Sollstärke "12" beim Vollzug

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    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    einer_von_vielen - 24.06.2007, 17:43

    Sollstärke "12" beim Vollzug
    Hallo Kollegen...

    Habe hier schon viel gelesen, aber nun dachte ich mir, ich erzähle mal einen aus dem Süden...

    An F31 durfte im Juni die Zugstärke auf "12" herunter gefahren werden, um die Kollegen mit den vielen Stunden unter die Höchstgrenze mit den Ist-Stunden zu bekommen...

    Mehr sag ich nicht... Sollte auch genügen...



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    Die_Bewegung - 24.06.2007, 19:19


    Vielleicht sollten mal die tatsächlichen Sollstärken veröffentlicht werden?

    F14 Sollstärke -14-
    F34 Sollstärke -15-

    Wer kennt mehr?

    Was machen wir, wenn das Normfeuer kommt oder PKL ?

    ...und wieder eine hinterliste Art und Weise Personalzahlen wissentlich zu vertuschen!

    Gruß
    Gerd Schröder 14/3

    ...wenn ein M aurer mit ´nem Lehmann auf ´n N agel haut, kann kein guter T (h)on bei rauskommen.sagen die Handwerker, hab ich von einem gehört, der einen kennt, dessen Schwester....



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    feuerball - 24.06.2007, 19:28


    ja ja... und ab 1.juli wird wieder ohne rücksicht auf verluste die zugstärke
    von 15 mann gehalten. _patsch
    es wird dann wieder gefragt wer auf sein f verzichtet _abgelehnt
    oder die rb muss dran glauben _Negativ _Negativ

    f 31 sollstärke 15



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    einer_von_vielen - 24.06.2007, 19:29


    Es geht ja nicht nur darum, Peronenzahlen zu vertuschen, sondern wohl auch vielmehr darum, einer möglichen neuen Klagewelle aus dem Weg zu gehen. Von wegen "heilige" 16 Mann... Wenn denen das Wasser zum Hals steht ist plötzlich alles rechtens...
    Von den täglichen, getürkten Stärkemeldungen mal ganz abzusehen...

    Lustig war auch gestern die Personalverschiebung zu lesen: 1 Mann von 25 nach 36, 1 Mann von 36 nach 32 ????



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    Ritter M. - 24.06.2007, 20:34


    Moinsen,

    bei uns ist die Sollstärke auch runtergefahren, nachts fahren wir auch hier und da mal den 8mann-Zug + 2 auf dem Gerätewagen (HLF2).
    Aber glücklicherweise gibt es ja auch Feuerwehrvorschriften, die FwDV7 sagt jedenfalls; ein Angriffstrupp darf nur in den Innenangriff geschickt werden, wenn der Sicherungstrupp bereit steht, außer bei Feuer-Y.
    Also solange kein Sicherungstrupp bereit steht, wird mich wohl niemand zum Innenangriff vorschicken, ansonsten grüßt der Anwalt, so auch dem WAF mitgeteilt!



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    Die_Bewegung - 25.06.2007, 10:16


    servus @ all

    O.K., vielleicht muss ich mal klarstellen worauf ich hinaus wollte...

    Die wirklichen Sollstärken sind u.a. in der FwDV verankert.
    -Die kann kein FL oder wer auch immer ändern. ;)

    Wo sind denn unsere momentanen Sollstärken schriftlich niedergelegt?
    -??? :?:

    Der Bezug auf die Rufberetschaften steht in der DA.
    - Sollstärke x enspricht 1,2,3 oder 4 RBs.
    - Kann auch NICHT ;) ohne weiteres geändert werden.

    Wenn also jemand bei F - "Peng" auf die Idee kommt, sich auf die tatsächlichen Zugstärken zu berufen,steigt auch die Anzahl der RBs.
    Kann man so nachlesen in dem Änderungsschreiben von "Kelle" und dem "Landwirt".

    Die Politik und die Amtsleitung will Rechtssicherheit, die wollen Rüdiger und ich auch -> nichts anderes!!!
    Wir müssen Abstand nehmen von dem Verwalten von kurzzeitig auftretenden "Verbesserungen". Der Trick ist doch die Stimmung so schlecht zu machen, das jeder nach jedem Strohhalm greift, der sich ihm bietet.
    FL bei der Pers. Vers. : meine Herren, es liegt doch an ihnen, wie sie ihren Dienst /Dienstplan gestallten, an niemand anders....

    Wenn wir jetzt durchhalten (was schwer genug wird) werden wir uns in einigen Punkten sicherlich noch durchsetzen können.

    Schaut mal auf diese Seite:
    www.112-bittewartensie.de

    LG
    Gerd Schröder F14/3
    dBl



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    Sniper - 25.06.2007, 14:31


    Nur ganz kurz: Gestern wurde uns wieder ein Man abgezogen um F13 zub verstärken die mit 4! ich wiederhole 4 Peoples am Start waren.
    Kelle sagt: es liegt an Ihnen, wie sie den Dinnst planen. Es gibt bei uns mittlerweile viele Kollegen, die zu viele Stunden haben. Also beschließt die WAF diese Kollegen mit einem F zu Hause zu lassen. Bei dem Einwand, das man aber nicht möchte, heißt es " das entscheide immer noch ich !"
    Waaaas ist das denn für`n Müll? Leute nun planen SIE nicht mehr unseren Dinnst SONDERN UNSER LEBEN.

