Satzung des Ordens

Kirche und Streitkräfte
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    Re: Satzung des Ordens

    Anonymous - 25.06.2007, 15:45

    Satzung des Ordens
    Satzung
    der Orden „Die Silberfaust“
    (Das Syndikat)


    §1 Name und Sitz der Gilde

    Die Gilde führt den Namen „Orden der Silberfaust“. Ihren Sitz findet sie in Stormwind, Zwergendistrikt. Hauptaktionsfeld sind die östlichen Königreiche, in den Gebieten der Allianz oder in umkämpften Gebieten sowie die Pestländer.



    §2 Ziele und Aufgaben der Gilde

    Die Hauptaufgaben des Orden der Silberfaust besteht im Schutze der Bürger Azeroths sowie der Verteidigung jeglicher Allianzgebiete gegenüber feindlichen Fraktionen, allen voran der Horde und der Dunklen Legion. Hilfe ist den Bürgern ebenso in Situationen der Not und Bedürftigkeit zu leisten. Des Weiteren haltet der Orden der Silberfaust diplomatische Kontakte zu anderen Gilden, um somit die Völkerverständigung sowie das Sicherheitsnetz der Königreiche zu sichern. Auch wiederum ist es die Aufgabe des Orden die heilige Mutter Kirche zu schützen und in ihren Namen zu handeln sowie die Ausbildung der Paladine und anderen Soldaten um für die Sicherheit Sorgen zu können.

    Hauptziel der Gilde ist es, den Bürgern ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln und den alten Geist der Silberhand wieder auf zu leben zu lassen..



    §3 Mitgliedschaft

    1. Mitglied kann jeder Vertreter der Allianz werden.Niemand wird seiner Herkunft bezichtigt. Ein bestimmter Erfahrungsstand wird nicht gefordert, ebenso hält es sich mit den Kampfesfertigkeiten.

    2. Um Mitglied beim Orden zu werden, bedarf es einer schriftlichen oder mündlichen Bewerbung. Die Offiziere sind befugt, ein neues Mitglied in die Gilde einzuladen das aber dennoch von einem Ratsmitglied beeidigt werden muss.

    3. Die Mitgliedschaft endet unter folgenden Bedingungen:
    - freiwilligen Austritt
    - Ausschluss oder
    - Tod des Mitglieds.

    4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Verein oder seinen Zielen entgegenwirkt, wenn es dem Ansehen bzw. Ruf der Gilde schädigt, gegen die Satzung verstößt oder aufgrund von Inaktivität über einen längeren Zeitraum. (Die Grundfrist beträgt einen Monat, sofern es sich nicht um eine angekündigte Spielpause handelt.)

    5. Um die Mitgliedschaft öffentlich zu zeigen, herrscht Tragepflicht des Wappenrocks. Dies beschränkt sich auf offizielle/repräsentative Ereignisse. Ausnahmen werden nicht gestattet. Sofern sich jemand widersetzt, wird er oder sie vom jeweiligen Ereignis ausgeschlossen.

    6. Die Mitglieder der Gilde haben sich untereinander zu respektieren und höflich zu verhalten. Verbale oder körperliche Angriffe sind strengstens untersagt und werden in schweren Fällen mit dem Ausschluss aus der Gilde bestraft.

    7. Die Hilfe untereinander gilt als Selbstverständlichkeit. Je nach Fähigkeit und körperlicher Gesundheit hat ein Mitglied die anderen zu unterstützen.

    8. Ein jedes Gildenmitglied hat sich an die rechtlichen Bestimmungen des Landes zu halten, in dem es sich aufhält. Dazu zählen unter anderem, keine Betrügereien zu unterstützen, keine Lichtlästerung zu betreiben und dergleichen.

    9. Befehle eines Mitgliedes, das einen höheren Rang hat, werden ohne Widerspruch befolgt. Ausgenommen hiervon sind Befehle, die zu Taten verleiten, die gegen den eigenen Glauben an das Licht, die Moral oder gegen Gesetze verstoßen.

    Annmerkung: Nur Menschen ist es vorbehalten an dem Ordenleben teilzuhaben sowie den Wappenrock zu tragen. Dennoch könnten sich z.B Gnome die Sprengstoff Erfahrungen haben als Nützlich erweisen sowie andere Rassen und Völker die besondere Fähigkeiten haben.

    §4 Mitgliederversammlung

    1. Die Gilde trifft sich, sofern nicht anders angegeben, jeden Sonntag, um 19 Uhr in Stormwind.

    2. Alle Mitglieder haben das Recht und die Pflicht, daran teilzunehmen. (Wenn es RL-bedingt nicht geht, kann man natürlich nichts machen. Auch Verzögerungen aufgrund von Instanzgängen, RP-Events, etc. sind zu Verzeihen.) Die Versammlung ist außerordentlich einzuberufen, wenn ein Drittel der Gildenmitglieder dies unter Angabe Grundes schriftlich verlangt.

