeschreibung: Altes Forum / Gilden-Archiv / Nachschlagewerk aus dem Unterforum: Gildensatzung / Aufnahme-Antrag Antworten: 2 Forum gestartet am: Dienstag 19.04.2005 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Gildensatzung Letzte Antwort: vor 15 Jahren, 2 Monaten, 24 Tagen, 5 Stunden, 35 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Gildensatzung"
Re: Gildensatzung
Asintia - 18.07.2005, 18:21Gildensatzung
Nachfolgende Satzung wurde nach Abstimmung durch die Mehrheit der Gildenmitglieder verabschiedet und stellt das verbindliche Gilden-interne Regelwerk für alle Mitglieder dar.
Änderungen dieser Satzung sind nur durch Mehrheitsbeschluß im Gilden-Rat möglich.
Die Satzung tritt am 18. Juli 2005 in Kraft.
Teile dieser Satzung wurden am 11. August 2005, am 03. April 2006 und am 05. Januar 2008 durch Mehrheitsbeschluß im Gilden-Rat geändert.
Zirkel des Sternrubins - Gildensatzung
1. Allgemeines
Der "Zirkel des Sternrubins" versteht sich als Zusammenschluß von Spielern aller Leistungsstufen, unabhängig ob Gelegenheitsspieler oder Dauerzocker.
An erster Stelle steht zwar der Spielspaß, aber das Fehlen jeglicher Regeln kann auch leicht zu Anarchie-ähnlichen Zuständen führen. Deshalb gibt es diese Satzung.
Die Gilde unterteilt sich in den Rat, dem die wichtigen Entscheidungen innerhalb der Gilde obliegen und dem Mitglieder-Stamm, der von gemeinsamen Aktionen und einem ausgewogenenen "Miteinander" möglichst profitieren soll.
Der Sinn einer Gilde liegt in erster Linie darin, das Spiel zusammen mit anderen Spielern zu erleben, wodurch die meisten Aufgaben auch einfacher werden. Wer ständig allein spielt und nur an seinen eigenen Belangen interessiert ist, braucht im Prinzip keine Gilde.
Es gibt keine Mitgliedsbeiträge, freiwillige Spenden in Form von Geld oder Gegenständen werden allerdings angenommen und mittels eigens dafür geschaffener Bank-Charaktere verwaltet und an andere Mitglieder umverteilt. (Siehe hierzu Punkt 7 der Satzung)
Da es nicht möglich ist, alle Mitglieder spiel-intern mit aktuellen Informationen zu versorgen, wird erwartet, daß sich die Mitglieder im Forum unter http://sternrubin.iphpbb.com registrieren und sich dort über Belange der Gilde informieren und sich auf dem Laufenden halten.
Regelmäßige Online-Präsenz ist wünschenswert, aber keine Pflicht. (Siehe hierzu abweichend aber Punkt 4 der Satzung)
2. Spiel-Charaktere
Pro Person sind genau ein Haupt-Charakter und maximal zwei Zweit-Charaktere (Twinks) in der Gilde zugelassen. Zweit-Charaktere stehen auf der untersten Stufe der Gilden-Hierarchie, werden als solche gekennzeichnet und haben keine Möglichkeit, befördert zu werden.
Der Spieler kann jederzeit bestimmen, welche seiner Figuren als Haupt-Charakter gelten soll. Tut er dies nicht, gilt automatisch die Figur mit der höheren Erfahrungsstufe als Haupt-Charakter.
3. Rang-System
Das Rangsystem beruht nicht in erster Linie auf erreichten Erfahrungsstufen, sondern eher auf sozialem Engagement innerhalb der Gilde. Wer sich für das Wohl der Gilde und ihrer Mitglieder einbringt, kann auch als niedrigstufiger Charakter in höhere Ränge aufsteigen. Wer ausschließlich für seine eigenen Interessen kämpft, kann nicht zwangsläufig damit rechnen, bei Erreichen höherer Erfahrungsstufen automatisch befördert zu werden.
Die Ränge und die damit verbundenen Rechte im Einzelnen:
Zweit-Char
Diese Rangstufe ist ausschließlich für Zweit-Charaktere gedacht, wobei nur zwei Zweit-Charakter pro Spieler zugelassen sind. Zweit-Charaktere haben keine besonderen Rechte innerhalb der Gilde, und können auch nicht im Rang aufsteigen, unabhängig von der erreichten Erfahrungsstufe. Um Irritationen zu vermeiden, wird in den für alle Mitglieder einsehbaren Gildeninformationen vermerkt, wer der zugehörige Haupt-Charakter ist. Auch die eigens zu diesem Zweck geführten Bank-Charaktere gelten grundsätzlich als Zweit-Char, werden allerdings bei der Regel "Nur zwei Zweit-Charaktere pro Spieler" nicht berücksichtigt.