    Laßt sie uns fertigmachen..... und absofort planen wir IHR Leben...also aufgepaßt im Straßenverkehr.... es kann viel passieren!

    Gruß auch an Prinz Eisenstift und seine Prinzessin Orgeljule aus dem Obstland



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    Die_Bewegung - 25.06.2007, 14:37


    @sniper

    Welche Einheit, Soldat?

    Semper Fi

    dBl



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    dereidelstedter - 25.06.2007, 15:12

    .
    _ichwill Hallo Sniper

    wo sind die Kollegen, die über die "PETZBUDE" meckern ?

    Auch von Deiner Wache haben wir keine große Teilnehmerzahl für die Mahnwache erhalten, kommt vielleicht ja noch. _grübel

    Von 1800 Mitarbeitern scheinen ja 1750 Mitarbeiter ihren Dienstplan gefunden zu haben ._oops

    An Kelle und Eisenstift, noch haben wir nicht aufgegeben.

    dereidelstedter und die Bewegung _ente



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    Hafensänger - 25.06.2007, 19:05


    @dereidelstedter

    Wie recht Du doch leider hast! Alles ist am meckern und mosern aber seinen werten Hintern mal aus dem Sofa zu erheben das ist den meisten wohl dann doch zuviel arbeit!
    :twisted: :twisted:

    Aber ich bin genau Deiner Meinung solange es noch Gruppierungen gibt die gegen die bösen Mächte ankämpft werden wir auch gewinnen. Denn es dauert nicht mehr lange und dann zählen Stimmen und das wird auch noch unseren Rest aufwecken und wir werden stärker sein, als wir das jetzt schon sind und werden diesen verdammten Kampf gewinnen.

    _sieg

    Denn verlieren können wir ja nichts mehr, uns wurde schon alles genommen, außer unsere Würde! :shock:

    Aber dieses bisschen Würde, wird den Herren bei der nächsten Wahl auch noch fehlen und sie werden ganz schnell zurückrudern müssen das Ihr Schiff im Wahlkampf nicht untergeht _oops

    Ich werde auch an der Wache weiter um Mitstreiter kämpfen und diese hoffe ich bald auch wieder zum kämpfen bringen.Denn dem einen oder anderen sein Fass ist zwar etwas größer als unseres, aber auch dieses wird überlaufen.

    Nagut genug an das gute im Menschen geglaubt, wir sehen uns auf alle Fälle bei der Mahnwache!


    @all die in irgendeiner Form Angst haben sollten!

    Auch ich bin nur kleiner BM, aber gerade wir müssen und sollten für unsere Rechte am Jungfernstieg stehen und uns gut bei den Bürgern präsentieren, denn genau Wir sind es die den Dienstplan noch 30Jahre oder länger arbeiten müssen und nicht die HBM und HBM´Z die sich hier für uns alle angagieren und sich Ihren Allerwertesten aufreissen!
    Also reisst Euch bitte endlich zusammen und unterstützt die Jungs die für unsere Chance kämpfen! _dafür[/b]



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    24_Stunden - 25.06.2007, 19:47


    @ sniper

    Auch für den umgehrten Fall, also das Bestreben, jemanden zu Hause zu lassen, gilt: "...in gegenseitigem Einvernehmen..." Der, ich bezeichne es mal als "Befehl", zu Hause zu bleiben, ist also genauso rechtswidrig wie das Streichen einer FZ im Verbindlichkeitszeitraum, sofern der Betroffene nicht einverstanden ist.

    Und bitte denkt doch mal daran, nicht alle "gehobenen" sind gleich!



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    zynx - 25.06.2007, 22:01

    Angst vor Konsequenzen...
    Ich war vorhin bei der PR-Besprechnung an F26 und dort wurde nochmals vom PR bestätigt, dass die Mahnwache absolut unkritisch ist und KEINE Konsequenzen zu erwarten sind!

    Also nicht einschüchtern lassen und hinkommen!



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    firefighter - 26.06.2007, 16:44

    4 - Monatszeitraum
    feuerball hat folgendes geschrieben: ja ja... und ab 1.juli wird wieder ohne rücksicht auf verluste die zugstärke
    von 15 mann gehalten. _patsch
    es wird dann wieder gefragt wer auf sein f verzichtet _abgelehnt
    oder die rb muss dran glauben _Negativ _Negativ

    f 31 sollstärke 15

    zur Info:
    Es steht nirgends das der 4-monatige Zeitraum am 1. Juli wieder neu beginnt, weil vier Monate rum sind.
    Der Schnitt von 48 Stunden im 4-Monatszeitraum ist immer zu erbringen, egal an welchem Datum dieser Zeitraum beginnt. Er ist ein Zeitfenster, welcher sich variabel über einem beliebigen Zeitraum verschieben / legen lässt.



