Unsere Verfassung!

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    Re: Unsere Verfassung!

    mr. Onetouchable (JMaul) - 01.07.2007, 19:39

    Unsere Verfassung!
    Zitat: Der Präsident:

    ### Abschnitt 1: Wahl des Präsidenten
    (1) Die administrative Gewalt liegt beim Präsidenten.
    (2) Die Amtszeit des Präsidenten ist lebenslänglich.
    (3) Im Falle seines Rücktritts geht die administrative Gewalt kommissarisch auf ein beliebiges Mitglied des Rates über mit dem Auftrag den Präsident neu zu wählen, sofern der bisherige Präsident die Neuwahlen nicht selber durchführt.
    (4) Ein neuer Präsident wird durch den gesamten Stamm mit einer Mehrheit aus den Stammesmitgliedern gewählt und muß öffentlich im Forum geloben, die Verfassung zu achten und im besten Interesse des Stammes zu handeln.
    (5) Der zeitliche Ablauf der Wahl wird dem Stamm kommuniziert. Mindestens 3 Tage dürfen Kandidaten sich vorschlagen oder vorgeschlagen werden.
    (6) In einer weiteren einwöchigen Phase dürfen die Kandidaten sich selbst, die Konzepte und Ziele vorstellen und im Forum mit dem Stamm diskutieren.
    (7) Gibt es nur einen einzigen Kandidaten, wird dieser ohne Wahl zum Präsident ernannt.
    (8 ) Die Wahl wird an einem Wochenende von Freitags bis Sonntags innerhalb von 48 Stunden durchgeführt und per Rundmail nochmal angekündigt.
    (9) Jedes Stammesmitglied hat eine Stimme.
    (10) Die Kandidaten mit den meisten Stimmen werden gewählt.
    (11) Haben zwei oder mehr Kandidaten gleich viele Stimmen kommt es zu einer Stichwahl am folgenden Wochenende.

    ### Abschnitt 2: Rechte des Präsident

    (1) Der Präsident hat den Auftrag die Wahlen durchzuführen.
    (2) Der Präsident hat die Befugnis, Ratsmitglied laut Verfassung, zu ernennen.
    (3) Der Präsident kann von den Ratsmitgliedern und Ministern der einzelnen Ressorts der Regierung die schriftliche (Ingamemail) Stellungnahme zu Angelegenheiten aus dem jeweiligen Dienstbereich verlangen. Der Präsident muß sich den Rat von seinen Ministern und Ratsmitglieder anhören, diesen jedoch nicht befolgen.
    (4) Der Präsident moderiert den Rat und führt den Stamm.
    (5) Er hat das Recht, auf Anraten und mit Zustimmung des Rates Verträge mit anderen Stämmen und einzelnen Spielern zu schließen, vorausgesetzt, daß eine Mehrheit der anwesenden Ratsmitgliedern zustimmen.
    (6) Der Präsident hat ein doppeltes Stimmrecht zu allen dem Rat vorgelegten Gesetzen, Verfassungsänderungen und Verfügungen.


    ###Abschnitt 3: Den Präsidenten absetzen
    (1) Dem Präsidenten kann von einem Ratsmiglied ein Misstrauensvotum entgegen gebracht werden.
    (2) Der Präsident kann daraufhin, mit einer Zustimmung von 25%, von Seiten des Stammes, abgesetzt werden.
    (3) Die nächsten Wahlen haben gemäß "### Abschnitt 1: Wahl des Präsidenten" von den beiden Ratsmitgliedern durchgeführt zu werden.



    Der Rat:

    ### Abschnitt 1: Rat
    (1) Alle in dieser Verfassung verliehene gesetzgebende Gewalt ruht im parlamentarischen Rat.
    (2) Dem Rat gehört der Präsident an.
    (3) Der Rat besteht des weiteren aus zwei gewählten abgeordneten Ratsmitgliedern.
    (4) Ratsmitglied kann jedes Stammesmitglied der Stammes werden, welches mindestens vier Wochen Stammesmitglied ist und bei den Wahlen gewählt wird.

