Regeln




Hier steht kram wie Regeln und so drin

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Regeln

Beitragvon boogyman » 22.01.2008, 23:04

Codex Gridrunners





§1 Allgemeines Verhalten im Orgchannel



1.In Gesprächen im Orgchannel verhält sich jeder stets so, wie er es von den anderen ebenfalls erwarten kann.
Das bedeutet, es wird in keinem Fall persönlich verletzend gegenüber den Anderen, vor allem in Bezug auf die Rasse, der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung des anderen geschrieben.
2.Sollten humoristische Beiträge oder ähnliches verfasst werden, so hat man stets darauf zu achten, dass sie in keinster Weise persönlich verletzend für andere Orgmitglieder sein könnten.
3.Sollte man an ein Team geraten, welches nicht ausschließlich aus Orgmembern besteht, darf man die Leistung der Orgfremden, sofern diese es verdient, im Orgchannel auf sämtliche, beliebige Weise kommentieren.
4.Was im Orgchannel passiert, bleibt im Orgchannel und wird in keinem Fall nach außen getragen, es sei denn es war ein humoristischer Beitrag der nicht unter Punkt 1.1oder 1.2 fällt, alles andere was im Orgchannel geschrieben wird, darf diesen nicht verlassen, insbesondere Beiträge die unter Punkt 1.3 fallen.
5.Man nutze den Orgchannel nicht als weiteren Shoppingchannel, zwar ist es nicht verboten, Items an Orgmember zu verkaufen, jedoch ist es zu unterlassen den Orgchannel mit Items zu füllen in dem Vorhaben selbige hier zu veräußern.
6.Es ist erlaubt und erwünscht, auch über andere Dinge als AO zu reden, jedoch ist es zu unterlassen etwaige Spoiler für RL Ereignisse die den anderen noch von Interesse sind kundzutun, dazu gehören Sport Ergebnisse oder Auflösungen von Filmen, ehe diese einem weiten Publikum kundgetan wurden.


§2 Allgemeines Verhalten außerhalb des Orgchannels



1.Man verhalte mich nach außen stets freundlich und so, dass man in keinem Falle ein schlechtes Licht auf die Organisation werfe oder sie ins lächerliche zieht.
2. Äußerungen zu tätigen, die Mitorgler außerhalb der Organisation in ein schlechtes Licht rücken oder verletzen ist zu unterlassen.
3.Das weitergeben von Organisations internen super geheimen Geheimdetails ist strikt verboten.
Dazu zählen zum einen geplante Raidtermine und andere Orginterne Aktionen.
4.Das Preisgeben von Details/Informationen aus dem Orgchannel ist zu unterlassen, siehe §1.4.



§3 Spielverhalten außerhalb Orgaktionen



1.Außerhalb gemeinsamer OrgRaids ist jeder für sein Verhalten selbst verantwortlich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man sich benehmen kann wie man will, selbstverständlich unterliegt dieses Verhalten auch einigen Regeln, die unter den Absätzen 2-5 folgen.
2.Jeder hält sich ohne weiter Bedingungen und zu jedem Zeitpunkt an die Eula von Funcom.
3.Jeder verhalte sich stets so, wie er es von anderen ebenfalls erwartet, dazu gehört sich im Team und auf Omni Raids einzubringen, seinen Professionspezifischen Aufgaben nachzukommen und nicht durch auffallend schlechte Leistungen (auch Leechen genannt) von sich Reden zu machen.
4.Die Kollegen der Firma Omni-Tek grundlos zu behindern, dies beinhaltet insbesondere das Ganken genannte nicht abgesprochene Töten der Person, sollte sie über ein PVP Flag verfügen oder in einer PVP Zone stehen, ist untersagt.
Des weiteren ist es nicht gerne gesehen, Omni-Tek Angestellte durch outdamagen um ihren eventuellen Loot oder Questupdate zu bringen.
5.Bei Personen die sowohl der Firma Omni-Tek, als auch der Unterabteilung der Gridrunners Ltd., angehören zählen die zuvor aufgeführten Punkte in höherer Gewichtung.
6.Sollte die Person nicht Omni-Tek angehören, so ist §3.4 Hinfällig, jedoch gilt weiterhin als Mindestmaß §3.2 zu beachten.



