Organisationsstatut

The Liography Online
Verfügbare Informationen zu "Organisationsstatut"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Andi - Anonymous
  • Forum: The Liography Online
  • Forenbeschreibung: Die exklusive Schülerzeitung der LIO !!!
  • aus dem Unterforum: Wie werde ich Mitglied?
  • Antworten: 2
  • Forum gestartet am: Sonntag 03.04.2005
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Organisationsstatut
  • Letzte Antwort: vor 18 Jahren, 9 Monaten, 23 Tagen, 3 Stunden, 45 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Organisationsstatut"

    Re: Organisationsstatut

    Andi - 15.07.2005, 20:12

    Organisationsstatut
    Durch Plenumsbeschluss vom 13.7.05 ist folgendes Organisationsstatut zur bindenden Grundlage für "The Liography" geworden:



    Organisationsstatut der „The Liography“



    Organisation

    Grundsatz

    §1) (1) Die „The Liography“ ist eine offene Schülerzeitung von SchülerInnen für SchülerInnen.

    Beschlüsse

    §2) (1) Alle Entscheidungen die Schülerzeitung betreffend gehen vom Plenum aus.
    (2) Ausgenommen von Abs.1 sind pragmatische Entscheidungen, die direkt zur Umsetzung von Plenumsbeschlüssen dienen.
    (3) Ist es offensichtlich, dass eine Entscheidung nach Abs.2 Kritik hervorrufen könnte, ist eine solche Entscheidung im Plenum zuvor zur Abstimmung zu stellen.
    (4) Wird im Nachhinein Kritik an einer Entscheidung nach Abs.2 geäußert, ist diese im Plenum zur Abstimmung zu stellen, sofern ihre Änderung noch möglich ist.

    Wahlen

    §3) (1) Der Sprecher, der Kassenwart, der SV-Beauftragte und der EDV-Beauftragte werden zu Beginn jedes Schuljahres binnen 3 Wochen vom Plenum gewählt. Die Gewählten müssen den Antritt ihres Amtes binnen 1 Woche beim Sprecher des Vorjahres bestätigen, geschieht dies nicht wird die Wahl wiederholt.
    (2) Gewählt ist, wer mindestens 50% der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
    (3) Wer ein Amt innehält kann dieses jederzeit entweder durch schriftliche Information an den amtierenden Sprecher oder durch verbale Erklärung im beschlussfähigen Plenum niederlegen. Ein Nachfolger ist auf dem nächsten Plenum zu wählen, Abs. 5 gilt entsprechend.
    (4) Jemand, der ein Amt aus Abs.1 innehält kann jederzeit durch eine 2/3-Mehrheit vom Plenum abgewählt werden. Ein Nachfolger ist auf dem nächsten Plenum zu wählen, Abs. 5 gilt entsprechend.
    (5) Wahlen sind in einer schriftlichen oder elektronischen Veröffentlichung in ausreichenden zeitlichen Abstand bekannt zu geben.
    (6) Wahlen sind direkt, frei und geheim abzuhalten.


    Funktionen und Aufgaben von Ämtern und Organen


    Das Plenum

    §4) (1) Das Plenum ist ein Treffen von Schülerinnen und Schülern der Liebigschule Gießen, dass vom Sprecher in regelmäßigen Abständen einberufen wird.
    (2) Stimmberechtigt sind diejenigen Schülerinnen und Schüler, die am Treffen persönlich teilnehmen und bereits an mindestens 2 Plenen teilgenommen haben.
    (3) Das Plenum ist zustande gekommen, wenn sich mindestens 5 Schülerinnen und Schüler eingefunden haben.
    (4) Das Plenum ist das nach §2 Beschluss fassende Organ, der Schülerzeitung.
    (5) Das Plenum ist in ausreichenden zeitlichen Rahmen einzuberufen.

