Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

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    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Robu - 05.07.2007, 19:28

    Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland
    folgendes habe ich von einem anderen Forum und denke es interessiert Euch alle!

    Habe heute über unseren Hundeverein folgende Meldung weitergeleitet bekommen. Kann aber nichts weiter dazu sagen, stelle die Meldung mal hier rein ,da es hier ja auch andere Hunderassen gibt, bzw. man vielleicht andere Holland-Urlauber, Bekannte, etc darauf ansprechen kann.
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    doglove Aktuell mit Link(Tipp)


    Liebe doglove-Kunden,

    diese Nachricht hat uns heute erreicht. Nach vorheriger Überprüfung des folgenden Textes nach Richtigkeit, haben wir uns entschlossen, diese Information sofort an Sie weiter zu leiten. Bei dem Verfasser handelt es sich um Harald von Fehr, Kooperationsleiter Unabhängige Tierschutz-Union Deutschlands. Zusätzlich erhielten wir auch auf Anfrage beim WDR -Tiere suchen ein Zuhause- eine Bestätigung.



    An alle Holland - Reisenden!

    Falls Sie einen Hund besitzen der auch nur entfernt einem so genannten "Kampfhund" ähnlich sieht, fahren Sie BITTE auf gar keinen Fall mit diesem Hund nach Holland!

    In Holland werden alle Hunde dieser Rassen einfach als "Pitbull" eingestuft und GNADENLOS eingezogen.

    Die Tiere werden dann nach einer Begutachtung durch einen von ganzen DREI "Sachverständigen" getötet! Der Besitzer hat keinerlei Möglichkeit, sich gegen Einziehung und Tötung zu wehren!

    Das gilt auch für Leute, die in Holland mit ihrem Hund nur Urlaub oder einen Kurztrip machen!!!

    Nur falls Sie für Ihren Hund einen in Holland ANERKANNTEN Abstammungsnachweis besitzen, wird das Tier nicht eingezogen!
    In Holland anerkannt ist in diesem Zusammenhang nur eine FCI - Ahnentafel!

    Um es noch einmal ganz deutlich zu machen:
    Kein Impfpass, in dem eine Rasse steht, keine sonstigen Züchterpapiere, keine Halteerlaubnis einer deutschen Behörde, in der eine Rasse vermerkt ist, haben in Holland irgend eine Gültigkeit!!! Nichts rettet Ihrem Hund das Leben!

    Und damit es keine Irrtümer gibt:
    Als "Pitbull" werden nicht etwa nur Staffordshireterrie r, Amstaffs oder Bullterrier und ähnliche Hunde eingestuft - nein - diese DREI "Sachverständigen" stempeln auch Cane Corso, Alano, Mastiffs, Rottweiler und sogar - wie berichtet wird - Rhodesian Ridgebacks als Pitbulls ab!



    Und das bedeutet - keine Lebensberechtigung!
    Wenn es noch eine Steigerung des Begriffs "Irrsinn" gibt, so ist es dieses seit 1993 in Holland bestehende Gesetz!

    Leider ist dies so gut wie Niemandem bislang bekannt!

    Bitte helfen Sie ALLE mit, diese Ungeheuerlichkeit bekannt zu machen!




    Jeder Hund, der durch diese Aufklärung gerettet wird, jeder Besitzer, dem dadurch großes Leid erspart bleibt, ist diese kleine Mühe wert!

    doglove warnt noch einmal alle Tierfreunde vor einer Fahrt mit Hund nach Holland, sofern keine anerkannten FCI - Papiere vorhanden sind!



    Das gilt auch für die Tiere, die allen deutschen Regelungen entsprechen. Im letzten Jahr wurden in den Niederlanden über 500 Hunde beschlagnahmt und rund 450 davon getötet. (Quelle WDR: Tiere suchen ein Zuhause)



    Bevor Sie also den nächsten kurzen Einkaufstripp mal eben über die Grenze nach Roermond oder Venlo wagen, denken Sie bitte an die heutigen Zeilen.


