Demokartie

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    Re: Demokartie

    Markus Giersch - 19.06.2007, 12:46

    Demokartie
    es gibt verschiedene arten von demokratie.

    Zitat: in deutschland ist es die REPRÄSENTATIVE demokratie:

    Zitat: In der Repräsentativen Demokratie werden politische Sachentscheidungen im Gegensatz zur Direkten Demokratie nicht durch das Volk selbst, sondern ausschließlich durch Volksvertreter (Abgeordnete) getroffen. Die Volksvertreter können gewählt oder durch Los ins Amt berufen werden. Sie entscheiden eigenverantwortlich und ohne Eingriffsmöglichkeit durch das Volk.
    In der Schweiz behält das Volk ein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen der Volksvertreter.
    Aus der Mandatsverteilung der Parteien, die sich aus den Wählerstimmen und dem Wahlrecht ergibt, resultieren die Machtverhältnisse im Parlament. Nach den Wahlen bildet sich eine Regierung.
    Die Entscheidungsmöglichkeit des Volkes beschränkt sich auf die Auswahl der Volksvertreter (beim Personenwahlrecht, die Spitzenkandidaten und Wahllisten werden von den Parteien selbst auf Parteitagen bestimmt) und damit die Abwahl einer Regierung zum Wahltermin.

    Vorteile der repräsentativen Demokratie

    Die repräsentative Form der Demokratie bietet zunächst den Vorteil, dass die Entscheidungsfindung schneller und preisgünstiger vollzogen wird. Wahlkämpfe und die Kosten für die Abstimmung und Auszählung nehmen viel Zeit und Geld in Anspruch. Weiter führen die Befürworter des Systems an, dass die Repräsentanten sich voll auf ihre politische Arbeit konzentrieren können und der politische Entscheidungsprozess so professionalisiert wird. Für komplexe Sachverhalte wie Einzelfragen zur Steuer- und Sozialgesetzgebung kann so Expertenwissen genutzt werden, über das der durchschnittliche Bürger nicht verfügt.

    Repräsentative Systeme gelten auch als weniger anfällig für kurzzeitige Einflüsse durch Demagogie und Populismus und des "Volkszorns". Als Beispiel führen die Befürworter repräsentativer Systeme gerne an, dass kurz nach ausnehmend grausamen Mordfällen die Zustimmung zur Todesstrafe bei Umfragen rapide zunimmt.

    Nachteile der repräsentativen Demokratie

    Die repräsentative Demokratie konzentriert die Macht in den Händen einer Oligarchie, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismus erhöht.

    Kritiker führen in Form von Parlamentarischen Regierungssystemen, sofern sie auf einem Verhältniswahlrecht beruhen, den Fraktionszwang auf. Die Regierung kann mit Neuwahlen drohen oder abweichendes Verhalten mit aussichtslosen Listenplätzen bestrafen. Diese Mechanismen begrenzen das freie Mandat des Abgeordneten.

    Ferner wird die mangelnde Einflussnahme der Stimmbürger auf Sachthemen beklagt und auf die Gefahr hingewiesen, dass die Volksvertreter zu sehr entfernt von den Auffassungen der normalen Leute leben würden.

    Zudem wird befürchtet, dass repräsentative Systeme leichter von Einzelinteressen sowie Interessengruppen beeinflusst werden könnte, da es günstiger ist eine Gruppe von Abgeordneter zu überzeugen als eine breite Masse von Stimmberechtigten. Die politische Affären zu Parteispenden der letzten Jahre in Deutschland, die Flick-Affäre und CDU-Spendenaffäre, werden als Beispiele angeführt.

    In Deutschland wurde Anfang 2004 der Begriff "Lobbykratie", also Herrschaft der Lobbys geprägt, da vielen offenbar wurde, dass in den Reformen gerade die, die keine Lobby haben, stark benachteiligt wurden, wobei Bereiche mit starkem Lobbyismus z. B. Empfänger von Groß-Subventionen bei Sparmaßnahmen ausgespart wurden.

    Kritiker halten entgegen, dass die Gefahr der Anfälligkeit des Volkes gegenüber dem Populismus durch die repräsentative Demokratie nicht vollständig verhindert werden könne, was man an populistischen Wahlkämpfen und entsprechenden Repräsentanten erkennen könne.


    Zitat: DIREKTE demokratie

    Zitat: 1. Zum einen wird darunter eine Form der Gesellschaftsorganisation verstanden, in der die Macht direkt vom Volk ausgeübt wird. Der Gegenbegriff dazu ist die Repräsentative Demokratie (eine Form der Indirekten Demokratie).
    2. Zum anderen werden darunter politische Entscheidungsverfahren mit starker Beteiligung der Bevölkerung verstanden. Solche Verfahren können durchaus auch Teil eines Systems der Repräsentativen Demokratie sein.

