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Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
Snowcrash - 06.05.2005, 08:55Jurabegabte gesucht - dringend!
Hallo zusammen :wink:
Ich bin momentan mit einem Fernstudium zum Thema Wirtschafts- und Arbeitsrecht beschäftigt und musste jetzt leider bei einigen Fachgebieten feststellen, dass diese keine Newsgroups anbieten und ich daher ein wenig ratlos zu vor mich hin arbeite. Akut betrifft das zwei Hausarbeiten, eine im Bereich Sachenrecht, die andere im Handelsrecht, die mich in Teilen etwas verzweifeln lassen ... :motz:
Bevor ich mir hier aber einen Wolf tippe, wollte ich zunächst fragen, ob sich jemand mit juristischer Bildung finden lässt, der sich vielleicht ab und zu (passiert nicht so oft, da ich Hausarbeiten immer auf den letzten Pfiff mache :schäm: ) meine Lösungsansätze anschaut und den einen oder anderen Tipp geben kann.
Ach ja, die beiden Arbeiten müssen Sonntag Abend fertig sein, ich würde also die Anfrage gern unter "akut" einstufen :D .
Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
notion - 06.05.2005, 10:58
Also ich hab zwar Jura studiert, aber erstens in England und zweitens vor über sieben Jahren. Ich wäre also wahrscheinlich noch viel aufgeschmissener als Du bei diesen Hausarbeiten!
Ich drück Dir aber ganz fest die Daumen, dass sich jemand findet, der Dir unter die Arme greifen kann! :knuddel:
Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
Snowcrash - 06.05.2005, 13:03
notion hat folgendes geschrieben: Also ich hab zwar Jura studiert, aber erstens in England und zweitens vor über sieben Jahren. Ich wäre also wahrscheinlich noch viel aufgeschmissener als Du bei diesen Hausarbeiten!
Ich drück Dir aber ganz fest die Daumen, dass sich jemand findet, der Dir unter die Arme greifen kann! :knuddel:
So ein Mist aber auch! :D Genau auf dich hatte ich nämlich spekuliert, da ich mich zu erinnern glaubte, das du mal was von Jurastudium geschrieben hattest. Ich fand es nur ein wenig aufdringlich zu schreiben: "notion bitte hilf mir bei meinen Hausarbeiten!" Aber trotzdem danke für das hier :knuddel: .
Vielleicht erbarmt sich ja auch noch jemand meiner ... :(
Würde ein anderer Titel was helfen? :kopfkratz
Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
krümel - 06.05.2005, 14:37
Schick mal ne PN an Nash, wenn der wieder aus dem Urlaub da ist. Meines Wissens ist der Jurist.
Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
Snowcrash - 06.05.2005, 18:14
krümel hat folgendes geschrieben: Schick mal ne PN an Nash, wenn der wieder aus dem Urlaub da ist. Meines Wissens ist der Jurist.
Oh danke für den Tipp. :freu: Aber wann ist denn dieser Urlaub zu Ende? Weil wie gesagt, ich muss die ersten 2 bis Sonntag Abend fertig haben :schäm: .
Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
Snowcrash - 07.05.2005, 08:52
Einsendearbeit Sachenrecht
V ist Inhaber eines Fahrradgeschäftes. Zu ihm kommt der 17-jährige M, um ein neues Fahrrad zu erwerben. Er entscheidet sich für ein Rennrad zum Preis von 1.000 €. V, der davon ausgeht, das M volljährig ist, einigt sich mit M über der Verkauf und die Übereignung des Fahrrades. M zahlt 500 € in bar an und vereinbart mit V, das restliche Geld am nächsten Tag ins Geschäft zu bringen. Die 500 € stammen aus Mitteln, die die Eltern dem M zur freien Verfügung überlassen hatten.
M fährt mit dem Fahrrad nach Hause. Dort erklären seine Eltern, mit dem Kauf nicht einverstanden zusein. M solle das Fahrrad zurückbringen. Am nächsten Tag kommt der Vater des M zu V und lässt sich von ihm die von M gezahlten 500 € geben, nachdem er den Sachverhalt geklärt hat.
M weigert sich jedoch, das Fahrrrad zurückzubringen.
Hat V gegen M einen Anspruch auf Rückgabe des Fahrrades?
Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
Mietze - 07.05.2005, 14:13
Rein intuitiv würde ich sagen :ja: Aber ich bin kein Jurist, von daher keine Gewähr dafür :nixweiss:
Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
Meritra - 07.05.2005, 15:55
Meiner Meinung nach ist hierbei kein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen. M ist zwar beschränkt geschäftsfähig und von daher sind alle Rechtsgeschäfte, die er tätigt, bis zur Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter schwebend unwirksam. Eine Ausnahme sind jedoch die Rechtsgeschäfte, bei denen er nur einen rechtlichen Vorteil erlangt, oder die, bei denen er mit seinem Taschengeld, bzw. selbst angesparten Mitteln bezahlt. Würde das Fahrrad nur 500 Euro kosten, wäre das Rechtsgeschäft also gültig, da die 500 Euro allerdings nur eine Anzahlung waren, gehe ich davon aus, dass er die restlichen 500 Euro aus anderen Mitteln beziehen wollte. Dabei müssen die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Sie haben es nicht gemacht, also ist das Rechtsgeschäft ungültig und M muss das Fahrrad zurückgeben.
PS: Ich kann aber leider nicht dafür garantieren, das ist wirklich nur meine Ansicht darüber, anhand von meinem WL-Unterricht.
Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
Snowcrash - 07.05.2005, 18:55
Danke für die Antworten! :ja:
Edit: Ich habe das Gefühl, dass die 50 Seiten Skript dem Thema nicht wirklich gerecht werden :motz: :zeter: .
Wäre es ein Fall aus dem BGB und nicht aus dem Sachenrecht, würde ich euch bedingt zustimmen.
In meinen Augen hat V nur dann ein Recht auf Herausgabe des Fahrrades, wenn er trotz Übereignung des Fahrrades an den M immer noch Eigentümer ist. Da aber § 929 BGB erfüllt ist, müsste eigentlich M der Eigentümer geworden sein, denn sowohl das Verpflichtungsgeschäft (also der Kauf) als auch das Verfügungsgeschäft (die Übergabe) wurden abgeschlossen.
Das sich V im Irrtum über die Geschäfsfähigkeit des M befand, kann zu einer Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäftes (Kauf) führen, das dingliche Recht bleibt davon aber zunächst unberührt und ermöglicht keinen Übergabeanspruch nach § 985 BGB.
Der Fall wäre einfacher, wenn V den Kauf und damit auch die Übereignung auf Grund von Irrtum bezüglich der Geschäftsfähigkeit angefochten hätte. Da die Mittel aber dem M zur freien Verfügung standen, dürfte es kompliziert werden, da nicht explizit benannt ist, woher der zweite Teil des Geldes kommen sollte. Ich würde der Einfachheit jetzt aber mal davon ausgehen, dass es sich durch die noch nicht vollständige Bezahlung um ein schwebend unwirksames RG handelt, dass durch die Reaktion der Eltern in ein unwirksames verwandelt wurde. Damit wäre zwar der Kauf ungültig, aber nicht die Übereignung. Es würde zwar ein Anspruch aus § 812 BGB existieren (Bereicherungsrecht), aber das ist Schuld- und nicht Sachenrecht.
Leider greift auch der Eigentumsvorbehalt nicht (also das Fahrrad bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des V), da dieser explizit vereinbart werden muss. Ist aber nicht erwähnt.
Aus meiner Sicht ist M aus dinglicher Sicht durch § 929 BGB Eigentümer des Fahrrades geworden. Damit hat V keinen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sondern nur einen auf Rückübertragung aus § 812 BGB. Glücklicherweise kann ich 812 doch nutzen, Damit muss M das Fahrrad natürlich wieder rausgeben. Blödes Skript! :(
Aber wie gesagt, ich bin :nixweiss: :confused: und könnte schon wieder :motz: .
Also: Fall gelöst!
Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
Meritra - 07.05.2005, 21:37
Ok, das geht dann doch etwas tiefer in die Materie, als wir es gemacht haben. Tut mir leid, dass ich dir nicht wirklich weiter helfen konnte. :schäm:
Re: Jurabegabte gesucht - dringend!
Snowcrash - 07.05.2005, 22:06
Meritra hat folgendes geschrieben: Ok, das geht dann doch etwas tiefer in die Materie, als wir es gemacht haben. Tut mir leid, dass ich dir nicht wirklich weiter helfen konnte. :schäm:
Ach Quatsch, :knuddel: , du warst doch auch der Meinung, dass er das Rad nicht behalten darf. Ergo - richtige Lösung. :D
Danke noch mal für die Mühe! :freu:
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