    Und hier noch ein Bericht des WDR und von Hundepolitik.de

    Sendung vom 20. Mai 2007


    Von Anke Riedel


    Keine Pitbulls mit nach Holland nehmen

    Wer Urlaub in den Niederlanden macht, muss seinen Pitbull unbedingt zu Hause lassen. Die Urlaubsreise kann für den Hund ansonsten tödlich enden, denn per Gesetz kann das Tier dort beschlagnahmt und eingeschläfert werden.

    Seit dem 1. Februar 1993 gibt es in Holland ein Gesetz, dass die Einfuhr von Pitbull-Terriern und deren Kreuzungen verbietet. Es dürfen also keine Hunde mit über die Grenze, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der niederländischen Regelung RAD (regeling aggressive dieren) über aggressive Tiere aufgelistet sind. Diese Regelung wurde Anfang der 90er-Jahre erlassen, nachdem in Holland innerhalb kürzester Zeit drei Kinder von Pitbulls getötet wurden.

    Hunde, die den Pitbulls sehr gleichen, wie zum Beispiel Staffordshire-Terrier oder Bullterrier, sind nur dann erlaubt, wenn der Besitzer einen durch die „Fédération Cynologique Internationale“ (FCI) anerkannten Stammbaum vorweisen kann. Alle anderen pitbullartigen Hunde können beschlagnahmt und eingeschläfert werden. Das gilt auch für die Tiere, die allen deutschen Regelungen entsprechen. Im letzten Jahr wurden in den Niederlanden über 500 Hunde beschlagnahmt und rund 450 davon getötet.

    Wer also mit einem pitbullartigen Hund ins Ausland reisen will, muss sich vorher die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genau durchlesen – in Frankreich ist die Einreise zum Beispiel ebenfalls verboten.

    Link:

    www.amtstieraerzte.de/einreise.php
    Infos zu den Einreisebestimmungen zahlreicher Länder


    www.hundepolitik.de
    Weitere Informationen zum Thema auf den Seiten von hundepolitik.de

    ***************************************************************************
    *****

    hier was von der hundepolitik.de



    Niedere Lande
    Pitbulls und stammbaumlose Hunde, die einem Pitbull ähnlich sehen werden in den Niederlanden getötet
    Urlauberhunde sind von dieser Regelung nicht ausgenommen.
    Konsequenzen aus dem niederländischen "Pitbullgesetz" (RAD - Regeling Agressieve Dieren)

    De stamboomloze Staffordshire Terriër en/of kruising zal worden overgebracht naar een zogeheten ‘’LASER asiel’’ worden gebracht (instelling opgericht door ministerie van LNV), daar zal de hond verblijven tot aan de uitspraak van de Rechter. Een uitspraak kan al snel een half tot een jaar in beslag nemen, al die tijd verblijft de hond in het LASER asiel, de eigenaar mag geen contact onderhouden met de hond. De eis van de Officier van Justitie zal altijd in navolging zijn van de Pitbullwet en RAD, dit betekend dat de hond ontrokken zal worden van het verkeer en een boeteoplegging aan de houder van de hond, dit kan een geld boete zijn of een gevangenisstraf.

    Übersetzung: Ein Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier-Mix, der keinen Stammbaum nachweisen kann, wird in einem sogenannten, durch das Ministerium für Landbau und Fischerei (LNV) errichteten, Laser- Asiel untergebracht. Der Hund verbleibt dort bis zur Urteilsverkündung. Bis dahin kann ein halbes Jahr vergehen. Der Eigentümer darf keinen Kontakt zum Hund unterhalten.
    Die Forderung des Staatsanwalts entspricht dem Pitbullgesetz von 1993, was bedeutet, dass der Hund aus dem Verkehr gezogen wird. Den Halter erwartet eine Geldbuße oder Gefängnisstrafe.

