Verfügbare Informationen zu "Wer ist ZUSTÄNDIG, und wo genau finde ich das?"
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Re: Wer ist ZUSTÄNDIG, und wo genau finde ich das?
Andrea@RT - 09.07.2007, 14:44Wer ist ZUSTÄNDIG, und wo genau finde ich das?
Fall: ( ernsthaft)
Beanstandung einer amtlichen probe "Büstenhalter" durch die Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen XX vom Juni 2007
Befundmitteilung:
Bei vorliegender Probe handelt es sich um einen Bedarfsgegenstand gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 6 LFGB und um ein sogenanntes Verbraucherprodukt im Sinne des §2Abs. 3 GPSG (Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte; Geräte- und Produktsicherheit)
Nach den chemisch-analytischen Untersuchungen ist die Probe nicht zu beanstanden.
Gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) GPSG müssen jedoch sämtliche Verbraucherprodukte beim Inverkehrbringen mit der Angabe des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, mit dem namen des Bevollmächtigten oder des Einführers und deren Adressen gekennzeichnet werden. Bei vorliegender Probe fehlt die Kontaktadresse. Die Angabe des eingetragenen Warenzeichens allein ist nicht ausreichend.
Dem Gebot des §5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) GPSG wird nicht entsprochen.
Der Vollzug des Geräte- und Produktsciherheitgesetzes obliegt dem Freistaat XX, den Regierungspräsidien, Abteilung Arbeitsschutz. Um Weiterleitung des befundes wird gebeten.
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So jetzt ist folgendes, bzw ich möchte gerne wissen:
WER IST ZUSTÄNDIG ?
Das RP meint die LMÜ ist zuständig, aber wo ist dafür die gesetzliche Grundlage????
Fordert das LFBG bei Bedarfsgegenständen irgendwo dasselbe wie der oben genannte § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) des GPSG?
Wenn ja wo?
Würde mich über ein bisschen Hilfe sehr freuen
... also ran an die Texte ....
:big_book
Vielen Dank im Vorraus
Re: Wer ist ZUSTÄNDIG, und wo genau finde ich das?
Thomas.Z - 09.07.2007, 15:14
Vieleicht in der AVV Rüb?! :big_book § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 3 ??????
Ich weiß allerdings nicht, ob ich deine Frage richtig verstanden habe.
Re: Wer ist ZUSTÄNDIG, und wo genau finde ich das?
Andrea@RT - 10.07.2007, 06:55
.... danke Thomas, aber meine Frage ist wer Zuständig ist, die Belehrung bei der Firma XY zu machen. Das Regierungspräsidium oder die UVB ?
Da der BH ja dem Gutachten nach nur gegen das GPSG verstößt und nicht gegen das LFBG.
Muss ich auch Bedarfsgegenstände die nach dem GPSG beanstandet sind weiter bearbeiten oder ist das RP zuständig?
Vielleicht ist jetzt ein bisschen klarer was ich meine :big_schwitz
Re: Wer ist ZUSTÄNDIG, und wo genau finde ich das?
M.Lempio - 10.07.2007, 09:39
Hallo Andrea,
der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) hat sich im Rahmen der Beratungen zum GPSG dafür ausgesprochen, die bisher im LMBG enthaltenen Regelungen zu den Bedarfsgegenständen auch künftig im LFGB beizubehalten, da eine Überführung der (Lebensmittel-) Bedarfsgegenstände ins GPSG zu keiner gesetzlich geregelten und handhabbaren Änderung der Behördenzuständigkeit führen würde. (Quelle BLL, Internet).
Auch nach Auffassung meiner Kollegen ist demnach die UVB zuständig, auch wenn es sich hierbei nicht um einen Verstoss gegen das LFGB handelt.
M.Lempio
Re: Wer ist ZUSTÄNDIG, und wo genau finde ich das?
Andrea@RT - 10.07.2007, 10:19
Vielen dank.....
Also ich bin jetzt auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die UVB zutändig ist lt. § 8 Abs. 1 GPSG
Aber warum die das Gutachten dann nicht nach LMKV gemacht haben verstehe ich nicht.....
naja, zum Glück weiß nur ich wo das Gutachten erstellt wurde, grins
Lieben Gruß an alle
:big_kaffee
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