§4 Spielverhalten auf Orgraids



1.Als Org Raid zählt alles, was gemeinsame Aktionen der Organisation unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Ziel an besonderen Loot zu gelangen betrifft.
2.Gemeinsame Raids mit uns alliierten Organisationen (Derzeit Die Kapitalisten), fallen ebenfalls unter sämtliche Org-Raids, betreffende Regelungen.
3.Auf einem Org Raid verhalte sich jeder stets so, dass man primär den Raid nicht gefährdet, gleichzeitig jedoch sein bestes dazu beiträgt, dass der Raid gelingt und möglichst in akzeptablen Zeitrahmen durchgeführt wird.
4.Dem Organisator des Raids obliegt die Leitung von selbigem, dies bedeutet er ist für das Looten und die Verteilung des Lootes nach §5 verantwortlich, es sei denn es wurde vorher anders abgesprochen.
5.Sollte man an einem Orgraid teilnehmen wollen, informieret man sich vorher, soweit es seine Möglichkeiten zulassen über die Beschaffenheit des Raids und seine Aufgaben.
6.Teilnehmen an Orgraids kann jeder, der den Aufgaben gewachsen ist und mitmachen darf, sofern es keine durch Instanzierungen des Playfields oder ähnliches beschränkte Mitgliederzahl gibt.



§5 Lootverteilung auf Orgraids



1.Der Loot auf Orgraids wird stets unter allen auf dem Raid Anwesenden verraffelt, ausgenommen sind City Alien Invasions (siehe dazu §6), oder gemeinsame Raids, auf denen von Start an das Ziel gesetzt war einer bestimmten Person ein bestimmtes Item zu besorgen.
2.Raffleberechtigt ist jeder, der am Raid teilgenommen hat, ausgenommen der Raffle fällt unter §5.4 und §5.5.
3.Sollte ein Item nur von einer teilnehmenden Person gewünscht/gebraucht werden, oder sollten die Items in einer hohen Zahl droppen, so kann man (bei fairer bzw. gleichmäßiger Verteilung) auf einen Raffle verzichten.
4.Das Raffeln auf Nodrop Items die man weder brauchen noch looten kann, ohne den Ablauf des Raides stark zu verzögern/gefährden. Ist zu unterlassen.
5.Vor Raid Start oder bei Raid beginn, sollte eine für den Raid spezifische Abmachung getroffen werden, wie oft und auf wieviele Items die Teilnehmer raffeln dürfen, dies kann zum Beispiel beinhalten, dass jeder nur ein Item einer bestimmten Sorte gewinnen darf, und im nachhinein auf Raffles, welche diese Itemsorte betreffen, Verzichten muss. ( Beispiele für diese Regelung siehe Anhang)
6.Sollte man auf NoDrop Items raffeln, so ist man auch verpflichtet diese selber zu Looten, und nicht den Loot zu Deleten oder an andere Personen weiterzugeben.
7.Es ist nicht gern gesehen, auf Items zu raffeln, welche ein anderer mehr oder minder dringend für seinen Mainchar braucht, zu raffeln mit der Absicht das erraffelte Item direkt im Anschluss an den Raid zu verkaufen, jedoch ist dieses Verhalten mißbilligend geduldet, sofern es sich nicht häuft, oder gar in der Absicht geschieht bestimmten Personen Steine beim Equippen ihrer Chars in den Weg zu legen.
8.Das (versehentliche) Looten von Nodrop Gegenständen, auf die man keine Berechtigung bekam, ist stets verboten und wird bestraft, siehe §10
Selbiges gilt für das Looten von Tradebaren Gegenständen sollte man diese nicht zum Raffel freigeben oder abgeben.