    Im erweiterten Sinne spricht man auch im Zusammenhang mit weiteren Formen der Bürgerbeteiligung wie Informations- und Akteneinsichtsrechten von Direkter Demokratie. Wenn jedoch die Art der Beteiligung nicht primär auf das Stimmrecht bezogen wird, sondern die intensive Beteiligung möglichst vieler an möglichst vielem im Vordergrund steht, handelt es sich um eine Form der Partizipatorischen Demokratie.

    Die Direkte Demokratie als Urform der Demokratie entstand ursprünglich nicht in Flächenstaaten, sondern in kleineren Gemeinwesen, u.a. der antiken griechischen polis (Stadtstaaten wie Athen). Hier wurden Entscheidungen in Versammlungen aller Stimmberechtigten, in der Regel die männlichen Vollbürger, eine Minderheit in der Gesamtbevölkerung, getroffen.

    Funktionsweise in der Schweiz

    Die Schweiz ist eine Halbdirekte Demokratie, da das Volk das Parlament direkt (bestehend aus Nationalrat und Ständerat) wählt, jedoch keinen Einfluss auf die Wahl des Bundesrats hat. Dieser wird über ein Majorz Wahlgang vom Parlament gewählt und nicht von der stärksten Partei gestellt.

    Funktionsweise in Österreich

    In Österreich gibt es zwei Formen des Referendums: die Volksabstimmung und die Volksbefragung. Nicht zu verwechseln mit diesen Formen des Plebiszits ist ein weiteres Element der Direkten Demokratie, das Volksbegehren, das eine qualifizierte Form einer Petition an den Nationalrat darstellt.

    * Eine Volksabstimmung (und auch eine Volksbefragung) unterscheidet sich in der Durchführung fast nicht von einer Wahl. Ebenso wie bei dieser können Auslandsösterreicher(innen) an einer Volksabstimmung teilnehmen.
    * Gegenstand der Volksabstimmung ist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz, eine grundlegende Änderung der Verfassung oder die von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten. Der Ausgang der Volksabstimmung ist bindend.
    * Es gab bislang auf Bundesebene erst zwei Volksabstimmungen:
    o 1. Volksabstimmung vom 5. November 1978 über ein Bundesgesetz zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in Österreich (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf): "Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 7. Juli 1978 über die friedliche Nutzung der Kernenergie in Österreich (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf) Gesetzeskraft erlangen?" Ergebnis: 50,5% stimmten mit "Nein". Auffallend war ein starkes West-Ost-Gefälle. Die Ablehnung betrug in Vorarlberg 84,4%, in Wien jedoch nur 40,2%.
    o 2. Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union: "Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?" Ergebnis: 66,6% stimmten mit "Ja", nach einer monatelangen, massiven Werbekampagne der Bundesregierung.
    * Es gab bislang in Vorarlberg erst drei Landesvolksabstimmungen:
    o 1919 Anschluss an die Schweiz ca. 80 % Ja
    o 1957 Betriebsaktionenverbotsgesetz 67,66 % Nein
    o 1980 Mehr Selbständigkeit ca. 70 % Ja

    Direkte Demokratie in Italien

    Die italienische Verfassung sieht verschiedene Formen von Volksbefragungen (Referenden) vor:
    1. Das abschaffende (passive) Referendum, mit sofortiger Wirkung betrifft vom Parlament beschlossene Gesetze. Finanzgesetzgebung, Amnestien und internationale Verträge (z.B. Europäische Verfassung) dürfen nicht dem Referendum unterworfen werden.

    Alle, die an der Wahl der Abgeordnetenkammer teilnehmen dürfen (ab 18 Jahren), sind wahlberechtigt. Die Abstimmung ist nur gültig, wenn 50%+1 der Wahlberechtigten abgestimmt haben.

    1. Das Verfassungsreferendum kennt keine Wahlhürde von 50%. Es wird dann abgehalten, wenn in den beiden Kammern die geforderten Mehrheiten (2/3 in beiden Kammern bei doppelter Lesung: es gibt also vier Abstimmungen in den Kammern) nicht erreicht werden
    2. Regionale Referenden. Die einzelnen Regionen können die lokalen Referenden selbst regeln.

    Volksinitiativen oder (meistens) Parteien können ein Referendum beantragen. Wenn sie genügend Unterstützungserklärungen sammeln, entscheidet der Verfassungsgerichtshof über die Zulässigkeit des Referendums. Es können auch einzelne Artikel oder Sätze eines Gesetzes zum Referendum angemeldet werden (Diese Form wird sogar bevorzugt, dabei werden meistens Schlüsselstellen, oft auch einzelne Worte wie ausschließlich oder immer zum Referendum angemeldet).

