Katzenrecht

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    Re: Katzenrecht

    Witch - 07.07.2007, 11:23

    Katzenrecht
    Katzenrecht

    Es gehört zur artgerechten Haltung, das Katzen ein Recht auf Auslauf haben. Auch wenn
    sie Jagd auf andere Tier machen, ist man in keinster Weise verpflichtet, die Katze einzu-
    sperren.

    Mietwohnung
    Sollten im Mietvertrag keinerlei Hinweise über Tierhaltung zu finden sein und führt die Kat-
    zenhaltung auch zu keiner Belästigung, dann kann sie auch in einer Mietwohnung gehal-
    ten werden. In den meisten Fällen kann der Vermieter seine Zustimmung auch nicht ver-
    weigern. Es sei denn, dass es z.B. zu viele Katzen sind. Liegt aber keine Belästigung vor,
    muss der Vermieter die Katzen trotzdem dulden.

    Eigentumswohnung

    Da sind Katzen grundsätzlich erlaubt. Nur vom Wonungseigentümer kann die Anzahl der
    Katzen begrenzt werden.

    Haftung

    Kommt ein Mensch oder Gegenstand durch die Katze zu Schaden, dann muss man dafür
    haften. Hat der Geschädigte Deine Katze provoziert, dann hat er auch ein Mitverschulden.
    Das gleiche gilt, wenn jemand eine fremde Katze streichelt. Wenn Besucher von Deiner
    Katze gebissen oder gekratzt werden, dann ist man dafür verantwortlich.

    TIP: Erkundigen Sie sich bei der Haftplichtversicherung, ob die Katze mitversichert ist.

    Strasse

    Wenn die Katze durch ein Fahrzeug erfasst wird, und dabei ist ein Schaden entstanden, ist
    man schadenersatzpflichtig. Ist die Katze dabei verletzt worden, ist der Fahrer dazu ver-
    pflichtet, der Katze Hilfe zu leisten z.B. zum Tierarzt bringen. Er muss zwar das Honorar
    vom Tierarzt bezahlen, kann es aber vom Besitzer zurückverlangen.



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