§6 City Alien Invasions und Lootverteilung auf selbigen



1.Eine City Alien Invasion kann von jedem mit entsprechendem Org Rank selbstständig durchgeführt werden, solange er damit nicht gegen die §6.2 und §6.9 verstößt.
2.Eine Invasion muss im Vorfeld im Orgchannel angekündigt werden ehe man das Schild Disabled, sollte eine Person eine AI ankündigen, ohne dass wer anderes die City vorher durch eine Ankündigung reservierte, so hat diese Person das Vorrecht darauf den CC zu füllen und das Schild zu disablen. Einem anderen Orgmember durch zuvorkommen im füllen sowie Schilddisablen ist nicht legitim.
3.„Reservierungen“ der City verfallen binnen 10 Minuten, demnach ist es nicht gestattet, eine AI Stunden vorher anzukündigen und im Nachhinein auf diese Ankündigung und somit die Reservierung zu beharren.
4.Der Veranstalter der AI hat das Vorrecht darauf, den CC mit einer CRU zu füllen, kann dieses Recht jedoch an jede beliebige Person abtreten.
5.Derjenige, welcher effektiv den City Controller auffüllt und das Schild Disabled wird somit automatisch zum Gastgeber dieser City AI, was ihn ebenfalls zur Einhaltung der §6.6 und §6.7 sowie §6.8 verpflichtet.
6.Der Loot gehört dem nach §6.5 festgelegtem Gastgeber der AI, dieser darf frei über ihn verfügen und ihn nach eigenem Ermessen verteilen wie ihn beliebt.
7.Der Gastgeber nach §6.5 hat dafür Sorge zu tragen, dass in jedem Fall der City Controller nicht mit einer Füllmenge von unter 10% zurückgelassen wird, sollte der Controller bei der Durchführung der Invasion unter diesen Wert sinken, so ist verpflichtet ihn wieder zu füllen.
8.Der Gastgeber nach §6.5 ist dazu verpflichtet, das Schutzschild der City zeitnah wieder zu aktivieren, dies sollte ihm bei seinem Antritt als Gastgeber stets bewusst sein.
Sollte es dennoch zu einem Fall kommen, indem er durch äußere Einflüsse seiner Pflicht nicht nachkommen kann, so ist dies so früh wie möglich anzukündigen und dafür Sorge zu tragen, dass jemand anderes diese Aufgabe übernimmt.

§7 Organisation Beitritt oder Verlassen von selbiger



1.Der Organisation beitreten kann potentiell jeder, der mindestens einen Speil Character über Level 150 hat und der bereits die Volljährigkeit erreicht hat.
2.Sollte der Wunsch bestehen, der Organisation beizutreten, so ist stets eine Bewerbung an entsprechender Stelle (Bewerbungsteil des Forums) zu hinterlassen.
3.Inhalt der Bewerbung ist dem entsprechendem „Sticky“ Thread in selbigem Forenteil zu entnehmen.
4.Sollte die Bewerbung vollständig und in angemessener Form eingegangen sein, so wird von der Organisation beraten, ob dem Antrag auf Aufnahme in die Organisation stattgegeben werden kann, oder abgelehnt werden muss.
5.Sollte dem Antrag stattgegeben werden und eine Aufnahme in die Organisation durchgeführt, so ist diese mit sämtlichen Characteren beizutreten, die man aktiv spielt, ausgenommen sind Mulechars und Shoppingchars (für Neut/Clan Playershops)
6.Das Spielen in mehreren Fraktionen oder Organisationen wird nicht geduldet und kann zum sofortigen Ausschluss aus der Organisation führen.
7.Die Organisation verlassen darf jeder, jederzeit ohne spezielle Gründe dafür vorzuweisen, jedoch sollte er sich bewusst sein, dass er, sofern er die Organisation einmal verlassen hat, keine bevorzugte Behandlung erhält, sollte er ihr wieder beitreten wollen.
8.Von §7.6 und §7.7 befreit sind Temporäre Organisationswechsel für Alien Invasions oder Notum Wars.



§8 Finanzen und Immobilien



1.Jeder vollwertige Member hat jederzeit die Möglichkeit den Kontostand der Organisation einzusehen, sowie die Erlaubnis sämtliche Einrichtungen, welche der Organisation gehören, gemäß den §8.2 -bis §8.5 zu nutzen.
2.Der Aufenthalt in der Organisations City ist jederzeit erlaubt, solange man durch ihn keine Alien Invasion gefährdet oder anderweitig stört.
3.Die Nutzung sämtlicher Organisationszugehörigen Einrichtungen, Insbesondere das Laboratorium im Headquarter und die Schönheitschirurgie sind jedem Mitglied oder Applicanten der Organisation gestattet.
4.Das benutzen von Orbital und/oder Airstrikes ist ebenfalls jedem Mitglied der Organisation gestattet.
5.Das Anmieten eines Playershops ist bis auf weiteres jedem Mitglied oder Applicanten der Organisation gestattet. Sollte es in Zukunft zu dem Fall kommen, dass die Anzahl der Shops nicht mehr ausreicht, so wird eine Shopanzahl Pro Spieler festgelegt, solang dies jedoch nicht der Fall ist, ist jedem frei gestellt sich eine Beliebige Anzahl an Shops zu mieten.
6.Die City wird hauptsächlich durch die Mieteinnahmen, welche 5% der Shoperlöse betragen, finanziert, sollte dies nicht ausreichen ist jedes Mitglied der Organisation angehalten, im Rahmen seiner Möglichkeiten etwas beizusteuern.
7.Spenden an die Organisationsbank sind ebenfalls jeder Zeit gerne gesehen.
8.Die Gelder der Organisationsbank werden primär für den Erhalt und den Ausbau der City verwendet, jedoch können sie auch zu Towerkäufen für unsere Notumfelder nach §9.5 verwendet werden.
9.Eine OrgSteuer gibt es nicht, lediglich die 5% welche von den Einnahmen der Playershops automatisch abgezogen werden.