    Argumente für direkte Demokratie und Gegenargumente

    1. a) Bei einer Wahl müsse man seine Stimme einer einzigen Partei geben, womit man faktisch für jede einzelne ihrer zukünftigen und zu diesem Zeitpunkt meist noch gar nicht bekannten Entscheidungen stimme. Dies entspreche nicht dem demokratischen Grundprinzip. Es würde dann diesem Prinzip entsprechen, wenn jeder Bürger eine Partei nennen könnte, die in allen wesentlichen Fragen genau seine Auffassung vertritt. Selbst die zum Zeitpunkt der Wahl bekannten politischen Absichten von Parteien könnten einen Wähler ohne direktdemokratische Rechte in große Probleme stürzen, weil er nur ein Gesamtpaket wählen könne. (So z. B. ein Wähler mit liberalen oder christdemokratischem Politikverständnis, der aber z. B. strikt gegen die Nutzung der Kernenergie ist. Solche Beispiele lassen sich für jede Partei bilden.)
    b) Die Gegner der direkten Demokratie meinen dazu, dass man auch in der direkten Demokratie Abstimmungen verliert und daher mit manchen Entscheidungen unzufrieden sei. Des Weiteren sei es möglich Parteien zu gründen, falls man mit keiner der Parteien zufrieden genug sei.
    2. Die Wähler seien in der direkten Demokratie nicht für vier oder fünf Jahre von jeder politischen Mitbestimmung ausgeschlossen.
    3. a) Die Gründe für politische Entscheidungen müssten dem Bürger vermittelt werden, was zu einer höheren Zufriedenheit und einer höheren Beteiligung der Bürger führen würde.
    b) Die Gegner meinen, dass die Gründe für politische Entscheidungen auch in der repräsentativen Demokratie aufgezeigt werden müssten, da eine kopflos entscheidende Regierung theoretisch abgewählt würde oder sogar per Misstrauensvotum abgelöst werden könnte. bb.) Es bleibe in fast allen Fällen bei der Theorie. Außerdem ist es ein wesentlich größerer Aufwand, persönlich und organisatorisch, dass das Volk selbst die Entscheidung trifft, eine Regierung abzuwählen.
    4. Die Bestechung führender Vertreter oder die Ausnutzung von persönlichen Beziehungen sei bei der direkten Demokratie weniger wirksam (bzw. wird bei manchen Formen der direkten Demokratie, z.B. der auf Bundesebene noch nicht eingesetzten qualifizierten Demokratie ein Amtsmißbrauch weitgehend ausgeschlossen), da unplausible Entscheidungen vom Volk einfach aufgehoben werden könnten.
    5. a) In der direkten Demokratie sei es schwieriger für Lobbyisten (Lobbyismus) und Interessengruppen, manipulierenden Einfluss zu nehmen, sei er legal oder illegal. Bei einem Volksentscheid müsse man die Mehrheit des Volkes für die eigenen Interessen gewinnen, statt einige machthabende Politiker. Es sei einfacher, eine handvoll Politiker durch großzügige finanzielle Bestechung auf seine Seite zu bringen, beim gesamten Volk wäre diese Möglichkeit für die Interessengruppe praktisch nicht durchführbar, weil nicht ökonomisch.
    b) Die Gegner meinen, dass es in der direkten Demokratie weniger um fundierte Argumentation gehe, sondern eher um die Wortgewandtheit und Ausstrahlung derjenigen, die für die eine oder andere Entscheidung eintreten. Als Beispiel wird hier oft das Fernsehduell zwischen Gerhard Schröder und Edmund Stoiber angeführt (siehe TV-Duell). bb.) Diese Beschreibung träfe genau auf die repräsentative Demokratie, nicht jedoch auf die direkte Demokratie zu. Eine zu wählende Person kann überhaupt erst Ausstrahlung haben und wortgewandt sein, eine politische Entscheidung nicht. In den politischen Diskussionen steckten die politischen Parteien den größten Anteil ihres Aufwandes und ihrer Ausgaben nicht in die Bearbeitung und Klärung von Sachthemen, sondern zielten hauptsächlich auf die Emotionen, oftmals Angst, und versuchten, als Persönlichkeit ansprechend und kompetent zu wirken, wofür oftmals Millionen Euro an Steuergeldern an Werbeagenturen für diese Zwecke ausgegeben werden.
    6. Die gegenseitigen Blockade- oder Kooperationsmöglichkeiten von Bundestag und Bundesrat wären wegen der Möglichkeit von Volksentscheiden eingeschränkt. (Siehe auch: Föderalismusreform)

    Argumente gegen die direkte Demokratie und Gegenargumente dazu

    (S. dazu auch Volksentscheid) Folgende Argumente werden vor allem in Deutschland gegen die direkte Demokratie vorgetragen:

