Hexenverfolgungen ...

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    Re: Hexenverfolgungen ...

    Rai Ruri - 15.06.2007, 10:43

    Hexenverfolgungen ...
    ... über Hexenverfolgungen


    Hexenverfolgungen fanden fast ausschließlich in Mitteleuropa während der Frühen Neuzeit statt. Grundlage für die massenhafte Verfolgung von Frauen (teilweise auch Kindern und Männern) durch die kirchliche und vor allem die weltliche Justiz war die von Theologen und Juristen verbreitete Vorstellung von einer vom Teufel geleiteten Verschwörung gegen das Christentum, deren meist weibliche Mitglieder man schließlich Hexen nannte.

    Einzelne Fälle von Prozessen gegen der Magie verdächtigten Menschen sind dagegen fast weltweit und aus vielen Zeiten bekannt. Der Hexenbegriff, der für die besonderen frühneuzeitlichen Ereignisse geprägt wurde, sollte hierfür nicht verwendet werden. In sogenannten „Tierprozessen“ wurden auch Tiere der Hexerei beschuldigt.


    Die Verfolgung von zu Hexen erklärten Frauen und Männern forderte in ganz Europa nach neueren Forschungen und umfangreichen Auswertungen der Gerichtsakten der damaligen Zeit etwa 40.000 bis 60.000 Todesopfer, davon ca. 25.000 auf dem Boden des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. 80 % der Opfer waren Frauen. Dazu kam eine hohe Zahl weiterer zu Konfiskation und Haft Verurteilter. Insgesamt soll etwa drei Millionen Menschen der Prozess gemacht worden sein, etwa jeder Fünfzigste wurde hingerichtet.

    Das Verfahren bei Hexenprozessen der Frühen Neuzeit war nach folgendem Muster aufgebaut:

    1.Anklage.

    Oft ging einer tatsächlichen Anklage eine jahrelange Phase des Gerüchtes voraus. Die Anklage konnte auf Grund einer Denunziation erfolgen, die von einer bereits inhaftierten Hexe – möglicherweise unter der Folter – erfolgt war, eine sogenannte Besagung. Selten gestand man vermeintlichen Hexen das Recht auf eine Verteidigung zu.

    2.Inhaftierung.

    Gefängnisse im heutigen Sinne gab es in der Frühen Neuzeit noch nicht, deshalb hielt man die Angeklagten in Kellern oder Türmen gefangen. Die heute noch an vielen Orten anzutreffenden Hexentürme waren aber oftmals gar keine reinen Hexentürme, sondern meist allgemeine Gefängnistürme, teils auch einfach nur Türme der Stadtmauern.

    3.Verhör.

    Man unterscheidet in der Regel drei Phasen des Verhörs: die gütliche Befragung, die Befragung mit Vorzeigen und Erklären der Folterinstrumente und die peinliche Befragung, bei der die Folter Anwendung fand. Im Rahmen von Hexenprozessen fiel meist die Beschränkung der Folteranwendung auf eine Stunde weg, da man hier von einem crimen exceptum (Ausnahmeverbrechen) ausging, was besondere Härte verlangte. Häufig kamen Daumenschraube, Rad, Streckbank und Spanischer Stiefel (Beinschraube)hierbei zum Einsatz. Ebenso galt bei Hexenprozessen oftmals die sonst übliche Regel nicht, dass man einen Angeklagten nur 3 Mal der Folter unterwerfen dürfe und wenn bis dahin kein Geständnis vorliege, er freizulassen sei. Im Hexenhammer wurde dazu geraten die verbotene Wiederaufnahme der Folter ohne neue Beweise als Fortsetzung zu deklarieren.

    4.Hexenproben.

    Das offizielle Gerichtsverfahren sah keine Hexenprobe vor, ja eigentlich galt ein Verbot ihrer Anwendung. Dennoch griffen viele Gerichte in den verschiedensten Teilen des Deutschen Reiches auf sie zurück. Die Bewertung der Hexenproben war ebenso unterschiedlich wie überhaupt ihre Anwendung. Manchmal galten die Hexenproben als starker Beweis, manchmal als schwacher. Folgende Hexenproben sind die bekanntesten:

    Wasserprobe (auch als Hexenbad bezeichnet)

    1.Möglichkeit: Der Angeklagte musste dabei mit nacktem Arm einen Ring oder einen kleinen Stein aus einem Kessel mit kochendem Wasser holen. Hand und verbrühter Arm wurden anschließend verbunden und versiegelt. Nach einigen Tagen wurde der Verband entfernt. Wenn die Wunde nicht eiterte, war die Probe bestanden

    2.Möglichkeit: Der Angeklagte wurde gefesselt und mit einem Seil in einen Teich heruntergelassen, mit der Gebetsformel: „Lass das Wasser nicht empfangen den Körper dessen der, vom Gewicht des Guten befreit durch den Wind der Ungerechtigkeit emporgetragen wird.“ Im Gegensatz zur Wasserprobe mit heißem Wasser brauchte es in diesem Fall ein „Wunder“, um den Angeklagten zu überführen, durch den natürlichen Verlauf der Dinge wurde er freigesprochen. Wenn der oder die Angeklagte nicht schwamm, man also von Unschuld ausging, wurde er oder sie wieder aus dem Wasser gezogen - wobei es hier auch zu ungewollten Todesfällen kommen konnte. Zeitweise war es allerdings auch gebräuchlich, dass das Untergehen im Wasser als Zeichen der Schuld gedeutet wurde

    Feuerprobe (kam jedoch äußerst selten vor)

    Es gab bei der Feuerprobe verschiedene Varianten:
    - der Angeklagte musste barfuß über sechs oder zwölf rotglühende Pflugscharen gehen
    - der Angeklagte musste ein glühendes Eisen über eine Distanz von neun Fuß oder mehr tragen
    - der Angeklagte musste seine Hand in ein Feuer strecken
    Wenn der Angeklagte dabei unverletzt blieb, oder wenn seine Verletzung nicht eiterte, galt seine Unschuld als erwiesen, im anderen Fall wurde er bestraft.

