Rohmilch in Gastronomie

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Rohmilch in Gastronomie"

    Re: Rohmilch in Gastronomie

    Jörg - 14.06.2007, 12:16

    Rohmilch in Gastronomie
    Hallo zusammen,
    ich möchte hier mal was zur Diskussion stellen, was ich nicht eindeutig beantworten kann.
    Es gibt einen Gastronom, der Rohmilch in seiner Gastwirtschaft ausgibt. Die Rohmilch bekommt er von einem benachbarten Bauern. Im ersten Gedankenansatz hätte ich gesagt, dass er das nicht darf. da er aber als Einzelhändler einzustufen ist, sieht es wohl so aus, als ob er das darf. Wenn jemand Zeit hat um die Frage zu beantworten würdet ihr mir weiterhelfen.



    Re: Rohmilch in Gastronomie

    M.Lempio - 14.06.2007, 12:55


    Alle Erklärungen dazu findest Du unter § 8 Abs. 1 der Milchverordnung (MilchVO)!!

    M.Lempio



    Re: Rohmilch in Gastronomie

    Jörg - 14.06.2007, 13:39


    Leider trifft das nicht zu. Die MilchVO gilt nur wenn sie nicht mit EG Recht konkurriert. In der 853 gibt es keinen Erhitzungszwang mehr. Sinn der EG VO en war ja die ganzen vertikalen Hygienevorschriften zu brechen und spätestens nach erscheinen der neuen LMHV im Juli kannst du die Milch VO knicken. So- nu sag mir mal einer ob ich in der Schule aufgepasst hab oder nicht.



    Re: Rohmilch in Gastronomie

    Thomas.Z - 15.06.2007, 10:10


    Stimmt alles was du da sagst. Diese Frage von dir hat eine schöne Diskusion bei uns im Amt entfachen lassen. So richtig Antwort konnte aber keiner geben, da die MilchHV nicht mehr gilt und die 853 nicht wirklich auskunft darüber erteilt. Wir handhaben das weiterhin über die MilchHV auch von anraten RP Tü, bis ein Gesetz auf dem Markt ist, dass klarheit schafft. Vieleicht mit der neuen LMHV?



    Re: Rohmilch in Gastronomie

    Frerk - 15.06.2007, 10:14


    Hallo. Er darf Rohmilch nicht abgeben, da Gastronom dem Verbraucher gleichgestellt ist. Das heißt er ist somit Endverbraucher und darf daher die unbehandelte Rohmilch nicht weitervertreiben. Die Rechtsgrundlage ist der § 8 MilchV. Im Absatz (1) ist der Bezug zum Verbraucher( Definition)
    Gruß Flitzer(FRERK).



    Re: Rohmilch in Gastronomie

    Jörg - 15.06.2007, 12:58


    Flitzer hat folgendes geschrieben: Hallo. Er darf Rohmilch nicht abgeben, da Gastronom dem Verbraucher gleichgestellt ist. Das heißt er ist somit Endverbraucher und darf daher die unbehandelte Rohmilch nicht weitervertreiben. Die Rechtsgrundlage ist der § 8 MilchV. Im Absatz (1) ist der Bezug zum Verbraucher( Definition)
    Gruß Flitzer(FRERK).

    Nur wenn die Milch VO noch gilt und da liegt das Problem. Der Gastronom ist nur in der LMKV bei Bezug dem Endverbraucher gleichgestellt.In der Milch VO ist die Abgabe nicht direkt vom Bauern sowieso nicht vorgesehen.



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