Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

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    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

    CYPLEXX - 18.04.2005, 12:01

    Wieviel Pech kann man eigentlich haben?
    Kürzlich stand die Frau, die unter mir wohnt vor meiner Tür und teilte mir mit, dass sie Wasserflecken auf ihrer Decke habe. Ich habs mir angeschaut, natürlich genau unter meiner Dusche. Die Dusche sowie sämtliche Wasser-Installationen sind ganz neu, wurden erst letzten Juni gemacht. Jetzt kann alles wieder aufgestämmt werden. Aber damit nicht genug: Die Installateur-Firma, die das ganze zu Verantworten hat, ist in Konkurs: --> keine Gewährleistungs- bzw Schadenersatzabsprüche.

    Deshalb fordere ich hier und jetzt ein gesetzliches Pfandrecht für Gewährleistung und Schadenersatz, damit ich noch was aus der Konkursmasse aussondern und verwerten kann :D (Sehr geehrter Dr. Schüssel: bitte zuständiges Ministerium mit dem Erstellen einer dementsprechenden Regierungsvorlage beauftragen, und das dementsprechende Gesetz dann rückwirkend in Kraft setzten, danke!)



    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

    tom1305 - 18.04.2005, 15:33

    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?
    CYPLEXX hat folgendes geschrieben: Die Installateur-Firma, die das ganze zu Verantworten hat, ist in Konkurs: --> keine Gewährleistungs- bzw Schadenersatzabsprüche.

    :lach:

    wuahahaha

    schade scheiße, nicht?



    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

    Haristrüf Hakansanstan - 18.04.2005, 23:31


    Tja, Cyplexx - das kommt davon wenn du dauernd Gucklöcher bohrst....war sie denn soo fesch, dass du einen derartigen Vermögensschaden riskieren wolltest? :nein:



    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

    arc314 - 19.04.2005, 08:56

    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?
    CYPLEXX hat folgendes geschrieben: und das dementsprechende Gesetz dann rückwirkend in Kraft setzten
    So. Du schreibst jetzt bitte umgehend hundertmal § 5 ABGB ab. Danke.



    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

    CYPLEXX - 19.04.2005, 10:48


    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
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    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
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    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
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    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
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    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
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    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
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    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
    § 5 ABGB: [Keine Rückwirkung] Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß



    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

    CYPLEXX - 19.04.2005, 10:49


    sollte genau 100 mal sein :lupe:



    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

    CYPLEXX - 19.04.2005, 10:58


    außerdem handelt es sich beim ABGB bekanntlicherweise um kein Verfassungsgesetz im formellem Sinne, ist also für das von mir geforderte Spezial-Gesetz irrelevant (bzw irrerelevant wie es der gute Hans Krankl ausdrücken würde).



    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

    Flaubert - 19.04.2005, 11:11


    CYPLEXX hat folgendes geschrieben: bzw irrerelevant wie es der gute Hans Krankl ausdrücken würde.

    Stimmt, Hauptsache sie erlassen so ein Gesetz. Alles andere ist primär! ;)



    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

    CYPLEXX - 19.04.2005, 12:17


    loool



    Re: Wieviel Pech kann man eigentlich haben?

    arc314 - 19.04.2005, 13:04


    CYPLEXX hat folgendes geschrieben: außerdem handelt es sich beim ABGB bekanntlicherweise um kein Verfassungsgesetz im formellem Sinne, ist also für das von mir geforderte Spezial-Gesetz irrelevant.
    Genau. Und die OGH-Praxis der Lehre von den wohlerworbenen Rechten hab' ich eh nie vollends verstanden.



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