Rechte: Teilnahme am Gilden-Chat
Anwärter
Neue Mitglieder werden grundsätzlich als Anwärter aufgenommen. Für die Aufnahme ist eine schriftliche Bewerbung im Forum des „Zirkels des Sternrubins“ erforderlich. Über die Aufnahme eines Bewerbers in die Gilde entscheidet die gesamte Mitgliederschaft, letztinstanzlich jedoch der Gilden-Rat. Mit der Aufnahme beginnt eine Probezeit von acht Wochen, in der sowohl der Anwärter als auch die Gilde überprüfen können, ob man zueinander paßt und ob die Chemie stimmt. Am Ende der Probezeit erfolgt durch die Voll-Mitglieder der Gilde (also alle Mitglieder ab dem Rang „Gardist“ aufwärts) eine geheime Abstimmung im Forum darüber, ob der Anwärter dauerhaft in die Gilde übernommen werden soll oder nicht. Das Abstimmungsergebnis wird dem Kandidaten schnellstmöglich durch den Gildenrat mitgeteilt. Bei positivem Votum wird der Anwärter zum Voll-Mitglied der Gilde ernannt und automatisch in den Rang des Gardisten erhoben. Das Nichtbestehen der Probezeit hat zur Folge, daß der Kandidat die Gilde mit sofortiger Wirkung wieder verlassen muß. Anwärter sind nicht berechtigt, einen Zweit-Charakter innerhalb der Gilde zu führen. Dies wird erst nach erfolgreichem Absolvieren der Probezeit und der Höherstufung zum Gardisten möglich. Anwärter können zwar Waren aus der Gildenbank oder von den Bank-Charakteren erhalten, allerdings nur gegen Bezahlung des ortsüblichen Händlerpreises. Damit soll vermieden werden, daß sich neue Mitglieder auf Kosten der Gilde bereichern und dann wieder austreten.
Rechte: Teilnahme am Gilden-Chat
Gardist
Dies ist die normale Voll-Mitgliedschaft für Spieler, die ihre achtwöchige Probezeit erfolgreich absolviert haben und dauerhaft in die Gilde übernommen werden. Man hat als Gardist keine speziellen Verpflichtungen, kann ab diesem Rang aber kostenlos Waren aus der Gildenbank oder von den Bank-Charakteren erhalten.
Rechte: Teilnahme am Gilden-Chat
Ritter
Dieser Rang ist für Spieler gedacht, die schon über einen längeren Zeitraum der Gilde die Treue halten, oft anwesend sind, oder sonstiges Engagement für die Gilde und deren Mitglieder gezeigt haben. Nur aus dem Rang des Ritters heraus ist es möglich, zum Ratsanwärter ernannt zu werden.
Rechte: Teilnahme am Gilden-Chat, Teilnahme am Offiziers-Chat, Einladen neuer Mitgieder, Beförderungen
Ratsanwärter
Ratsanwärter haben durch ihr Verhalten und Engagement gezeigt, daß sie sich für die Belange der Gilde einbringen und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und gildeninterne Entscheidungen zu treffen. Ratsanwärter können bei einer freien Stelle in den Rat gewählt werden.
