Satzung Concordia (Fassung vom 08. September 2008)

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    Re: Satzung Concordia (Fassung vom 08. September 2008)

    sickbagboy - 12.08.2007, 23:40

    Satzung Concordia (Fassung vom 08. September 2008)
    Inhalt:
    Präambel
    1. Das Miteinander
    2. Qualitätsaspekte
    3. Die Mitgliedschaft
    4. Spielwelten


    Präambel
    Die individuellen Freiheiten der einzelnen Airlines der Allianz bleiben weitgehend unantastbar: Ziel der Allianz ist der Austausch von Informationen und die Abstimmung von Routen, um so für die Spieler gegenseitige Vorteile zu erschaffen. Um ein geregeltes Miteinander innerhalb der Allianz und die Erfüllung des Ziels einer Allianz von Qualität zu garantieren sind jedoch gewisse Regeln bzw. Mindeststandards unabdingbar.


    1. Das Miteinander
    Die Concordia-Allianz versteht sich als Bündnis, indem die einzelnen Mitglieder auf einander Rücksicht nehmen müssen, ein Konkurrenzkampf zwischen zwei Airlines der Allianz in einer Spielwelt ist daher zu vermeiden.

    I. Mitglied der Allianz ist grundsätzlich ein Spieler mit mindestens einer Airline auf einer Spielwelt. Die Holding dieser Airline wird im folgenden als Allianzholding bezeichnet. Alle anderen Holdings des Spielers dürfen für die Allianz kein Hindernis darstellen.
    I.a) Weitere Airlines der Allianzholding operieren automatisch unter dem Namen der Allianz. Nur durch explizite Ausnahme kann eine Airline außerhalb der Allianz operieren.
    I.b) Airlines der Allianzholding mit Sitz und Betrieb in holdingfremden Ländern bedürfen der besonderen Zustimmung der Allianz um unter deren Namen zu operieren.

    II. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt und bei Abstimmungen stimmberechtigt, unabhängig von der Aktivität in den einzelnen Spielwelten oder der Art und Größe der Airline.

    III. In jedem Land einer Spielwelt ist nur ein Allianzmitglied aktiv. Eine Ausnahme hiervon bilden die USA, wo zwei Mitglieder aktiv sein können. Reine Fracht-Airlines sind von dieser Regelung ausgenommen.

    IV. Um eine bewegliche Allianz zu sein, sind schnelle Entscheidungen von Nöten. Abstimmungen finden über einen Zeitraum von 72h/3Tagen statt. Stimmen die bis dahin nicht abgegeben werden gelten als Enthaltungen.

    V. Codeshare-Abkommen und Interlining-Verträge innerhalb der Allianz sind gegenüber Angeboten von dritten Parteien zu bevorzugen.


    2. Qualitätsaspekte
    Die Qualität einer Airline findet sich in mehreren Aspekten wieder: Bordservice, Sitzkomfort, Frequenzen und Terminalwahl. Folgende Mindeststandards sind erst umzusetzen wenn sich die jeweiligen Airlines an ihren Heimatmärkten etabliert haben. Ferner ist es jedem Mitglied überlassen, ob es Ausnahmen auf bestimmten Routen macht, die mit einer Luxusbestuhlung/-service sonst unwirtschaftlich wären. Die Qualität der Airlines darf dem Ansehen der Allianz keinen Schaden zufügen.

    I. Bordservice: In allen angebotenen Klassen sollten auf jedem Flug Getränke und ein Essen, entsprechend der Reisezeit von einem Snack auf der Kurzstrecke bis zu mehreren Hauptgerichten auf der Ultralangstrecke, angeboten werden. Mit steigender Flugstrecke steigen die Service-Anforderungen, auf Langstrecken wird maximaler Service angestrebt.

    II. Sitzkomfort: In jeder Klasse müssen entsprechende Sitze angeboten werden. Mit steigender Flugstrecke oder steigender Flugzeuggröße orientiert sich das Sitzplatzangebot an den bestmöglichen Sitzgelegenheiten.

    III. Frequenz: Von den Airlines ist eine, dem Aufkommen entsprechende, möglichst hohe Frequenz der jeweiligen Strecken zu wählen, ohne dass das Fluggerät zu klein wird.