§9 Notum Felder und Tower-PVP



1.Die Teilnahme an offensivem Tower-PVP steht jedem Mitglied der Organisation auf freiwilliger Basis zu, jedoch ist zu beachten, dass man unsere eigenen Towerfelder nicht leichtfertig gefährdet.
2.Die Teilnahme an defensivem Tower-PVP ist ebenfalls gern gesehen, insbesondere erwünscht sofern es sich um unsere eigenen Tower handelt, jedoch keine Pflicht.
3.Das bebauen der Felder steht jedem Mitglied unserer Organsiation frei, sofern es nicht durch §9.4 und §9.6 verhindert wird.
4.Felder sind stets nach bestem Wissen und Gewissen sinnvoll und geplant zu bebauen, das heißt man sollte versuchen möglichst in Cluster genannten Towerverbunden zu bauen, sollte man selbst aufgrund mangelnder Erfahrung oder ähnlichem nicht in der Lage sein die Position seines Towers selbst festzulegen, so ist man dazu angehalten sich Hilfe bei einem erfahrenerem Bauer zu holen und nicht einfach den gewünschten Tower wahllos auf das Feld zu stellen wo es gerade passt.
5.Tower sind in der Regel selber zu besorgen, jedoch ist es jedem Frei gestellt, der die Muße und Möglichkeit dazu hat, Tower in entsprechender Qualität zu besorgen und für eine Gebühr von 1 Credit in einem Org-Exklusiven Shop anzubieten.
Sollte jemand Interesse daran haben dies durchzuführen, so kann er sich die Kosten der Tower aus der Orgbank erstattet lassen. (Siehe hierzu auch §8.9)
6.Sollte der Platz auf dem Feld nicht für alle ausreichen, so haben große Mainchars und Personen, die das Feld aktiv eroberten und verteidigen Vorrangiges Recht zu bauen, ehe jeder mit seinem Xten Twink einen oder mehrere Tower aufstellen darf.
7.Sollte es zu einem fälschlich gesetztem Tower nach §9.5 oder §9.7 kommen, so kann dieser ohne weitere Angabe von Gründen durch den Organisationsleader entfernt werden.