    3. Gäste sowie Anwerber sind rechtzeitig anzumelden.



    §5 Ränge innerhalb der Gilde

    1. Die Ränge gliedern sich in folgende Struktur: Novize, Knappe Rekrut Soldat Silberjünger Geweihter Paladin Ritter Ratsmitglied.

    2. Die Rechte und Pflichten der einzelnen Ränge werden separat aufgezählt. (siehe „Das System der Ränge“)


    §6 Offiziersstab / Gildenrat

    1. Als Offiziere werden die Personen betrachtet die den Rang Geweihter oder höher haben.. Ihnen steht das Recht zu, spezielle Offizierssitzungen einzuberufen, die neben den normalen Gildentreffen gehalten werden.

    2. Der Schatzmeister und die Mentoren des Orden sind befugt, an diesen Treffen teilzunehmen oder sie einzuberufen.



    §7 Aufgaben des Rates

    Dem Gildenrat obliegt die Leitung des Orden. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Gildenmitglied oder –rang zugewiesen sind. In den Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Bereiche:

    1. Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
    2. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie zusätzlicher Treffen. (Events, Trainingseinheiten, Offizierstreffen etc.)
    3. Ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Gildenvermögens.
    4. Aufnahme und Entlassung von Gildenmitgliedern. Letzteres erfolgt nur bei einer qualifizierten Mehrheit der Stimmen.
    5. Verwarnungen, Tadel, Belobigungen, Beförderungen und Degradierungen gegenüber Mitgliedern unterer Ränge aussprechen.
    6. Zusätzliche Beschlüsse diskutieren und festlegen, die für die ganze Gilde oder einzelne Mitglieder bzw. Ränge geltend sind.
    7. Kontakt zu anderen Gilden aufnehmen und (diplomatische) Verhandlungen führen.



    §8 Bündnispartner

    Jegliche Bündnispartner sind mit Respekt zu behandeln. Bittet ein Partner um Hilfe, so ist diese zu leisten. Der verbale oder körperliche Angriff auf einen Bündnispartner ist strengstens untersagt.
    Eine Sonderregelung nimmt hierbei die Horde ein. Stellt sich ein Bündnispartner als Aggressor heraus, so steht es dem Orden zu, sich zur Wehr zu setzen.



    [ooc] §9 Rollenspiel (RP)

    1. Auftreten der Mitglieder
    Primär geltende Pflicht sind für alle Mitglieder die normalen Serverregeln sowie die erweiterten Rollenspielbestimmungen (http://www.wow-europe.com/de/policy/roleplaying.html). Hält sich ein Mitglied mutwillig nicht daran, so sollte dies der Gildenleitung (Nach Möglichkeit den Offizieren) gemeldet werden, sodass Maßnahmen ergriffen werden können, die im härtesten Falle einen Ausschluss beinhalten.
    Der Orden der Silberfaust ist eine reine Rollenspielgilde, für die der offizielle Ruf von hohem Wert ist. Wir achten daher akribisch auf das Auftreten unserer Mitglieder. Rücksicht wird lediglich bei Rollenspiel-Anfängern genommen, die den Umgang mit den erweiterten Regeln noch lernen müssen.
    Das Becampen der Leichen erlegter Opponenten ist unerwünscht, ebenso jedes andere Verhalten, das den Spielspaß anderer beeinträchtigt.

    2. Gildenchat
    Im Gildenchat (/g und /o) herrscht RP-Pflicht. Geschrieben wird nur IC (in charakter). OOC (Out of Charakter) ist als solches zu markieren (durch „ooc: Text“ oder „((Text))“) und sollte nur im Notfall verwendet werden. Es gibt einen separaten OOC-Channel, zu dem jedes Mitglied, die Zweitcharaktere der Mitglieder sowie Personen mit Sonderberechtigung (z.B.. ehemalige Mitglieder) Zugriffserlaubnis haben.

    3. Events und Instanzen
    Jedem Mitglied steht es frei, an RP-Events oder Instanzgängen teilzunehmen. Bei letzteren werden IC Instanzgänge bevorzugt und im Gruppenchannel /p wird, sofern nicht anders abgesprochen, IC geschrieben.
    Der Orden der Silberfaust hegen großes Interesse daran, jeglichen nicht dem Gildenziel widersprechenden Aktionen (Events) beizuwohnen und/oder diese mit zu organisieren. Dazu zählen auch fraktionsübergreifende Aktionen. Mitglieder der Horde sind bei friedlichen Treffen nicht anzugreifen natürlich solange es sich nicht um einen Untoten handelt.



    §10 Folgeleistung

    Mit dem Eintritt in die Gilde erklärt sich ein jedes Mitglied bereit, der Satzung folge zu leisten und das Wappen Des Orden der Silberfaust mit Stolz und Ehre zu tragen



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