Rechte: Teilnahme am Gilden-Chat, Teilnahme am Offiziers-Chat, Einladen neuer Mitglieder, Beförderungen, Rückstufungen
Ratsmitglied
Mitglieder des Rates haben sich durch ihr Engagement für die Gilde und durch ihr Verhalten anderen Spielern gegenüber ausgezeichnet. Von einem Ratsmitglied wird eine regelmäßige Online-Präsenz erwartet, um den übrigen Mitgliedern bei Bedarf helfend zur Seite zu stehen. Für ein Ratsmitglied stehen die Belange der Gilde und die Hilfe für andere Mitglieder im Vordergrund, so daß persönliche Interessen gegebenenfalls zurücktreten. Die Zahl der Ratsmitglieder ist abhängig von der Mitgliederzahl, wobei für diese Berechnung die Anzahl der Spieler-Accounts herangezogen wird, Zweit-Chars werden nicht mitgezählt. Es gelten folgende Bestimmungen:
bis 40 Mitglieder (Accounts) = 3 Ratsmitglieder
41 - 60 Mitglieder (Accounts) = 4 Ratsmitglieder
61 - 100 Mitglieder (Accounts) = 5 Ratsmitglieder
über 100 Mitglieder (Accounts) = 6 Ratsmitglieder
Rechte: Teilnahme am Gilden-Chat, Teilnahme am Offiziers-Chat, Verfassen von Offiziers-Nachrichten, Einladen neuer Mitglieder, Entlassen von Mitgliedern, Beförderungen, Rückstufungen, Verfassen der "Message of the Day"
Bankier
Dieser Rang wurde eigens eingeführt, um dem Bank-Charakter „Zdsbank“ die Verwaltung der Gildenbank zu erleichtern und ihm den alleinigen und vollständigen Zugriff auf die Inhalte der Gildenbank zu ermöglichen. Gemessen an seinen sonstigen Befugnissen ist der Bankier lediglich ein Zweit-Char mit einer gesonderten Rang-Bezeichnung. Der Rang des Bankiers ist nur deshalb so hoch innerhalb der Gilden-Hierarchie angesiedelt, damit er ausschließlich vom Gildenmeister und vom General vergeben werden kann, was eventuellen Mißbrauch weitestgehend ausschließt. Der Bankier ist KEIN Mitglied des Gilden-Rates.
Rechte: Teilnahme am Gilden-Chat
General
Der General ist ein herausgehobenes Ratsmitglied mit besonderen Befugnissen und ist der offizielle Stellvertreter des Gildenmeisters. Bei dessen längerfristiger Abwesenheit übernimmt der General die komplette Führung der Gilde und wird vorübergehend auch zum Gildenmeister ernannt, um auf alle Steuerungsmechanismen innerhalb der Gildenstruktur zugreifen zu können.
Rechte: Teilnahme am Gilden-Chat, Teilnahme am Offiziers-Chat, Verfassen von Offiziers-Nachrichten, Einladen neuer Mitglieder, Entlassen von Mitgliedern, Beförderungen, Rückstufungen, Verfassen der "Message of the Day"
Gildenmeister
Der Gildenmeister leitet die Gilde im administrativen Sinn, ohne alleinige Entscheidungsgewalt zu haben. Der Gildenmeister ist gleichzeitig Mitglied des Gilden-Rates und wird bei der auf der Mitgliederzahl basierenden Berechnung der Anzahl der Ratsmitglieder mitgezählt. Er stimmt sich in allen wichtigen Belangen, die die Gilde betreffen (z.B. Beförderungen, Rückstufungen, Entlassungen, Änderung der Satzung) mit den übrigen Ratsmitgliedern und dem General ab und hat innerhalb des Rates volles Stimmrecht. Entscheidungen werden durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefällt. Bei längerer Abwesenheit des Gildenmeisters wird vorübergehend der General zum Gildenmeister ernannt, um alle Belange der Gilde zuverlässig verwalten zu können.
Rechte: Teilnahme am Gilden-Chat, Teilnahme am Offiziers-Chat, Verfassen von Offiziers-Nachrichten, Einladen neuer Mitglieder, Entlassen von Mitgliedern, Beförderungen, Rückstufungen, Verfassen der "Message of the Day", Auflösen der Gilde
4. Abwesenheit
Da die Führung und Verwaltung einer Gilde auch mit Arbeit verbunden ist, sind "Kartei-Leichen" unerwünscht. Deshalb wird erwartet, daß man sich bei längerer Abwesenheit, z.B. während des Urlaubs, abmeldet und mitteilt, wie lange man offline sein wird. Dies kann durch einen Post im Forum erfolgen oder spiel-intern durch eine Nachricht an den Gildenmeister oder eines der Ratsmitglieder.
Liegt keine Abmeldung vor, werden inaktive Spiel-Charaktere nach einem Monat Abwesenheit aus der Gilde entfernt, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt-Charakter oder einen Zweit-Charakter handelt. Diese Regelung wird konsequent gehandhabt, d.h. jedes Mitglied ist für die Überwachung seiner Abwesenheitszeiten selbst verantwortlich und wird bei anstehendem Gilden-Ausschluß wegen zu langer Abwesenheit nicht zusätzlich vorgewarnt.
