LS als Bezügersicherung

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    Re: LS als Bezügersicherung

    Mauro 16 - 11.07.2007, 16:56

    LS als Bezügersicherung
    Kann mir jemand von Euch diese Frage beantworten:
    Muss man, wenn man LS als Bezügersicherung installiert, D-Automaten installieren? wenn ja, wo finde ich dies? in der EN- Normen?
    Danke



    Re: LS als Bezügersicherung

    kanter - 12.07.2007, 07:10


    Hallo mauro

    In den EKZ-Werkvorschriften wird das so verlangt:

    7.2 Bezüger-Überstromunterbrecher

    7.21 Vor jedem Zähler muss ein Bezüger-Überstromunterbrecher montiert werden. In Liegenschaften mit nur einem Zählerstromkreis gilt der Anschluss-Überstromunterbrecher gleichzeitig als Bezüger-Überstromunterbrecher.

    7.22 Bezüger-Überstromunterbrecher sind übersichtlich und in der Nähe des entsprechenden Tarifapparates anzuordnen. Sie müssen zudem für die Installationsinhaber zugänglich sein.

    7.23 Für Bezüger-Überstromunterbrecher sind Schmelzsicherungen Mod. 500 V oder Leitungsschutzschalter zugelassen (für Wohnungen mit einzeln schaltbaren Polen). Die Selektivität muss gegenüber dem Anschluss- oder dem Haus- Überstromunterbrecher und in der Regel auch gegenüber den Gruppen- und Verbraucher -Überstromunterbrechern gewährleistet sein.

    7.24 Die Abdeckung der spannungsführenden Teile muss plombierbar sein. Die Überstromunterbrecher müssen ohne Entfernen der Plomben bedient werden können.
    ******

    Wie du siehst, sind LS zugelassen, es wird nicht verlangt, ob diese B, C, oder D sein müssen, die Selektivität zum vor- und nachgeschaltetet Überstromunterbrecher ist masssgebend.

    Gruss kanter



    Re: LS als Bezügersicherung

    mamo - 09.05.2008, 13:28

    Allgemeine
    Die EW`s haben es im allgemeinen lieber, wenn man zur Gewährleistung der Selektivität einen Typ D nimmt.



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