Dem Volk verpflichtet - und wem sonst?

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    Re: Dem Volk verpflichtet - und wem sonst?

    Anonymous - 04.07.2007, 10:07

    Dem Volk verpflichtet - und wem sonst?
    [center]



    Müssen Abgeordnete öffentlich darüber informieren, wieviel Geld sie nebenher verdienen und woher das Geld kommt? Ja, sagte das Parlament und verabschiedete ein entsprechendes Gesetz. Nein, sagten neun Abgeordnete und klagten. Heute entscheidet das Verfassungsgericht.


    Was macht eigentlich ein Parlamentarier neben der Parlamentsarbeit beruflich sonst noch? Und hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, das zu wissen? Um letzteres geht es in dem Urteil, das das Bundesverfassungsgericht heute fällen wird: Müssen Bundestagsabgeordnete ihre Nebeneinkünfte offen legen? Neun Parlamentarier, unter ihnen der frühere Unions-Fraktionschef Friedrich Merz, aber auch Politiker aus CSU, FDP und SPD hatten gegen die seit Januar geltende grundsätzliche Pflicht zur Offenlegung der Nebeneinkünfte geklagt.


    Die Fälle Arentz und Meyer

    Zur Erinnerung: Im Herbst 2005 hatte sich der damals rot-grün dominierte Bundestag die neuen Regeln verordnet, sozusagen als Zeichen des guten Willens. Zuvor waren Parlamentarier in die Kritik geraten, die auf der Gehaltsliste von Unternehmen standen, ohne dafür auch nur einen Finger zu rühren. So hatte der damalige Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse, Hermann-Josef Arentz, von seinem früheren Arbeitgeber, dem Energiekonzern RWE, Geld genommen, ohne dafür gearbeitet zu haben. Arentz musste zurücktreten. Auch der ehemalige CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer stolperte über seine Verbindung zu RWE: Er hatte von dem Unternehmen Abfindungszahlungen entgegengenommen, obwohl er den Konzern gar nicht verlassen hatte. Auch Meyer kostete das den Job.

    Abgeordnete dürfen nebenher arbeiten...


    Die spektakulären Fälle lösten eine generelle Debatte über Nebentätigkeiten von Abgeordneten aus. Die Rechtslage dazu ist klar: Bundestagsabgeordnete dürfen grundsätzlich Nebentätigkeiten ausüben und dafür auch Geld erhalten. Das Abgeordnetengesetz schreibt Parlamentariern lediglich vor, dass das politische Mandat "im Mittelpunkt der Tätigkeit" stehen muss. Entscheidend ist, ob ein Parlamentarier für zusätzliches Geld eine "angemessene Gegenleistung" erbringt. Das war bei Hermann-Josef Arentz nicht so. Bei vielen Abgeordnetenkollegen liegt die Sache aber anders. Sie sitzen in Aufsichtsräten von Konzernen oder in der Geschäftsführung von Gewerkschaften, tun dort ihre Arbeit und werden dafür bezahlt. Das ist legal - aber entspricht es auch dem Bild, das das Grundgesetz vom freien, nur seinem Gewissen verantwortlichen Abgeordneten zeichnet? Und müssten die Wähler nicht zumindest wissen, wo die Volksvertreter nebenher noch arbeiten und wieviel Geld sie dafür verdienen, um sich ihr Urteil bilden zu können?

    ...aber sie sollen die Nebeneinkünfte offenlegen

    Das Parlament hat die Fragen 2005 mit Ja beantwortet und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Fortan sollte jeder Abgeordnete des Bundestags nach einer Stufenregelung angeben, ob er 1000 bis 3500, zwischen 3500 und 7000 oder mehr als 7000 Euro pro Monat neben seinen Diäten verdient. Doch will man sich heute auf der Internet-Seite des Bundestages die entsprechenden Informationen besorgen, findet man - nichts. Bundestagspräsident Norbert Lammert, selbst ein Gegner der Offenlegungspflicht, verweist auf das in Karlsruhe anhängige Verfahren und hat die ihm mitgeteilten Informationen der Abgeordneten über Nebentätigkeiten bislang nicht veröffentlicht.


    Ein Parlament von Beamten und Berufspolitikern?


    Die Gegner der Offenlegungspflicht, allen voran Ex-Unionsfraktionschef Merz, machen geltend, sie verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sei ein Angriff auf die Berufsfreiheit der Abgeordneten. Außerdem würden sich nur noch wenige Unternehmer, Rechtsanwälte und Freiberufler um ein politisches Mandat bewerben, wenn sie aller Welt mitteilen müssten, wieviel Geld sie von welchem Auftraggeber oder Mandanten erhielten. Merz warnte vor einem Parlament, in dem nur noch Beamte und Berufspolitiker Platz fänden, die mit dem wirklichen Leben nur noch wenig zu tun hätten. Merz selbst bringt es auf eine stattliche Zahl von Ämtern. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt saß er zwischen 2002 und 2005 in elf Aufsichts- und Verwaltungsbeiräten, darunter Unternehmen wie die Deutsche Börse, die Commerzbank oder der Axa-Konzern. Auf die Frage, ob dies immer noch so sei, wollte sich der Abgeordnete gegenüber tagesschau.de nicht äußern.
    Transparenz statt Filz



    Re: Dem Volk verpflichtet - und wem sonst?

    Anonymous - 04.07.2007, 10:20

    Das Wetter









    Am Mittwoch gibt es eine Mischung aus vielen Wolken und etwas Sonnenschein, dabei kommt es zu zum Teil kräftigen Schauern und einzelnen Gewittern. In der Nacht zu Donnerstag ändert sich zunächst wenig, nur Richtung Nordsee lockert es auch mal etwas auf.Ort

    Kiel Schauer 18°C
    Hamburg Schauer 18°C
    Rostock Schauer 19°C
    Berlin Regen 18°C
    Hannover Schauer und Gewitter 17°C
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    Frankfurt Schauer 17°C
    Stuttgart Schauer 17°C
    München Schauer 17°C
    Dresden Schauer 18°C


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