    Nadelprobe (hier wurde das sogenannte Hexenmal gesucht)

    Nachdem - meist im Zusammenhang mit der Anwendung der Folter - bei einer Angeklagten oder einem Angeklagten ein Hexenmal gesucht und gefunden worden war, unterzog man diese auffällige Körperstelle der Nadelprobe. Hierbei kommt die Vorstellung zum Tragen, dass der Teufel seinen Bündnispartnern und -partnerinnen gleichsam als Zeichen der Verbundenheit ein Zeichen aufdrückt. Die Körperstelle, worauf der Teufel sein Zeichen brannte, sollte schmerzunempfindlich sein und es wurde behauptet, dass aus einer solchen niemals Blut fließen könne. Deshalb galt es nur als logisch, dass entsprechend gezeichnete Menschen es weder spüren können, wenn man mit einer Nadel in ein solches Hexenmal hineinsticht, noch dass es dabei zum üblichen Fließen von Blut kommen könne.
    Darunter gab es auch Nadeln, die eindeutig zum Betrug an den Opfern dienten, denn bei ihnen weicht bei Druck die Nadel in den Schaft zurück, sodass logischerweise weder Schmerz noch Blutfluss entstehen konnte.

    Tränenprobe
    Ausgehend von der Annahme, dass eine Hexe nicht weinen könne, wurden nicht "geständige" Angeklagte aufgefordert zu weinen. Kam es dann zu keinem Tränenfluss, wurde dies als Indiz für eine Schuld angesehen. Ebenso wurde ein Mangel an Tränen während einer Folter als Zeichen für ein Bündnis mit dem Teufel angesehen.

    Wiegeprobe
    Man glaubte daran, dass Hexen nicht mehr als 5kg wiegen, da sie ja auch fliegen könnten und auf dem Wasser wie Holz schwämmen (siehe Hexenbad). Dieses geringe Gewicht kam nach Ansicht der damaligen Menschen daher, dass die Hexe ihr „Innerstes“ (ihre Seele) an den Teufel verloren hätte. Die als Hexe bezichtigte Frau wurde hierbei auf eine Waage gestellt und durfte nicht weniger als 5kg wiegen. Wenn sie weniger wog, kam es zur Anklage. Doch wenn sie mehr wog, beschuldigte man sie, die Waage durch die Macht des Teufels verhext zu haben. So wurde die Besagte fast immer angeklagt und verurteilt.

    5.Geständnis.

    Niemand durfte in der Frühen Neuzeit ohne ein Geständnis verurteilt werden - das galt auch für die Hexenprozesse. Doch aufgrund der Regeln in der Anwendung der Folter war die Wahrscheinlichkeit, ein Geständnis zu erlangen, bei Hexenprozessverfahren um ein Vielfaches höher als bei anderen Prozessen.

    6.Befragung nach Mitschuldigen (Besagung).

    Da die Hexen laut der Hexenlehre auf den Hexensabbaten ihre Mitgenossen trafen, mussten sie diese auch kennen. In einer zweiten Verhörphase wurden die Angeklagten nun nach den Namen der anderen Hexen bzw. Hexenmeister befragt, eventuell auch wieder mit erneuter Anwendung der Folter. Dadurch wurde die Liste der Verdächtigen unter Umständen immer länger, da unter Folter immer neue Menschen beschuldigt wurden, ebenfalls Hexen zu sein. Das Resultat waren regelrechte Kettenprozesse.

    7.Verurteilung.

    8.Hinrichtung.

    Auf das Verbrechen der Hexerei stand die Strafe des Feuertodes, also der Scheiterhaufen, auf dem man lebendig verbrannt wurde. Als Akt der Gnade galt die vorherige Enthauptung, Erdrosselung oder das Umhängen eines Pulversäckchens um den Hals.

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    Was ist eure Meinung darüber?
    Wie konnten Menschen nur so etwas durchführen und so viele Frauen und Männer peinigen?
    Glaubt ihr an Hexerei? Könnte es echte Hexen tatsächlich geben?
    Wenn ihr zu damaligen Zeit als Hexer/Hexe beschimpft würdet, und es zu einer Verhandlung käme, was würdet ihr tun? Wie würdet ihr vielleicht eure Unschuld beweisen oder würdet ihr extra ein paar Tricks machen um diesen Verächtern mal Angst und Bange einzujagen?

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    Re: Hexenverfolgungen ...

    Dusky - 15.06.2007, 17:24


    Für Hexenverbrennungen gibt es nur ein Fazit:

    Religion und Aberglaube ist scheiße und bringt bloß Ärger!

    Das ist alles, was ich dazu sagen kann!
    Nächstes mal sollen die Christen auf den Scheiterhaufen! :twisted:



    Re: Hexenverfolgungen ...

    Maggi - 26.07.2007, 00:51


    alle möglichen skurilen kulte und sekten sehen die christen, staat und normale menschen lieber verboten, aber was sie nicht sehen ist, das die christen die gefärhlichste/meist schadenste sekte überhaupt war und meiner meinung nach ist.

    ich meine, sogenannte möchtegern neuzeit nazis und ihre symbole werden verboten (was auch vollkommen richtig und gut ist ) aber der christentum nicht. trotz zahlreicher opfer die er gebracht hat.

    ich schließ mich dusky an.

    der christentum gehört auf den scheiterhaufen.



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