    1. a) Die Gewissheit, den Kurs des Parlaments jederzeit durch eine Abstimmung korrigieren zu können, könnte bei den Stimm- und Wahlberechtigten bewirken, dass sie den Kurs nicht unbedingt durch die Wahlen bestimmen, d. h., sie wählen politisch anders als sie abstimmen. Dies könnte das Interesse an der Mitwirkung in einer Partei als Mitglied schwächen, insbesondere am notwendigen demokratischen Prozess der innerparteilichen Nominierungen und der Qualitätssicherung der Nominierungen durch die Parteien.
    b) Allerdings sinkt das Interesse an Mitwirkung in den Parteien in Deutschland seit Jahren, obwohl, und wahrscheinlich in vielen Fällen weil, keine direkte Demokratie gewährt wird.
    2. a) Dagegen spräche, dass direkte Demokratien in der Entscheidungsfindung langsamer und teurer seien als repräsentative Demokratien, da es bei Volksentscheiden gegen Gesetze einen zusätzlichen Schritt in der Gesetzgebung gibt.
    b) In den Fällen, in denen Parlamente notwendige Entscheidungen jahre- oder jahrzehntelang aufschieben spielt dieser Nachteil allerdings keine Rolle. In der Schweiz haben die Bürger nach dem Erlass eines neuen Gesetzes 100 Tage Zeit ein Referendum gegen dieses Gesetz durch Sammeln einer ausreichenden Zahl von Unterschriften auszulösen. Diese 100 Tage lang tritt ein Gesetz generell nicht in Kraft. Es kommt also zu einer Verzögerung. Außerdem könnten Abstimmungen seit der Verbreitung des Internets schnell, sicher und so kostengünstig wie bisher noch nie dagewesen, abgehalten werden.
    3. a) Ein weiterer Nachteil sei die Abhängigkeit von den Medien. Erwiesenermaßen könnten die Medien die Bevölkerungsmeinung stark und schnell beeinflussen, wenn sie ein aktuelles Thema in Form einer Kampagne ausführlich bearbeiten. Ein Beispiel dafür sei die Zustimmung zur Todesstrafe, die besonders dann ansteige, wenn gerade über einen Sexualverbrecher berichtet wird.
    b) Einschränkender Hinweis: In allen Ländern, in denen die Todesstrafe vollzogen wird, wurde sie von den Parlamenten eingeführt. Befürworter der Direkten Demokratie behaupten, die Bevölkerung der Schweiz zeige, vielleicht gerade weil sie über die Dinge von Atomkraft bis Wehrpflicht entscheiden dürfe (und entschieden habe), ein größeres Interesse an der Politik, was unter anderem das reichhaltige Angebot von Qualitätszeitungen fördere.
    4. a) In einer direkten Demokratie läge die Macht deshalb zum großen Teil bei den Medien, die allerdings oft nicht nur das Wohl der Bevölkerung im Auge hätten.
    b) Jedoch, so meinen Kritiker dieser Auffassung, hätten auch die gewählten Politiker in den repräsentativen Demokratien oft nicht das Wohl der Bevölkerung im Auge, sondern oft einseitige Spezialinteressen von mächtigen Lobbys. Auch in repräsentativen Demokratien läge ein großer Teil der Macht auch bei den Medien, die oftmals ebenfalls durch Lobbys beeinflusst werden, die andererseits mit Kampagnen Druck auf Politiker machen können und so auf die eine oder andere Weise bei Abstimmungen und bei Wahlen eine große Rolle spielen.
    5. a) Direkte Demokratie bewirke automatisch eine Abwertung des Parlaments und könne Populismus und Polemik fördern.
    b) Allerdings, meinen Kritiker dieser Auffassung, fehle es auch in repräsentativen Demokratien nicht an Populismus und Polemik. In der Schweiz sei es polemisierenden Minderheiten oft nicht einmal möglich, das Unterschriftenquorum zu erreichen. Wo dies doch einmal gelänge, scheiterten sie praktisch ausnahmslos am Wahlvolk. Die Schweizer sähen in Volksabstimmungen auch nicht eine Abwertung des Parlaments, sondern eine Begrenzung seiner Macht. Indem strittige Fragen durch Volksabstimmungen einer Entscheidung zugeführt würden, würde auch viel Polemik aus der Politik genommen und die Wahlkämpfe seien unbelasteter von Reizthemen. Ein Vergleich von Deutschland und Schweiz zeige auch, dass das deutsche Parlament öfter vom deutschen Verfassungsgericht gestoppt werde als das Schweizer Parlament vom Wahlvolk.
    6. a) Sie schwäche die politischen Parteien und stärke Interessengruppen und Spezialinteressen aller Art.
    b) Allerdings, so die Gegenmeinung, sei es für Interessengruppen und Spezialinteressen weitaus leichter, eine handvoll Abgeordnete im entsprechenden Ausschuss zu manipulieren oder zu kaufen oder diese gleich mit die eigenen Interessen vertretenden Leuten zu besetzen, als die Mehrheit der politisch Interessierten in einer Volksabstimmung zu gewinnen. Einflussversuche gäbe es bei beiden Systemen, in der Schweiz z. B. Anzeigenkampangen von Industrieverbänden zu Volksabstimmungen, in Deutschland z. B. Berufung von Politikern auf lukrative Aufsichtsratsposten, Beraterverträge, Partei- und Personenspenden, Anstellung vor und nach dem Mandat ohne Arbeitsleistung.
    7. a) Die Bürger hätten oft nicht den nötigen Sachverstand und die nötige emotionale Neutralität, um komplexe politische Probleme zu bewältigen.
    b) Dagegen wird eingewandt, bei gewählten Politikern sei dies auch oft der Fall. Die Befürworter der direkten Demokratie halten die Argumentation, das Volk sei politisch zu unwissend und unreif für eine direkte Demokratie, mit Verweis auf die positiven Erfahrungen der Schweiz für bloße Polemik. Außerdem braucht es, um Politiker, Abgeordneter und vor allem Minister eines Fachressorts zu werden, keiner speziellen Ausbildung oder Fachkenntnisse und Befürworter der direkten Demokratie meinen, oftmals würden die Minister eines Kabinetts eher nach Loyalität zur Parteilinie als nach deren Kompetenzen eingesetzt werden.