Ein Wiedereintritt in die Gilde ist natürlich möglich, wenn z.B. durch unvorhergesehene Krankheit o.ä. eine Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgen konnte, und das Mitglied dies nachträglich mitteilt. In einem solchen Fall entfällt dann allerdings die Probezeit als Anwärter, und das Mitglied wird sofort mindestens im Rang des Gardisten wieder in die Gilde aufgenommen.
5 . Gemeinsame Aktivitäten
Die Teilnahme an gemeinsamen Events, Gildentreffen, Instanzen-Treffs usw. ist freiwilliger Natur. Jeder von uns hat ein reales Leben, das in jedem Fall Vorrang haben sollte, und niemand ist anderen Gildenmitgliedern Rechenschaft schuldig. (Ausnahme: Punkt 4).
Trotzdem sollte nach Möglichkeit versucht werden, andere Gildenmitglieder einzubeziehen, wenn man unterwegs ist, z.B. beim Erfüllen von Gruppen-Quests o.ä. Andere haben vielleicht die gleichen Aufgaben und sind froh, daß sie sie in einer Gruppe relativ problemlos lösen können.
6. Tausch- und Warenhandel
Das Prinzip "Geben und Nehmen" stellt den Idealzustand innerhalb der Gilde dar. Wann immer möglich, sollte versucht werden, anderen Mitgliedern Waren kostenlos zu überlassen. Bei eigener Geldknappheit spricht allerdings auch nichts dagegen, die Ware innerhalb der Gilde preisgünstig anzubieten, was insbesondere für seltene Gegenstände mit hohem Wert gilt. Wer den Gegenwert für eine Ware unbedingt braucht, bekommt ihn auch.
7. Bank-Charaktere und Gildenbank
Zur Erleichterung des Tausch- und Warenhandels innerhalb der Gilde wurde der Bank-Charakter "Zdsbank" geschaffen. Er stellt das Bindeglied zwischen den Spielern dar und kann als "Makler" für Gebrauchs- und Wertgegenstände, Materialien usw. genutzt werden.
Jegliche Sach- oder Geldspende an „Zdsbank“ oder direkt in die Gildenbank ist willkommen.
„Zdsbank“ hat als einziges Mitglied der Gilde uneingeschränkten Zugang auf die Gildenbank und verwaltet das gesamte Gildenvermögen und alle Gegenstände im Interesse der Mitglieder.
Eingelagerte Gegenstände und Gold gehen automatisch in das gemeinsame Gilden-Vermögen über und werden bei Bedarf an entsprechende Mitglieder ausgegeben. Sollten eingelagerte Waren über einen längeren Zeitraum keinen Interessenten innerhalb der Gilde finden, werden sie von „Zdsbank“ im Auktionshaus angeboten oder beim Händler verkauft. Der Erlös fließt in die Gildenbank ein.
Das durch Spenden oder Verkäufe eingenommene Geld wird z.B. zur Finanzierung von gemeinsamen Gilden-Events oder zum Kauf weiterer Bankfächer innerhalb der Gildenbank eingesetzt. Es ist auch denkbar, die für zukünftige Spiel-Erweiterungen angekündigten Gilden-Häuser auf diesem Weg zu finanzieren. Ausgaben von mehr als 1000 Gold werden durch „Zdsbank“ nicht selbständig vorgenommen. In solchen Fällen ist zuvor die Zustimmung des Gilden-Rates einzuholen, ab 2500 Gold ist das Votum der gesamten stimmberechtigten Mitgliederschaft (ab dem Rang Gardist aufwärts) einzuholen.
Die Gildenbank verleiht grundsätzlich kein Geld an die Mitglieder oder finanziert deren Reittiere. Nur in ganz besonderen Fällen sind Finanzierungen für einzelne Mitglieder durch die Gildenbank ausnahmsweise möglich, wenn es sich um ein überwiegendes Gilden-Interesse handelt und der Gilden-Rat dieser Maßnahme vorher zugestimmt hat.
Bedarfsangepaßt können durch die Mitglieder weitere Bank-Charaktere erschaffen werden, um auf diesem Weg z.B. eine eigene Raid-Kasse zu aufzubauen, die nur den Mitgliedern fester Raid-Gruppen zur Verfügung steht. Diese Bank-Charaktere sind in die Gilde aufzunehmen und werden nach den o.g. Grundsätzen von einem der Raid-Mitglieder geführt.
Die Bank-Charaktere werden nicht als Spiel-Charaktere genutzt und werden dauerhaft in einer der Allianz-Städte stationiert, wo jederzeit ein schneller Zugriff auf Bank und Auktionshaus gewährleistet ist.