    IV. Terminals: Generell sind die angebotenen Standardterminals als Minimum anzusehen. Sollte es an einem Flughafen ein Terminal mit entsprechenden Kapazitäten und höherer Qualität geben, so ist dieses zu bevorzugen.

    V. Flotte: Die Flotte sollte gehobenen Ansprüchen gerecht werden. Das Flottendurchschnittsalter soll 12 Jahre nicht überschreiten, das älteste Fluggerät darf nicht älter als 20 Jahre sein.

    VI. Flugzeugtypen: Passagierflugzeugtypen, deren letzte Auslieferung mehr als 15 Jahre zurückliegt, können die Qualitätsanforderungen der Allianz nicht erfüllen und sind daher nicht erwünscht.

    VII. Ausnahmen von den Punkten I. bis VI. müssen vorher bekanntgegeben, begründet und zur Diskussion gestellt werden.


    3. Die Mitgliedschaft
    Eine gewisse Aktivität ist unabdingbar für den Erfolg einer Airline und ebenso für das Miteinander innerhalb der Allianz. Je mehr Beteiligung an Diskussionen und dem Entwicklungsprozess der Allianz stattfindet, desto besser für alle. Jeder sollte sich im Rahmen seiner Möglichkeiten entsprechend einbringen. Für die Fälle der Aufnahme und des Austritts, sowie der Inaktivität und des Ausschlusses helfen ein paar Regelungen.

    I. Jeder Spieler kann sich für eine Mitgliedschaft bewerben. Die Bewerbung markiert den Anfang eines Dialoges, um mehr über den Bewerber und seine Beweggründe zu erfahren. Der Bewerber sollte über mindestens vier Wochen Erfahrung mit dem Spiel verfügen. Über die Bewerbung wird intern abgestimmt und das Ergebnis dem Bewerber unverzüglich mitgeteilt.

    II. Jedes Mitglied kann auf eigenen Wunsch ohne Angabe von Gründen zu jedem Zeitpunkt die Allianz verlassen.

    III. Ein Ausschluss gegen den eigenen Wunsch kann nur durch Abstimmung. Hierbei gelten die Regeln für Abstimmungen mit dem Zusatz einer 2/3-Mehrheit für einen Ausschluss.

    IV. Sollte ein Mitglied über keine Allianzholding verfügen, so wird die Mitgliedschaft automatisch vier Wochen nach Auflösung der letzten Allianzholding beendet.


    4. Spielwelten
    Die Concordia-Allianz sieht sich in ständiger Anpassung an die Gegebenheiten des Spiels und legt sich daher nicht auf eine bestimmte Spielwelt fest.

    I. Über die Aktivität in einer Spielwelt entscheiden die Mitglieder. Mit der Löschung einer Spielwelt (auch Reset) ist die Allianz auf dieser automatisch nicht mehr vertreten.

    II. Soll die Allianz in einer Spielwelt aktiv werden, in der sie bisher nicht vertreten ist, müssen mindestens drei dort aktive Mitglieder einen entsprechenden Antrag formlos einbringen. Über diesen wird durch alle Mitglieder abgestimmt.

    III. Soll die Allianz in einer Spielwelt ihre Aktivität einstellen, so muss ein entsprechender Antrag eingebracht werden, der allen Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt wird.

    IV. Mit Beginn der Aktivität der Allianz in einer Spielwelt bzw. mit Aufnahme in die Allianz gibt jedes Mitglied bekannt, in welchem Land seine Allianzairline aktiv werden soll. Wenn ein Mitglied ohne Angabe von Gründen mit Start der Aktivität sein Land nicht bekannt gibt bzw. nicht spätestens vier Wochen nach dem Beginn der Allianzaktivität seine Allianzholding gegründet hat bzw. diese mehr als vier Wochen auf einer Spielwelt nicht mehr existiert, so kann ein anderes oder neues Mitglied in diesem Land aktiv werden. Möchten mehr Mitglieder als zulässig in einem Land einer Spielwelt aktiv sein, so wird per Abstimmung entschieden, wer dort aktiv sein soll.



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    Vor der Bewerbung bitte folgendes lesen! - gepostet von krumps am Donnerstag 16.08.2007



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