    2000 wurden aufgrund dieses Gesetzes 50 Hunde verschleppt und umgebracht,
    2004 wurden 218 Hunde verschleppt, davon 197 umgebracht.
    2005 wurden 415 Hunde verschleppt und 348 umgebracht.
    2006 wurden 514 Hunde verschleppt, davon 461 umgebracht.
    Quelle: http://www.nu.nl/ und http://www.telegraaf.nl/

    Außer den bereits genannten Rassen sind von diesem Gesetz weiterhin solche Hunde betroffen, die dem Bild eines Pitbulls entsprechen. Insbesondere sind hier der Cane Corso, der Dogo Canario, der Alano und der American Bulldog zu nennen, im Prinzip alle Hunde, die kompakt sind und einen dicken Schädel haben. Der Alano und der American Bulldog sind nach der FCI (Federation Cynologique International) keine anerkannten Rassen und können demnach keinen Stammbaum aufweisen. Sie werden sofort eingezogen und getötet!

    Offizieller Stammbaum

    Nicht alle Stammbäume entsprechen den niederländischen Anforderungen an einen Herkunftsnachweis. Definitiv anerkannt sind Stammbäume der FCI.

    Entscheidung über Leben und Tod

    Die Beschlagnahmung erfolgt entweder durch die Polizei oder den allgemeinen Inspektionsdienst (AID). Ist der Hund erst einmal beschlagnahmt wird er durch einen "Experten" des AID begutachtet. Bis zu dieser Begutachtung, die durchaus erst ein halbes Jahr nach Beschlagnahmung erfolgen kann, wird der Hund in ein sogenanntes "Laser-Asiel" verbracht. Laser ist eine zentrale Erfassungsstelle für pitbullähnliche Hunde. Kommt der Gutachter nun zu dem Schluß, dass der beschlagnahmte Hund Merkmale eines Pitbulls aufweist, so ist dies für den Hund das Todesurteil.
    Der Aufenthaltsort des Hundes bleibt indes geheim. Dadurch will man dem "Diebstahl" des Hundes durch den Besitzer entgegenwirken.
    Bei den Laser-Asielen handelt es sich in zwei bekannten Fällen um Tierpensionen. Diese erhalten unbestätigten Quellen zufolge 15 EURO pro Tier und Tag. Die Internetseite einer betroffenen Person läßt mutmaßen, dass die Tiere vor Ihrer Tötung mißhandelt werden (siehe Dogs with Spirit).
    Quellen: www.canecorsoclub.nl nach einem Gespräch mit einem Mitarbeiter des AID

    Überdenken Sie Ihren nächsten Hollandurlaub

    Hier die Antwort der niederländischen Botschaft auf die Frage nach der Einreise mit mit einem Staffordshire Terrier aus Deutschland:

    Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. April 2007, die wir vom niederländischen General-Konsulat in Düsseldorf erhielten.

    Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben.
    Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen.
    Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt.

    Mit freundlichem Gruß
    XXX
    Botschaft des Königreichs der Niederlande
    Büro für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
    Klosterstraße 50
    10179 Berlin
    Telefon: 030 20956 480
    Telefax: 030 20956 481



    Wenn wir sie finden, nehmen wir sie in Beschlag und töten sie

    Übersetzung eines Artikels aus dem Telegraaf vom 10. August 2006
    Vielen Dank an Barbara Nolte für die Übersetzung

    Der Kampfhund scheint zurück zu sein

    Amsterdam 10. August 2006:
    Immer mehr illegale Kampfhunde tauchen auf im Straßenbild. Die Tiere wirken in bestimmten Millieus statuserhöhend und das bringt die Besitzer dazu, sie anzuschaffen. Manchmal werden sogar falsche Stammbäume aus dem Internet runtergeladen.