8. Umgangsformen
Da jedes Mitglied den Namen der Gilde über dem Kopf trägt, können bestimmte Handlungsweisen einzelner Spieler eventuell den Ruf der gesamten Gilde beeinflussen. Auch wenn wir uns nicht auf einem Rollenspiel-Server befinden, für den sicher noch strengere Regeln gelten, werden bestimmte Handlungen und Umgangsformen als unerwünscht angesehen. Dazu gehören beispielsweise:
Bewußte Störung oder Beeinträchtigung anderer Spieler, indem z.B. Ressourcen, Quest-relevante Gegner oder Items dem anderen "vor der Nase weggeschnappt" werden. Wer in der Nähe solcher Örtlichkeiten in einen Kampf verwickelt ist, sollte das "Recht des ersten Zugriffs" haben und nicht für Ausdauer und Kampfesmut bestraft werden und leer ausgehen.
Gruppenfeindliches Verhalten, z.B. durch das vorzeitige Verlassen von Instanzen, sobald die eigenen Quest-Ziele erreicht sind oder durch Ninja-Loots, indem Bedarf auf wertvolle Gegenstände gewürfelt wird, obwohl definitiv keine Bedarf vorliegt. Wer seine Gruppenmitglieder derart hängen läßt oder betrügt, ist in dieser Gilde fehl am Platz.
Beleidigungen und verbale Attacken gegen andere Spieler und Mitglieder (Streit kann immer mal vorkommen, aber auch der läßt sich sachlich, innerhalb der Gilde möglichst im Gilden- oder Gruppenchat austragen).
Äußerungen mit rassistischem oder sexuell anstößigem Inhalt.
Äußerungen, die von Mitspielern als politisch oder religiös beleidigend aufgefaßt werden können.
Der Rat der Gilde behält sich vor, die Aufnahme von Neu-Mitgliedern abzulehnen, wenn deren Charakter-Namen gegen die beiden letztgenannten Regeln verstoßen oder dem Ruf der Gilde in anderer Form abträglich sind.
Beschwerden über andere Mitglieder können jederzeit spiel-intern oder per E-Mail an den Gildenmeister oder eines der Ratmitglieder gerichtet werden. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist der Rat der Gilde ermächtigt, das entsprechende Mitglied aus der Gilde auszuschließen.
Ende des Satzungstextes
Re: Gildensatzung
Asintia - 05.01.2008, 16:00Aktualisierung vom 05.01.2008
Neue Version der Gildensatzung. Bitte aufmerksam lesen!
Danke,
Tia
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
Weitere Beiträge aus dem Forum Zirkel des Sternrubins
Quest´s! - gepostet von Myhtor am Mittwoch 12.07.2006
WOW Guides und wichtige URL für Addons - gepostet von Nathanos am Montag 10.04.2006
Das Wehklagen der Hochgeborenen! - gepostet von Myhtor am Dienstag 25.09.2007
MODs die jeder, ja wirklich JEDER, drauf haben sollte - gepostet von Levithan am Samstag 28.10.2006
Ein Kurzer Moment! - gepostet von Myhtor am Freitag 29.09.2006
Ich hab einen Feuermage gefunden ! - gepostet von Grimort am Mittwoch 30.05.2007
FAQ zum Start von Burning Crusade! - gepostet von Myhtor am Sonntag 14.01.2007
Die Tore von Ahn'Qiraj - Erste Eindrücke - gepostet von Asintia am Sonntag 05.03.2006
Ähnliche Beiträge wie "Gildensatzung"
Gildensatzung der Feurklingen - Mhetalbone (Donnerstag 25.05.2006)
Aufnahme, Gildensatzung und Forenaktivität - madragh (Dienstag 15.11.2005)
Gildensatzung - Alliria (Montag 18.12.2006)
GILDENSATZUNG AB 1.JULI 2007 - Lokayata (Sonntag 08.07.2007)
Gildensatzung - shoreya (Samstag 20.05.2006)
Gildensatzung der Gilde " Reliction " - felatisa (Mittwoch 05.04.2006)
Gildensatzung - hottihotwire (Donnerstag 24.05.2007)
Gildensatzung - modmax (Donnerstag 28.07.2005)
|~|ScHiEbY gOeS sPeEdy|~| - Der LANGE WEG ! - Alrik (Montag 07.04.2008)
heckmotor dreht immer volle power - wieko (Freitag 05.09.2008)