    8. a) Fragen der Finanzierung staatlicher Tätigkeiten fänden im Volk oft keine Mehrheit, weil sie wie die meisten zusätzlichen Steuerbelastungen zu Lasten der Mehrheit gingen.
    b) Dagegen wird eingewandt, Politiker fänden umgekehrt oft nichts dabei, alle möglichen organisierten Interessen und Spezialinteressen z. B. durch Subventionen und Steuerschlupflöcher zu Lasten der nicht organisierten Mehrheit der Steuerzahler zu befriedigen. Zudem hat das Schweizer Stimmvolk schon Steuereinführungen (LSVA, MWST) zugestimmt und auch deren Erhöhung (MWST) abgesegnet, das bedeutet, dass das Volk nicht undifferenziert gegen Steuern/Finanzierungen ist, es aber erklärt haben will, wozu das Geld gebraucht wird.
    9. a) Einige Gegner der Direkten Demokratie räumen ein, viele dieser Nachteile könnten jedoch durch entsprechende Verfahrensregelungen abgemildert oder gar beseitigt werden, etwa indem beispielsweise Steuergesetzgebung von der direktdemokratischen Entscheidung ausgeschlossen blieben.
    b) Kritiker dieser Auffassung meinen, so bliebe gewährleistet, dass das nach ihrer Ansicht sorglose und auf eigene Interessen ausgerichtete Ausgabeverhalten der gewählten Politiker zugunsten von starken Lobbys, nicht vom Volk korrigiert werden könne.
    10. a) Auch wird vorgeschlagen, dass bestimmte Kernbereiche der Verfassung - im Grundgesetz etwa die Grundsätze der Artikel 1 und 20 - mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet werden und somit dem populistischen Zugriff auch durch Demagogen und extremistische Organisationen entzogen blieben.
    b) Kritisch meinen dazu einige, gerade das Parlament in Deutschland habe in den letzten Jahren immer neue Ausnahmen und Einschränkungen in den Artikeln 1 - 20 Grundgesetz eingeführt (Asylrecht, Lauschangriff, Videoüberwachung etc.). In deren Vorbild Schweiz dagegen müssten Verfassungsänderungen (und damit auch Einschränkungen von Grundrechten) die Mehrheit des Volkes und der Kantone (und allenfalls zuvor des Parlamentes) finden.
    11. a) Es entstünden, im Zusammenhang mit Verfahren Direkter Demokratie zwei demokratietheoretische Probleme. Zum einen müsste ein direktdemokratisch zustande gekommenes Gesetz, da es direkt vom Souverän erlassen wurde, eine höhere Legitimation besitzen als ein parlamentarisches, es dürfte beispielsweise nicht durch Parlamentsbeschluss gleich wieder aufgehoben oder verwässert werden. Man könne entsprechende Bestandsgarantien z. B. zeitlich fest befristen oder an die Dauer einer parlamentarischen Legislaturperiode binden.
    b) Solche Regeln existieren in der Schweiz.
    12. a) Zum anderen erfordere die Durchführung von Volksbegehren mit der Organisierung der öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung, der Sammlung von Unterschriften und der Formulierung und Vertretung des Begehrensinhaltes gegenüber der Legislative und Exekutive wiederum ein bestimmtes Maß einer Organisation, einer Gruppe von Repräsentanten. (z. B. Volksinitiative in der Schweiz oder Referendum). Hier dringe also die indirekte repräsentative Demokratie erneut in den Bereich der direkten Demokratie ein. Erschwerend komme hinzu, dass die Vertreter einer entsprechenden Volksinitiative anders als Parlamentarier nicht durch Wahl demokratisch legitimiert seien.
    b) Das wird z. B. in der Schweiz nicht als Problem gesehen, weil die mehr oder weniger organisierten Formulierer eines Vorschlages und die Unterschriftensammler nicht entscheiden, sondern aa.) zunächst die Bürger, die unterschreiben oder eben nicht und dann bb.) die Mehrheit des Volkes in der Abstimmung. Die Regierung der Schweiz hat auch die Möglichkeit, einen aus ihrer Sicht besseren Alternativvorschlag zu formulieren. Sie wird also nicht gehindert, ihren Sachverstand einzubringen.
    13. a) Direkte Demokratie würde Minderheiten mehr gefährden als eine rein repräsentative Demokratie. So wurde im Kanton Appenzell Innerrhoden erst 1990 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt (siehe Frauenstimmrecht).
    Hinweis: Das Frauenstimmrecht wurde im Kanton Appenzell Innerrhoden durch einen Entscheid des Bundesgerichtes (und gegen das Resultat einer Abstimmung einer entsprechenden kantonalen Abstimmung) eingeführt. Dies war möglich, weil die Mehrheit von Volk und Ständen im Jahr 1981 in einer Volksabstimmung eine neue Bestimmung in der Verfassung eindeutig angenommen hatte, die den Vorrang von Bundesrecht gegenüber kantonalem Recht in diesem Punkt implizierte. b.) Bei derartigen Grundsatzfragen sind viele Advokaten der direkten Demokratie der Ansicht, dass Entscheidungen solcher Wichtigkeit immer auf Bundesebene gefällt werden müssten.
    14. a) Bei großen Flächenstaaten mit vielen Bürgern könnte Direkte Demokratie schwer in der Durchführung sein, da dann allen Bürgern das Mitwirken an den zahlreichen Entscheidungen garantiert werden müsste.
    b) Wenn jedoch die Direkte Demokratie auf lokaler Ebene eingesetzt wird, ist sie auch in sehr großen Staaten möglich (z. B. USA: Kalifornien). Auf nationaler Ebene werden besonders in der Schweiz und Italien Referenda erfolgreich eingesetzt.
    15. a) Es würde des Weiteren zu Spaltungen innerhalb des Volkes kommen.
    b) Spaltungen innerhalb des Volkes, wird eingewandt, gäbe es ebenso in rein parlamentarischen Systemen, z.B. zwischen Befürwortern und Gegnern der Energiegewinnung durch Kernspaltung. Es gäbe keinen Unterschied bei den Streitthemen, sondern nur beim Entscheidungsverfahren.
    Zitat:
    Radikaldemokratie