    Vor allem in den Großstädten sind die Hunde in Kommen. Dieses Jahr hat die Polizei von Amsterdam 28 pitbullähnliche Tiere in Beschlag genommen und das ist beinahe soviel wie im Vorjahr. Auch Rotterdam und Den Haag haben mit einer starken Zunahme zu kämpfen. Den Haag erwartet, dieses Jahr 50 Hunde töten zu müssen und in Rotterdam, wo die Polizisten aktiv nach den verbotenen Hunden suchen, werden die Tiere zunehmend ausgesetzt, weil die Besitzer Angst haben vor der Buße von einigen 100 €.

    "Wir sehen leider immer öfter diese Hunde wieder auftauchen", sagt Paul Vermeulen, Projektleiter der Hundeführer von der Polizei in Amsterdam. Wenn wir sie finden, nehmen wir sie in Beschlag und töten sie, egal ob der Hund jemals gebissen hat oder nicht. Es klingt vielleicht hart, aber ein pitbullähnlicher Hund wird als verbotene Ware gesehen und die wird auch immer vernichtet. Eine Waffe wird auch in Beschlag genommen bevor damit geschossen wurde.

    Die Amsterdammer Polizei nimmt die Tiere in Beschlag, wenn Polizisten ihnen begegnen, bei Hausdurchsuchungen, nach Beißvorfällen oder Tipps von Nachbarn. Wenn die Hunde in Beschlag genommen werden, werden sie begutachtet. Es wird eine Liste mit 25 Merkmalen abgearbeitet. Hat ein Hund mehr als die Hälfte, ist er pitbullähnlich und somit verboten, sagt der Projektleiter.

    Quelle: http://www.telegraaf.nl/binn [...] s_terug.html

    Für ganz starke Nerven noch Bilder:

    http://www.dogs-with-spirit.com/



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Cimba - 05.07.2007, 20:27


    Danke für den Tipp!
    Hatte davon schon gehört und frage mich, was das für einen GSS bedeutet, der doch oft mit dem Rotti verwechselt wird?

    LG
    Uwe



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Robu - 05.07.2007, 20:31


    Cimba hat folgendes geschrieben:: Hatte davon schon gehört und frage mich, was das für einen GSS bedeutet, der doch oft mit dem Rotti verwechselt wird.

    Das denke ich auch - für mich ist Holland tabu!



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Cimba - 05.07.2007, 20:33


    ich werde mal im holländischen GSS-Forum nachhören?

    LG
    Uwe



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Simone - 05.07.2007, 20:46


    Cimba hat folgendes geschrieben:: ich werde mal im holländischen GSS-Forum nachhören?


    ja mach mal bitte und frag auch gleich nach den Appenzellern o_o



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Loona - 05.07.2007, 20:54


    Oh ja Uwe, hör da bitte mal nach.
    Da Loona ja keine "richtigen" Papiere hat wird für mich ab sofort Holland tabu sein.

    Aber ich frage mich wer entscheiden darf, ob ein Hund zu einer sogenannten "Kampfhunderasse" gehört und entscheidet ob ein Hund getötet wird.

    Ne, ich bin meinem Geld nicht böse und da fahre ich doch lieber woanders hin.



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    ranti - 05.07.2007, 21:47


    buahhhh wär ja der hammer, wenn die nun die sennenhunde auch in den gleichen topf schmeissen würden. naja, aber verwundern würde es mich eigentlich auch nicht wirklich.



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Simone - 05.07.2007, 22:12


    also ich hab noch nie Probleme gehabt eher im Gegenteil und wir haben auch immer viele Sennen getroffen aber wo ich ein Problem sehen würde ist, wenn man was "gestromtes" mit sich führt oder auch bei Mixen, die nicht eindeutig als Nicht-Kampfhund erkennbar sind
    :gruebel:



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Sennenhund - 05.07.2007, 22:26


    und wat ist mit berner??? dat sind hütehunde.



