Rentenkürzung bei Erwerbsunfähigkeit

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    Re: Rentenkürzung bei Erwerbsunfähigkeit

    msmaster - 04.07.2007, 12:41

    Rentenkürzung bei Erwerbsunfähigkeit
    So spart der Staat auf Kosten der Kranken.

    Im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006 Az.: B 4 RA 22/05 sollte jeder eine Überprüfung des Rentenantrags stellen. Der Rentenbescheid sieht eine Verminderung des Zugangsfaktors vor, wodurch eine Erwerbsminderungsrente gekürzt wird. Das BSG hat in dem seiner Entscheidung zugrunde liegenden Fall jedoch klargestellt, dass Abschläge (Verminderung des Zugangsfaktors) bei Erwerbsminderungsrenten rechts- und verfassungswidrig sind, wenn die Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahr bezogen wird.

    Musterschreiben Formulare erhält man unter www.sovd.de



    Re: Rentenkürzung bei Erwerbsunfähigkeit

    msmaster - 04.07.2007, 12:46

    Rentenkürzung bei Erwerbsunfähigkeit
    Widerspruch:
    Bei bescheiden über eine Erwerbsminderungsrente, die jetzt neu eingehen, raten Experten von SoVD unbedingt innerhalb vier Wochen Widerspruch einzulegen.

    Überprüfungsantrag:
    Erwerbsminderungsrentner, deren Bescheid älter als vier Wochen ist, sollten einen Überprüfungsantarg bei ihrem Rentenversichrungsträger stellen mit Hinweis aufs BSG-Urteil vom 16. Mai 2006 (Az: B4RA22/05 R). Damit wahrt man die Chance auf die Nachzahlung.

    Nachtrag:
    Deshalb führen die Rentenversicherungsträger u.a. in Abstimmung mit dem Sozialverband Deutschland weitere Musterprozesse wo eine Entscheidung noch zu erwarten ist.



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