    Zitat: Der Begriff Radikaldemokratie (von lat. radix = die Wurzel betreffend und Demokratie) bezeichnet eine Form von Gemeinwesen bzw. Staat, in der die Macht unmittelbar von der Bevölkerung ausgeübt wird. Statt sich "vertreten" zu lassen, entscheidet sie selbst über ihre Belange, etwa in Volksabstimmungen oder in Form von Gesellschaftsverträgen. Über die genaue Form der politischen Strukturen sagt der Begriff ebenso wenig aus wie über das Vorhandensein staatlicher Institutionen.

    Umfassende Demokratisierung

    In der Idee der Radikaldemokratie geht es vor allem um die Demokratisierung aller gesellschaftlichen Verhältnisse, d.h. um die Überwindung autoritärer und hierarchischer Strukturen, die Voraussetzung für eine selbst bestimmte Gestaltung aller Lebensverhältnisse eines jeden Einzelnen sind. Weil entscheidende Bereiche demokratischer Kontrolle entzogen (wie z.B. in der Wirtschaft) oder autoritär organisiert sind (wie z.B. in der Schule), kritisieren Radikaldemokraten den undemokratischen Charakter dieser Gesellschaft und treten für ihre Veränderung ein. Es geht hierbei vor allem um die Emanzipation des Einzelnen und gesellschaftliche Verhältnisse, die Selbstbestimmung umfassend ermöglichen. Befreiung des Einzelnen von Herrschaft und Unterdrückung und die Schaffung einer emanzipatorischen Gesellschaft sind in der Radikaldemokratie untrennbar miteinander verbunden.

    Freiheit und Partizipation

    Ausgangspunkt der Radikaldemokratie ist die positive Bezugnahme auf Freiheit. Freiheit kann allerdings nicht nur als formale Freiheit verstanden werden. Freiheit umfasst mehr als nur gesetzlich zugestandene Möglichkeiten, Rechte wahrzunehmen. Freiheit bedeutet, "frei sein" von allen herrschaftlichen Zwängen und Gewaltverhältnissen.