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Simone - 05.07.2007, 22:31


    da gab es am Strand immer ganz viele von, also jetzt speziell dort wo wir waren, ich seh da nicht das Problem



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Ari - 06.07.2007, 10:17


    Ich denke auch nicht,das unsere Senni's in Gefahr wären.Dafür habe ich schon zu viele dort gesehen.Werde mich aber beim nächsten Mal schlau machen,also,jetzt bloß nicht in Panik geraten.
    Aber die Bilder nehmen einen ganz schön mit.Es macht mich traurig,denn letztendlich waren und sind es die Menschen,die sowas aus Tieren machen.Darüber könnte ich :wein: und :kotzen:
    Der Hund muß sterben und der Mensch bekommt ne Geldstrafe.Das ist UNRECHT pur!!



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Cimba - 06.07.2007, 10:19


    Habe bisher aus dem anderen Forum nur erfahren können, dass es die Sennenhund wohl nicht betrifft, auch die Rottis nicht, dort ist bisher nur sowas von Pitts und Staffs bekannt.
    Ich bleib mal dran.

    LG
    Uwe



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Robu - 06.07.2007, 12:45


    Ja mach das Uwe, würde mich schon interessieren.



    Re: Warnung vor Urlaub mit dem Hund in Holland

    Cimba - 06.07.2007, 12:50


    habe das noch gefunden:

    Die Niederlande töten Hunde ohne ersichtlichen Grund,auch die von Touristen
    Hunde, die "pittbullartig" sind, werden in den Niederlanden ohne dass es einen Beissvorfall gegeben hätte, getötet. Und das betrifft auch Hunde von Touristen. Deutsche Urlauber mit diesen Hunden sollten die Niederlande unbedingt meiden.
    Familie K aus der nordrhein-westfälischen Kleinstadt P ist verbittert, verzweifelt und unendlich traurig. Die Wut die sie hatte, ist der Verbitterung längst gewichen. Was war geschehen. Im Jahr 1999 hatte sie einen Hund aus einen Tierheim übernommen. Es war ein American Stafforshire Terrier, ein Hund, von dem sie zukünftig erfahren sollten, dass er zu den so genannten Kampfhunden zählt. Als ab dem Jahr 2001 die Sonderregelungen für diese Hunde eingeführt wurden, machte die Familie alles, was gemacht werden musste, um den Hund komplikationslos weiterhin halten zu dürfen. Sie besorgten sich eine Haltergenehmigung von der zuständigen Ordnungsbehörde, sie machten den obligatorischen Sachkundenachweis (so eine Art Hundeführerschein) und der Hund bestand mit Bravur den Wesenstest. Der Hund war ein verschmuster Familienhund der nie irgendwelche Schwierigkeiten mit Menschen hatte. Etwas schwierig war es mit gleichgeschlechtlichen Hunden, aber die Familie hatte das im Griff. Es war jahrelang zu keinem Beißvorfall gekommen. Nachdem alle Vorgaben staatlicherseits alles erledigt, war, wähnte sich die Familie mit ihrem Liebling in Sicherheit. In ihrer Gemeinde und auch im restlichen Deutschland war sie es auch. m Spätsommer nun wollte die Familie einen Kurzurlaub in den Niederlanden verbringen. Sie mietete ein Häuschen und alles schien bestens, bis plötzlich die ansässige Polizei sie davon in Kenntnis setzte, dass ihr Hund beschlagnahmt werden müsse. Und so geschah es dann auch. Zwar war es zu keinem Beißvorfall gekommen, aber der Hund wurde in ein staatliches Hundelager verbracht, sie durften den Hund nicht mehr sehen und nach einigen Monaten (die Familie war mittlerweile wieder zu Hause) bekam sie die Nachricht, dass der Hund getötet worden war.
    Dies ist eine fiktive Geschichte, die aber so längst passiert sein kann und jederzeit sich so zutragen kann. Die Erklärung ist folgendermaßen. Es gibt seit den 90iger Jahren in den Niederlanden ein Gesetz (RAD-Regeling Agressive Dieren), dass die Haltung und die Einfuhr von pittbullartigen Hunden verbietet. Dazu gehören eben auch Hunde wie der American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbulls, Cane Corso, Doge Canario, Alano, American Bulldog und viele andere Hunde, die vom Muskelaufbau eben pittbullartig sind. Einzige Ausnahme, wenn der Hund einen anerkannten FCI Stammbaum besitzt. Die Ideologie, die dahinter steckt, ist, dass Hunde ohne Stammbaum gefährlicher sind als Hunde mit Stammbaum. Eine Einschätzung, die jeden Kynologen, Verhaltensforscher aber auch Tierarzt unverständlich den Kopf schütteln lassen. Die Hunde ohne Stammbaum kommen in ein Hundelager unter Bedingungen, die jedem Tierschutz Hohn sprechen, werden von unqualifizierten Gutachtern (z.B. ehemalige Polizisten) begutachtet. Für die gesamten Niederlande existieren drei dieser Gutachter. Dann wird das einem Gericht vorgelegt, dass im Zweifelsfall die Tötung anordnet. Die Halter dürfen ihre Hunde nicht mehr besuchen, sie bekommen erst nach der Tötung die Erlaubnis, ihren Hund zu sehen. So wurden in den letzten Jahren eine große Anzahl von Hunden getötet, nicht weil sie auffällig oder bissig gewesen wären, nein, nur weil sie ein pittbullartiges Aussehen haben und keinen Stammbaum besitzen. Die Zahl der getöteten Hunde stieg ständig an. Im Jahr 2000 wurden 50 Tiere getötet, 2004 wurden 218 Hunde beschlagnahmt, davon 197 getötet, 2005 wurden 415 Hunde beschlagnahmt und 348 getötet, 2006 wurden 514 Hunde beschlagnahmt, davon 461 getötet. Und dieses Schicksal trifft eben nicht nur, und das wäre schlimm genug, Hundehalter die in den Niederlanden wohnen, sondern auch Touristen. Die niederländische Botschaft schrieb hierzu am 24.04.2007: "Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben. Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen. Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt.“
    Dabei ist es für die Niederlande völlig egal, ob der Hund in Deutschland erlaubt ist, ob der Halter einen Sachkundenachweis gemacht hat und ob der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Und da ein großer Teil der deutschen Halter dieser angesprochenen Hunde diese aus einem Tierheim übernommen haben, liegt natürlich kein FCI Stammbaum vor. Man kann nur die Halter der entsprechenden Hunde davor warnen, mit ihrem Hund auch nur einen Fuß in die Niederlande zu setzen. Inwieweit dies alles abgedeckt ist durch die Maastrichter Verträge (Stichwort Freizügigkeit) und ob diese Verhaltensweise der niederländischen Regierung auch rechtmäßig ist im Rahmen des Eigentumsschutzes, wäre von Juristen zu klärten. Völlig unerklärlich ist das Verhalten der niederländischen Tierschutzverbände, die diese Vorgehensweise wohl unwidersprochen akzeptieren. Nachdem nun dies in Deutschland bekannt geworden ist, vor allem auch wegen der überproportional angestiegenen Zahl der getöteten Hunde in den letzten Jahren, versuchen viele Hundehalter und auch Tierschutzverbände einen Tourismusboykott zu organisieren und Druck auf die Niederlande auszuüben. Ziel muss es diesen Akteuren nach sein, einen Verhaltens- oder Wesenstest einzuführen mit dem Ziel, dass endlich auch in den Niederlanden erkannt wird, dass die Gefährlichkeit nicht eine Sache der Hunderasse ist, sondern immer eine Frage der Hundehaltung, also des Menschen. So zumindest die Meinung anerkannter Wissenschaftler.


    Quelle



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