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    Knackhase - 26.06.2007, 18:45

    @firefighter
    Klasse, richtig erkannt. Es ist nur ein Zeitfenster, welches durch Unterschreiten der zulässigen Überstunden neu beginnt. _heul



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    feuerball - 27.06.2007, 10:37


    zeitfenster hin zeitfenster her
    die hohen herren legen sich die zahlen und stunden so
    zurecht wie sie es wollen .



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    firefighter - 27.06.2007, 14:17


    feuerball hat folgendes geschrieben: zeitfenster hin zeitfenster her
    die hohen herren legen sich die zahlen und stunden so
    zurecht wie sie es wollen .

    Dieses können sie nicht und das wissen sie auch (siehe Absenkung der Sollstärken wegen Überstundenabbau, keine Anfragen an die WAF beim Unterschreiten der Sollstärken selbst nicht bei der Außerdienstnahme von Fahrzeugen wegen Personalmangels).
    Nur die Überwachung, ob die durchschnittlichen 48 Stunden pro Woche auch eingehalten werden, liegt bei Dir und jedem anderen Kollegen. Du bist der Kläger wenn dieses nicht eingehalten wird und nicht FL. Der wird sich schwer hüten sich selbst zu belasten. :D
    Es reicht auch nicht das einfache Ablesen der + und - Stunden bei SP-Expert. Wie der Zeitraum ausgewertet wird, erklärt Dir/Euch auf Nachfrage mit Sicherheit euer WAF.
    Wie in dem besagten Zeitraum Urlaub und Krankheit anzusehen ist, auch nachfragen. Immer daran denken: Die hohen Herren bewegen sich mit der 48 Stunden Woche an der absoluten Obergrenze des Erlaubten. :D



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    Die_Bewegung - 27.06.2007, 16:17


    Firefighter:
    Wie in dem besagten Zeitraum Urlaub und Krankheit anzusehen ist, auch nachfragen.

    Das ist nicht ganz richtig, denn mein Anwalt sagt, dass die Berechnung in solchen Fällen nicht ganz geklärt ist.
    Ob also U und K abgezogen werden darf oder nicht.

    Ein ähnlich ungeklärter Zustand wie bei der Zahlung der Wechselschichtzulage, die übrigens von jedem einzelnen eingeklagt werden sollte.
    Der Hintergrund hier sind die zu erwartenden Prozesskosten im Falle einer Niederlage, denn dort muss der Beklagte die Prozess- und Anwaltskosten übernehmen
    -> in jedem einzelnen Fall ! :evil:

    Da könnte die Zahlung der Wechselschichtzulage schon günstiger kommen...

    Auch ich will nur Rechtssicherheit ;) , Chef!


    Nicht alles ist Gesetz, was unsere Führung so sagt.

    :!: Auf zur Mahnwache :!:

    dBl



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    firefighter - 27.06.2007, 21:06


    @Die_Bewegung

    Nachfragen bedeutet natürlich auch kritisch hinterfragen und nicht alles glauben was da so von unserer Amtsleitung verbreitet wird.

    Das sich die Berechnung nicht mit den Vorstellungen bzw. des Berechnungsmodells unserer AL deckt, kann man auch auf der Seite der Frauen unter "Info" Infos allgemein" und "EugH Richtlinie" nachlesen:

    Artikel 16 der Richtlinie legt die Bezugszeiträume fest, ...:

    „Die Mitgliedstaaten können für die Anwendung der folgenden Artikel einen Bezugszeitraum vorsehen, und zwar
    1. für Artikel 5 (wöchentliche Ruhezeit) einen Bezugszeitraum bis zu 14 Tagen;
    2. für Artikel 6 (wöchentliche Höchstarbeitszeit) einen Bezugszeitraum bis zu vier Monaten.

    Die nach Artikel 7 gewährten Zeiten des bezahlten Jahresurlaubs sowie die Krankheitszeiten bleiben bei der Berechnung des Durchschnitts unberücksichtigt oder sind neutral;

    heißt auch, dass entweder diese Urlaubstage mit Stunden (48 Std die Woche) anzusetzen sind oder diese Woche aus der Durchschnittsberechnung rausfällt. Die fehlenden Arbeitsstunden, z.B. wegen Urlaub senken also nicht die durchschnittliche Arbeitszeit in dem Berechnungszeitraum.
    :D



    Re: Sollstärke "12" beim Vollzug

    zynx - 28.06.2007, 14:56


    Richtig erkannt!
    Nur leider sehen das gewisse Herren anders. Ich habe mal nachgerechnet:
    Nach der Berechnung, die uns von oben nahegelegt wird, kann jeder Mitarbeiter, wenn er denn seinen Urlaub nimmt, komplett durcharbeiten und würde NICHT gegen die 48-Std.-Woche verstossen.
    Ich dachte immer, wenigstens Mathematik und Gesetze lesen würden die Herren können...



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