Verfügbare Informationen zu "Gildengesetz"
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: Anonymous Forum: Forum der Gilde Glücksburg Forenbeschreibung: Beschreibung Ihres Forums aus dem Unterforum: Das Gesetz Antworten: 1 Forum gestartet am: Donnerstag 31.05.2007 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Gildengesetz Letzte Antwort: vor 15 Jahren, 9 Monaten, 6 Tagen, 8 Stunden, 29 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Gildengesetz"
Re: Gildengesetz
Anonymous - 21.06.2007, 11:10Gildengesetz
1.Alle Mitglieder sind in unserer Gilde gleichgestellt.
1a.Wenn es Streitigkeiten gibt zwischen Mitgliedern,wird sich die Gildenleitung schlichtend einmischen,aber nicht entscheidend.
1b.Viele Punkte geben nicht mehr Recht,aber wenig Punkte nach langer Spielzeit sind nicht positiv.
1c.Keine Beleidigungen,keine persönlichen Angriffe.Kein geläster über Mitglieder.Keine Bevormundungen.
1d.Jeder darf seine Meinung äußern.Jeder darf seine Ideen vorbringen.
2.Es gibt keine Aktivitätszwänge.
2a.Totale inaktivität kann nicht geduldet werden.
3.Jeder hat die Freiheit sein Spiel zu spielen wie er möchte.
3a.Die Ausnahmen sind,keine feindlichen Aktivitäten gegen Mitglieder unserer oder einer anderen Gilde.Kommt es zu Konflikten,droht der Ausschluß.
3b.Handel ist nur mit Handelspartnern der Gilde zu betreiben.Die Handelsverträge schließt der Handelsminister.
3c.Die Preisgestaltung liegt jedem frei.
4.Wer Angeschrieben wird muß sich auch mal melden.Nicht Ignorieren.!!!
5.Wer ein Amt oder einen Job hat ist Anmeldepflichtig im Forum.
5a.Wer ein Amt oder einen Job hat muß auch Aktiv sein.
5b.Urlausbsmeldung sollten vorgenommen werden.Nur der Fairnis halber.
Weiteres folgt,Ideen bitte unter Rubrik Ideen.Änderungen möglich.
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
Weitere Beiträge aus dem Forum Forum der Gilde Glücksburg
Vorschläge , Verbesserungen , Anregungen , Allgemein - gepostet von Eddy am Samstag 02.06.2007
Ähnliche Beiträge wie "Gildengesetz"