    Radikaldemokratie ist eine Herrschaftsform, egal wie es gewendet wird. Radikaldemokratie ist daher zu begreifen als ein Verfahren, das versucht, den unterschiedlichen Interessen der Menschen eine Form zu geben, in denen sie ihre Konflikte, die Aufgrund ihrer Unterschiedlichen Interessen notwendiger Weise entstehen, austragen. Radikale Demokratie unterscheidet sich allerdings in vielerlei Hinsicht von bürgerlichen Demokratievorstellungen. Radikaldemokratische Verfahren implizieren, dass im Gegensatz zur bürgerlichen Demokratie nicht nur jeder formal gleiche Partizipationsmöglichkeiten hat ("one man, one vote"), sondern auch die gleichen Möglichkeiten, sich in Entscheidungsprozesse einzubringen. Kapitalistische Verhältnisse, in denen ökonomische Macht zur politischen Macht wird, stehen daher im Widerspruch zu radikaldemokratischen Vorstellungen.

    Soziale Bedingungen

    Radikaldemokratie ist also zunächst ein Verfahren, in denen Menschen ihre Interessenskonflikte austragen können. Dabei impliziert ein radikaldemokratisches Verfahren auch die gleichen Möglichkeiten, sich in Entscheidungsprozesse einbringen können. Darin unterscheidet sich ein radikaldemokratisches Verfahren von einem bürgerlich-demokratischen Verfahren.

    Der Radikaldemokratiebegriff impliziert aber mehr als nur ein Verfahren, wie in einem gesellschaftlichen Zustand, in dem die Menschen selbst Herr über ihre Verhältnisse geworden sind - in dem also nicht mehr die Warenförmigkeit ihres Produktionsprozesses sich über die Menschen verselbständigt hat, die Menschen also nicht mehr Objekt sondern Subjekt der menschlichen Geschichte sind, sie also zu sich selbst gekommen sind - Entscheidungen getroffen werden. Der Begriff der Radikaldemokratie beinhaltet auch eine Strategie, wie dieser Zustand erreicht werden kann.

    Diese Strategie umfasst - abgeleitet aus dem Ziel der Freiheit der Individuen und dem sich daraus notwendig ergebenden radikaldemokratischen Verfahren - dass Radikaldemokratie die Freiheit des Individuums nicht nur beschränkt, sondern auch dessen notwendige Voraussetzung ist. Wer die Freiheit des Individuums also anstrebt, will also alle Bereiche in denen gegenwärtig herrschaftliche Verhältnisse vorzufinden sind, zurückdrängen. Daraus ergibt sich aber auch die Notwendigkeit, alle Bereiche, die bisher demokratischen Prozessen entzogen sind, radikal zu demokratisieren, also die Notwendigkeit, Lohnarbeit zurückzudrängen, die Verteilung des Mehrwerts zugunsten der Arbeitenden zu verändern, Rassismus und patriarchale Strukturen zu bekämpfen. Durch solche Maßnahmen werden zwar nur herrschaftliche Verhältnisse zurückgedrängt und nicht explizit aufgehoben. Aber die Zurückdrängung herrschaftlicher Strukturen bildet die Voraussetzungen für ihre Aufhebung.

    Doch nicht jede formale Demokratisierung bestehender Strukturen ist gleich eine radikaldemokratische Veränderung. Eine radikale Demokratisierung z.B. der Schulen wäre nicht bereits dann gegeben, wenn Schüler selbst über ihren Lehrplan bestimmen könnten, sondern erst, wenn ihnen auch der äußere Druck genommen würde, das zu lernen, was andere von ihnen erwarten. Von radikaler Demokratisierung kann also nur dann gesprochen werden, wenn es sich sowohl um eine formale als auch um eine materielle Demokratisierung handelt.

    Kritik

    Bei Anhängern der Repräsentativen Demokratie gilt die Radikaldemokratie als eine zu extreme Interpretation des Demokratiegedankens, die zugunsten eines masseorientierten Allgemeinwillens potentiell zu einer Verletzung oder gar Aufhebung der Individualrechte des Einzelnen führen könnte. Sie halten eine Herrschaft allein oder hauptsächlich durch Volksabstimmungen für gefährlich, weil diese ihrer Meinung nach zu Populismus und im schlimmsten Fall zu einer diktatorischen "Herrschaft des Pöbels" oder von ihm ermächtigter charismatischer Volksführer hinführen könnte, zumindest aber zu einer Einschränkung der privaten Sphäre zugunsten der öffentlichen. Anstelle eines radikaldemokratischen Identitätsmodells von Herrschaft bevorzugen sie im Prinzip ein Delegationsmodell (etwa nach Joseph Schumpeter), das nicht in der Ausübung von politischer Macht durch Wenige das Hauptproblem sieht, sondern in ihrer Kontrolle durch Abwahlmöglichkeit und Gerichte. Damit zeigen sie nach Ansicht von Vertretern der Radikaldemokratie antidemokratisches Denken auf, da sie das Volk für unfähig hielten, vernünftige Entscheidungen zu treffen und somit jeden emanzipatorischen Ansatz von vornherein untergrüben und ihre gewählten Eliten für unfehlbar hielten. Radikaldemokraten halten Populismus in diesem Zusammenhang auch in der Repräsentativen Demokratie für möglich ("Herrschaft der Repräsentanten"), Anhänger der repräsentativen Demokratie widersprechen dem nicht, halten ihn aber für unwahrscheinlicher und in seinen Möglichkeiten für beschränkter.

