RELIGIONSFRIEDEN dch. MUSL. FRIEDHOF in GEFAHR

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    Re: RELIGIONSFRIEDEN dch. MUSL. FRIEDHOF in GEFAHR

    M.M.Hanel - 07.12.2007, 17:13

    RELIGIONSFRIEDEN dch. MUSL. FRIEDHOF in GEFAHR
    An das
    St. GALLER TAGBLATT
    per Internet übermittelt


    Betreff: Ihr Artikel vom 5.12.2007
    „Deklarationspflicht für Schächtfleisch“ – „Keine Sonderfriedhöfe“

    http://www.tagblatt.ch/tagblatt-alt/tagblattheute/hb/stgallen/tb-sg/art818,155703



    Unser Kommentar - zur Veröffentlichung (auch als redaktioneller Beitrag oder Leserbrief) – jedenfalls zum Überdenken freigegeben:

    Zitat: Es wäre ein "Verstoß gegen den Religionsfrieden", wenn Muslime ihre Toten gemäß ihrem Ritus begruben, behauptet der Lukas Reimann.

    Wir hingegen sagen, dass es vielmehr Ausdruck praktizierten Religionsfriedens ist, den Anderen, den Nächsten, die Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften in Ruhe und in Frieden zu lassen - vor allem, wenn es darum geht, dass sie als Trauernde ihren verstorbenen Lieben die letzte Ehre erweisen.
    Sich hier einzumischen, hier auf pietätlose Art und Weise den Hinterbliebenen vorschreiben zu wollen, WIE sie sich von ihren Angehörigen das letzte Mal zu verabschieden hätten, und dies als Religionsfrieden sichernden Beitrag zu „verkaufen“, ist wohl besonderer Gipfelpunkt dreister Unverschämtheit.
    Vor allem dann, wenn dieses Verabschiedung in keinerlei Widerspruch zu hiesigen Gepflogenheiten steht; d.h., den Toten behutsam zu waschen und zu parfümieren, einzu¬kleiden und mit stillem und leisem Gebet andächtig zu sorgfältig ausgerichtetem Grabe zu tragen und "der Erde, aus der er gemacht ist" zu überantworten.

    Zitat: "weil dadurch Tote erster und zweiter Klasse geschaffen werden", schwadroniert der junge Politiker weiter.

    Dass es Tote erster und zweiter Klasse gäbe, ist ja wohl eine "einmalige Schweizer Erkenntnis".
    Ich dachte immer, "tot" - wäre "tot"!

    Dass es unterschiedliche Arten des Sterbens gibt, welche man eventuell noch zu klassifizieren geneigt wäre, mag man ja noch nachvollziehen.
    Könnte man doch das plötzliche Sterben im Augenblick höchster Lust und Wonne mit etwas Sarkasmus - oder in frommer Denkungsart, das Heimberufenwerden während andächtigen Gebets - als "erstklassig" bezeichnen, wohingegen elendiges Zugrundegehen durch Folter, Vergiftung oder qualvoller Krankheit, usw. mit etwas Anteilnahme vielleicht das Etikett "letztklassig" verdiente.
    Auch Begräbnisse kann man möglicherweise als "erstklassig" bezeichnen, wenn man an vergoldete Särge, gesungenes Requiem, Totenmesse und Leichenschmaus für Tausende zu denken wünscht - im Gegensatz zu - im Massengrab verscharrt werden - was unbedingt als "letztklassig und unwürdig" zu bezeichnen ist.

    Tote als "erstklassig" oder "zweitklassig" zu bezeichnen, scheint weniger hiesig üblichem Sprachgebrauch und Verständnis zu entstammen, denn eher aus einer bestimmten Denkungsart hergeleitet zu sein, die man meinte, zumindest doch hoffte, hier in Europa überwunden zu haben! Will solche denn in der Schweiz erneut gepflogen sein und gepflegt werden?

    Letztlich meint der juvenile (christliche?) Streiter für Religionsfrieden, Sitte und Ordnung noch: Zitat: Auf öffentlichen Friedhöfen dürfe es «keine besonderen Grabfelder für Angehörige der gleichen Religionsgemeinschaft» geben.

    Es ist ja wohl eines der ersten Zugeständnisse im Verlauf menschlicher sozialer Entwicklungs¬geschichte und Zeichen natürlicher Menschlichkeit, selbst dem erbittertsten Feind zu gestatten, "seine Toten vom Schlachtfeld" zu holen und gemäß deren Riten zu bestatten; die Totenruhe, resp. den Religionsfrieden auf dem "Gottesacker" auch insofern nicht zu stören, als man dafür rücksichtsvolle Sorge trägt, dass Trauer sich nicht aus Unverständnis hinsichtlich fremder "Trauerbewältigung" in Aversion gegen die Lebenden wandelt.

    Zuletzt sei noch bemerkt, dass nicht nur die Denkungsart der politischen Kreise, welche die Vorstellungen des Lukas Reimann prägen, Anlass zu ernster Besorgnis über die Lage der Nation gibt (umso mehr, als sich doch anscheinend schon 1/3 der Schweizer Bevölkerung solchem Denken gegenüber erwärmen kann) - sondern vielmehr das Schweigen jener Mehrheit, die es doch wahrlich und tatsächlich "besser wissen" sollte!



    Re: RELIGIONSFRIEDEN dch. MUSL. FRIEDHOF in GEFAHR

    M.M.Hanel - 02.11.2008, 14:45


    Und lustig geht es weiter - eher traurig, als denn heiter.

    Zitat: Muslimen sollen keine Sonderrechte bei Bestattungen auf öffentlichen Friedhöfen eingestanden werden, verlangen SVP und EDU im Kantonsrat mit einer Parlamentarischen Initiative. Vorab in der Stadt Zürich sei der Platz auf den Friedhöfen knapp, argumentierte Barbara Steinemann (SVP, Regensdorf) an der gestrigen Debatte im Rat. Da könne nicht zugelassen werden, dass Gräber muslimischer Verstorbener länger bestehen bleiben als bei uns üblich, weil der islamische Ritus das so vorsieht. «Damit werden Tote erster und zweiter Klasse geschaffen.» Die Initiative will verbieten, dass besondere Grabfelder für Andersgläubige eingerichtet werden. Dazu seien Privatfriedhöfe zu schaffen.

    Lesen Sie mehr unter:
    Islamische Gräber weiter zulässig
    http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/story/21482698
    28.10.2008



    Re: RELIGIONSFRIEDEN dch. MUSL. FRIEDHOF in GEFAHR

    M.M.Hanel - 02.11.2008, 15:40


    27. Oktober 2008, 11:09, NZZ Online
    SVP scheitert mit Verbots-Forderung für muslimische GrabfelderSVP scheitert mit Verbots-Forderung für muslimische Grabfelder
    http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/zuercher_kantonsrat__1.1175686.html


    SVP scheitert in Zürich mit Verbot von muslimischen Grabfeldern
    http://www.sonntagszeitung.ch/suche/artikel-detailseite-sda/?newsid=48458



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