    ### Abschnitt 2: Wahlen

    (1) Die Ratsmitglieder werden alle sechzehn (16) Wochen gewählt.
    (2) Die Wahlen werden von dem Präsidenten im Forum organisiert und zu einem Zeitpunkt, mit einer Vorlaufzeit von nicht weniger als zehn (10) Tagen per Rundmail ausgeschrieben.
    (3) In einer ca. einwöchigen Phase darf jeder Kandidaten (auch sich selbst) im Forum vorschlagen. Der Präsidenten fragt die Kandidaten ob diese bereit sind, eine Wahl anzunehmen und damit zu kandidieren.
    (4) In einer weiteren ca. einwöchigen Phase dürfen die Kandidaten sich selbst, die Konzepte und Ziele vorstellen und im Forum mit dem Stamm diskutieren.
    (5) Gibt es nur so viele oder weniger Kandidaten wie Plätze im Rat, können die Kandidaten direkt vom Präsidenten ernannt werden.
    (6) Die Wahl wird an einem Wochenende von Freitags bis Sonntags innerhalb von 48 Stunden durchgeführt und per Rundmail nochmal angekündigt.
    (7) Jeder Mitspieler hat eine Stimme. Bei Mitgliedern in denen mehrere Spieler spielen hat jeder Mitspieler eine Stimme.
    (8 ) Die Kandidaten mit den meisten Stimmen werden gewählt.
    (9) Haben zwei oder mehr Kandidaten gleich viele Stimmen kommt es zu einer Stichwahl.

    ### Abschnitt 3: Rücktritt

    (1) Legt ein Ratsmitglied sein Amt nieder, kann der Präsidenten binnen zweier Tage ein neues Ratsmitglied ernennen. Wird kein Ratsmitglied ernannt, verfällt der Sitz komplett bis zur nächsten Wahl.
    (2) Haben insgesamt mehr als 50% der Ratsmitglieder ihr Amt zur gleichen Zeit niedergelegt, wird der Rat vom Präsidenten aufgelöst und eine Neuwahl schnellstmöglich durch diesen organisiert.

    ### Abschnitt 4: Diskussionen im Rat

    (1) Die Ratsmitglieder erhalten lesenden und schreibenden Zugriff auf einen Forumsbereich, der nur dem Rat zur Verfügung steht und in dem beliebige Beiträge und Diskussionen von den Ratsmitgliedern geführt werden können.

    ### Abschnitt 5: Rechte der Ratsmitglieder

    (1) Die Ratsmitglieder stehen allen Membern des Stammes als Ansprechpartner zur Verfügung.
    (2) Jedes Ratsmitglied darf Verfassungsänderungen, Gesetzestexte, Verfügungen und Weisungen zur Abstimmung in einem speziellen Forumsbereich vorlegen.
    (3) Darüber hinaus sind die Ratsmitglieder gegenüber den Stammesmitgliedern alleine nicht weisungsbefugt.

    ### Abschnitt 5: Beschlüsse im Rat

    (1) Verfassungsänderungen, Gesetzesänderungen oder Verfügungen werden im Rat in einem speziellen Forumsbereich eingestellt und abgestimmt, sofern eine Diskussion vorangegangen ist.
    (2) Der Forumsbereich für die Abstimmungen ist lesend von allen Stammesmitgliedern einsehbar.
    (3) Jedes Ratsmitglied kann dann mit Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung eine Stimme innerhalb von drei (3) Tagen abgeben.
    (4) Der Präsident hat zwei (2) Stimmrechte.
    (5) Verfassungsänderungen müssen mit einstimmiger Zustimmung aller Ratsmitglieder erfolgen, ansonsten wird eine einfache Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder benötigt.
    (6) Der Präsidenten stellt das offizielle Abstimmungsergebnis fest und sorgt für die Umsetzung.
    (7) Auf Antrag kann nach gesonderter Abstimmung eine Rundmail an alle Mitglieder bei wichtigen Verfassungsänderungen, Gesetzestexte oder Verfügungen verschickt werden.
    (8 ) In Kriesensituationen können durch zwei Ratsstimmen Adhoc-Verfügungen, die auch als solche gekennzeichnet sein müssen, erlassen werden. Adhoc-Verfügungen dürfen maximal 48h gültig sein und müssen auf die Kriese zielgerichtet sein.

    ### Abschnitt 6: Rechte des Rats

    Der Rat hat die folgenden Rechte:

    (1) Den Handel und die politische Beziehung mit fremden Stämmen zu regeln;
    (2) alle zur Ausübung der vorstehenden Befugnisse und aller anderen Rechte, die der Regierung des Stammes, einem ihrer Zweige oder einem einzelnen Mitglied auf Grund dieser Verfassung übertragen sind, notwendigen und zweckdienlichen Gesetze und Verordnungen zu erlassen.
    (3) Verfassungsänderungen zu beschließen.
    (4) Maßnahmen, Verfügungen und Weisungen, die sich aus den Gesetzen oder aktuellen Situationen ableiten, zu beschließen und umzusetzen.



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