    Liberale Gegner kritisieren an der Radikaldemokratie, die wie weiter oben erwähnt oft auch eine "Demokratisierung" nicht-politischer Gesellschaftsbereiche (Kultur, Wirtschaft, Schule etc.) fordert, dass eine Art von Herrschaft nicht dadurch weniger Herrschaft ist, wenn sie von vielen gegenüber wenigen ausgeübt wird; die Radikaldemokratie sei insofern gefährlich, als sie Herrschaft in vorher herrschaftsfreie oder zumindest partikulare Räume einführe, die dem Privatbereich der Bürger zuzuordnen sind und so deren individuelle Handlungsfreiheit(en) aufhebe. Dahinter steckt die Frage, ob eine Demokratie nur dann wirklich demokratisch ist, wenn alle Lebensbereiche Sache der Öffentlichkeit sind, oder ob nicht gerade die Möglichkeit, jenseits von der politischen "demokratischen" Öffentlichkeit privat oder gesellschaftlich handeln zu können, Grundlage für eine Demokratie sein soll.

    Kritiker halten Radikaldemokratie außerdem in anonymen modernen Massengesellschaften für praktisch kaum durchführbar, anders als in griechischen Stadtstaaten oder kleinen Schweizer Kantonen.

    Radikaldemokraten weisen allerdings darauf hin, dass die Radikaldemokratie in modernen Nationalstaaten bislang noch nicht erprobt wurde.
    Zitat:
    UND NUN UNSERE BASISDEMOKRATIE

    Die Basisdemokratie ist eine Form der direkten Demokratie. Sie kommt in ihrer Konzeption im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie ohne Repräsentanten aus, da alle relevanten Entscheidungen von den Betroffenen selbst abgestimmt werden. Die Basisdemokratie wird dieser Lesart zufolge vor allem bei trivialen Problemen angewand, die ohne Fachwissen einfach zu entscheiden sind und für Fragen, die erheblichen Einfluss auf das Leben der Mehrheit haben, wie die Struktur des Gesundheitswesens, Kriegseinsätze, neue Verfassungen, Eigentumsfragen, Löhne, Arbeitszeitregelungen, Streikentscheidungen, Grundrechte und Menschenrechte.

    das war es schon...
    kurz knapp und bündig?
    geht es noch demokratischer?

    Quelle: alles aus Wiki geklaut ;-)


    naja, man muss sagen die radikaldemokratie hat auch was ansich.
    ist ja ehrlichgesagt noch ne stufe demokratischer als basisdemokratie...

    ich glaube da muss ich nochmal drüber nachdenken...
    denn die kritik gefällt mir sogar positiv...

    ich glaube am perfektesten ist eine bsaisdemokratie mit radikaldemokratie.
    die basisdemokratischen struckturen nutzen,
    die radikaldemokratischen ausrichtungen mit einbeziehen...

    ist das dann das EXTREMISTISCHDEMOKRATISCH?



    Re: Demokartie

    Markus Giersch - 25.06.2007, 11:52


    Jum hat folgendes geschrieben:
    BeitragVerfasst am: 24.06.2007, 23:25 Titel: Demokratie = Demokratie ?

    meiner meinung mach bildet sich die art der demokratie aus der gesellschaft.

    ich zieh mal das beispiel türkei in den mittelpunkt

    ich als deutscher würde höchstwahrscheinlich sagen das dort keine richtige demokratie herrscht, aber könnte man dass so sagen?

    ich finde persönlich das sich die demorkatie sich aus der moral der menschen entwickelt.

    ich denk mal das was uns undemokratisch vor kommt, ist einfach nur die mentalität mit der manche regierungen ihre demokratie verwalten und die mentalität herrscht im volk, dass die türksiche regierung den völkermord an den armenieren nicht zu geben möchte liegt einfach auch daran das der großteil des türksichen volkes es nicht möchte und ich bin der meinung man sollte sich fragen wieso?(nicht nur bei den armenien und nicht nur in der türkei überall auf der welt) statt zusagen die bösen türken könnte man sich doch vll fragen wieso die türken? denn ich meien das armenier nicht erst seit anfang letzten jahrhundert in der türkei lebten und die allgemiene türkische bevölkerung sie als lästig ansahen in den 14 jahren, sie leben mit den türken schon jahrhunderte zusammen wieso grad zu diesem zeitpunkt?.

    noch was :
    todesstrafe z.b.. moralisch gesehen ,nein, menschlich gesehen ,ja, gesetzlich gesehen vll ^^. ich find es hängt wirklich viel vom gefühl ab wie die menschen drauf sind
    und muss sich ejde demorkatie auf die drei staatsgewalten aufbauen ?

    habe den text von jum aus einem anderen treath hier her verschoben.



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