§10 Regelverstöße und Sanktionen



1.Jedes Mitglied der Organisation, bestätigt durch die Zugehörigkeit zur Organisation, dass es die Regeln gelesen und verstanden hat, und bereit ist ihnen Folge zu leisten, jedes Nicht-Mitglied welcher der Organisation beitreten möchte, bestätigt durch seinen Beitritt ebenfalls die Regeln gelesen und verstanden zu haben, und seine Bereitschaft ihnen Folge zu leisten.
2.Sollte man den Regeln nicht folge leisten, so kann man entsprechend bestraft werden, bei kleineren Vergehen kann dies durch Humoristische und Symbolische Strafen nach §10.3 und §10.4 geschehen, bei Mittleren Vergehen durch Bußgelder nach §10.5 und §10.6 und bei schweren Vergehen oder Wiederholungstaten kann einem Degradierung oder gar ein Ausschluss aus der Organisation, geregelt nach den §10.7-§10.9, drohen.
3.Sollte man sich einen kleinen Fauxpas leisten, so kann man diesen durch Symbolische Opferung am so genannten Opferhügel (Zentraler Hügel der City) per /terminate Command, sühnen, Paragraphen die eine solche Wiedergutmachung nach sich ziehen sind zum Beispiel Verstöße gegen die meisten unter §1 und §2 aufgeführten Verhaltensweisen.
4.Bei ähnlichen Verstößen wie unter §10.3 geregelt, jedoch persönlicher Natur betreffend, kann eine Prügelstrafe durchgeführt werden, bei der die zu Schaden gekommene Person einen Symbolischen Solo Kill an der Person, die den Schaden verursachte, farmen darf.
5.Geldstrafen an die Orgkasse sind für verschiedene Vergehen zu entrichten, insbesondere §6.7 sowie §6.8 betreffend, für deren nicht Einhaltung in jedem Falle eine Mahngebühr von 1.000.000 Credits fällig wird, im wiederholten Falle kann die Gebühr auch erhöht werden.
6.Geldstrafen an direkt geschädigte Personen sind bei Verstößen gegen §5.8 zu entrichten, die Höhe der Strafe richtet sich hierbei an das gelootete Item.
7.Sollte man mehrmals wegen Fehllootens (durch §5.8 beschrieben) auffallen, droht einem ein (temporärer) Ausschluss von Orginternen Raids.
8.Bei wiederholten Fällen von Regelverstößen, oder wiederholt penetranter Ignorierung von selbigen (hier insbesonder §6 zu beachten) kann eine Degradierung stattfinden, sodass einem in allen Fällen die Möglichkeit Alien Invasions selbstständig durchzuführen aberkannt wird.
9.Bei drastischen Regelverstößen, kann einem der direkte und unwiderrufliche Verweis aus der Organisation drohen.



§11 OrgVotes



1.Sollte eine Person mehrmals ein nicht angemessenes Verhalten an den Tag legen, oder wiederholt etwaige Grauzonen der Regeln ausnutzen um einen Vorteil für sich oder dritte zu erzielen, so kann dieser nach den §11.2 - §11.4 zu einem Voting gestellt werden.
2.Jeder Member der Organisation, kann jeden anderen zu einem Vote stellen, allerdings nur, sofern unter §11.1 angegebene Gründe vorliegen, ein Antrag sollte per PM oder Ingame an eine der Personen, unter §11..3 beschrieben, eingehen.
Der VoteAntrag wird dann kurz geprüft und anschließend unter ihnen gesondert zu einem Vote gestellt.
3.Die 5 Core Mitglieder sind Boogyman Brucknerwut Dudeheit Imhopet und Sentek (alphabetische Reihenfolge) da sie die Org gegründet haben und schon Jahrelang in der Formation mit ständigen weiteren Membern zusammen spielen.
4.Das Ergebnis wird erst präsentiert, wenn alle 5 ihre Stimme abgegeben haben, oder Vorzeitig durch eine Mehrheit entschieden wurde.
Als Ergebnis müssen 3 von 5 Stimmen für oder gegen den Verweis sein.
5.Die sogenannten Core Member verpflichten sich dazu bei etwaigen Votes möglichst neutral zu entscheiden, und nicht nach persönlichen Gefühlen.



§12 Last but not Least



1.Immer daran denken, AO ist ein Spiel, also habt Spaß.
2.Immer daran denken, wenn ihr RL schlechte Laune habt, versucht diese auch da zu lassen wenn möglich.
3.Spaß haben!
4.Änderungen in den Regeln können vorkommen, also nicht wundern wenn da auf einmal etwas anderes steht.
5.Don´t Bug Me!
Zuletzt geändert von boogyman am 28.02.2010, 20:56, insgesamt 6-mal geändert.
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von Anzeige » 22.01.2008, 23:04

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Beitragvon boogyman » 02.03.2009, 01:51

Die Regeln treten ab dem 09.03.2009 in Kraft, bis dahin steht es jedem frei zu entscheiden ob er künftig mit ihnen Leben kann oder nicht, sollte letzteres der Fall sein darf besagte Person gerne die Org verlassen und wird mit Sicherheit nicht auf Unverständnis stoßen.
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Beitragvon Llaw » 02.03.2009, 02:06

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ich verkaufe dinge die es nicht gibt an leute die sie nicht wollen um sie an leute zu verkaufen die sie sich leisten können aber nicht wissen was sie damit anfangen sollen
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Beitragvon Brucknerwut » 03.03.2009, 21:56

mit freundlichen Grüßen.......die Nachricht ist maschinell geschrieben und ohne Unterschrift gültig.

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