    Der Sprecher

    §5) (1) Die Aufgaben des Sprechers sind es, die Schülerzeitung nach außen zu vertreten und die Plenen zu organisieren.
    (2) Der Sprecher hat die Plenen in möglichst regelmäßigen Abständen abzuhalten und in einem ausreichenden zeitlichen Abstand zuvor schriftlich oder elektronisch anzukündigen.
    (3) Bei der Vertretung nach außen hat sich der Sprecher an die vom Plenum getroffenen Entscheidungen zu halten und ist verpflichtet im Interesse des Plenums zu handeln.

    Der Kassenwart

    §6) (1) Der Kassenwart hat die Aufgabe die Finanzen der Schülerzeitung zu verwalten.
    (2) Der Kassenwart ist verpflichtet ein Kassenbuch zu führen, aus dem die Höhe, der Zeitpunkt und der Verwendungszweck von sämtlichen Finanztransaktionen eindeutig erkennbar sind.
    (3) Schriftliche Nachweise, sowie Kontoauszüge und Rechnungen sind dem Kassenbuch beizufügen.
    (4) Zum Ende seiner Amtszeit ist eine Kassenprüfung durchzuführen, deren Ergebnis schriftlich protokolliert und nach Veröffentlichung im Plenum dem Sprecher auszuhändigen ist.
    (5) Die Kassenprüfung nehmen 3 vom Plenum gewählte Kassenprüfer vor, die stimmberechtigt sein müssen. Der Sprecher und der Kassenwart sind als Kassenprüfer unzulässig.
    (6) Der Kassenwart hat bei Entscheidungen, die Finanzangelegenheiten betreffen, Vetorecht. Er hat seinen Einspruch zu begründen.

    Der SV-Beauftragte

    §7) (1) Der SV-Beauftragte hat die Aufgabe, vor jeder Auflage der Schülerzeitung sich bei der SV über mögliche Mitteilungen zu erkundigen und diese dem Plenum vorzulegen.
    (2) Der SV ist mindestens eine Din A-4- Seite für ihre Mitteilungen zur Verfügung zustellen. Das Plenum hat über die Inhalte dieses Zeitungsbereichs keine Mitbestimmung. Die SV ist für die Inhalte dieses Zeitungsbereichs selbst verantwortlich.

    Der EDV-Beauftragte

    §8) (1) Der EDV-Beauftragte ist dafür zuständig, dass die Schülerzeitung gesetzt wird und in nötiger digitaler Form der Druckerei übergeben wird.


    Artikel und Statutsänderungen


    Zensur

    §9) (1) Artikel und Beiträge, die sexistische, rassistische, faschistische, beleidigende oder zur Gewalt aufrufende Inhalte besitzen dürfen nicht veröffentlicht werden.
    (2) Die Meinungsfreiheit muss gewahrt bleiben.
    (3) Weitere Zensuren sind nur gestattet, wenn ein gerechtfertigter Grund vorliegt, und das Plenum einstimmig einer Zensur zustimmt.

    Artikel und Beiträge

    §10) (1) Artikel und Beiträge dürfen veröffentlicht werden von
    1. Schülerinnen und Schülern aller staatlich anerkannten Schulen
    2. Lehrerinnen und Lehrern der Liebigschule Gießen
    3. SV-en auf allen Ebenen.
    (2) Die Autoren sind für die Inhalte ihrer Artikel, mit Ausnahme der in §9 Abs. 1 genannten Merkmale selbstverantwortlich.

    Organisationsstatutsänderungen

    §11) (1) Änderungen am Organisationsstatut erfordern einen einstimmigen Beschluss des Plenums.
    (2) Änderungen dürfen nicht zur Streichung oder Schwächung demokratischer Grundsätze führen.
    (3) §11 Abs. 2 und 3 können nicht geändert oder abgeschafft werden.



    Re: Organisationsstatut

    Anonymous - 16.07.2005, 00:39


    ihr könnt es aber auch ein bisschen übertreiben, oder?



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum The Liography Online



    Ähnliche Beiträge wie "Organisationsstatut"