2fragen

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "2fragen"

    Re: 2fragen

    slick - 31.01.2008, 21:47

    2fragen
    nabend, hab ma 2 fragen,
    1) welcher 200celler kat ist gut, und was kostet der. achja^^ bringt der eigentlich auch mehrleistung wenn ich den serien fk drin hab, aber nen catback auspuff??

    2)welche fk´s bringen ordentlich leistung und kann man eintragen :pleased ich weiß.. leistung und tüv schließt sich ja schon eig. aus.. aber vill besteht ja hoffnung :mrgreen:



    Re: 2fragen

    Mulli - 31.01.2008, 21:52


    Weist du überhaupt was ein 200 Zeller Kat macht bzw hast du dich damit schon mal befasst? Welchen sinn würde der derzeit für dich machen?

    Was für nen Motor hast du überhaupt? Wenn du wie 90% den 1,4er Wundermotor hast bringt weder dein "Catback" noch dein FK und erstrecht kein 200 Zeller irgend eine messbare Mehrleistung, und falls doch nimmt sie DIR dein wahrscheinlich verbautes AI wieder weg...



    Re: 2fragen

    A.B. - 31.01.2008, 21:58


    :mrgreen: immer knallhart


    er will sich doch nur informieren, deswegen fragt er hier ja...


    wie ich mitbekommen habe, hat er einen B motor, also...



    Zu deiner frage...


    also so wie ich es weiss, bringt es erst was, wenn der FK einen größeren Durchmesser hat, bzw. die drossel abgeflext wurde, sonst bringt dir 200 zeller und catback nicht viel oder garnichts.

    wenn du schon fast alles änderst, warum dann nicht gleich noch den 'FK, dann hast du definitiv eine Mehrleistung von mind. 10 Ps...


    Wenn ich mich täusche, korogiert mich bitte



    Re: 2fragen

    slick - 31.01.2008, 22:05


    @a.b. jo danke.
    @mulli
    und nein ich hab nen mb6 mit nem b18 motor und nicht son lamen 1.4 schleichmotor :roll:
    und nen A.I. hab ich auch nicht, die karre soll ja nicht langsamer werden

    :n21:



    Re: 2fragen

    B18racer - 31.01.2008, 22:09


    von der leistungsausbeute is es wurscht was du für einen 200zeller drunterbaust.

    wenn du damit auch die ASU bestehen willst, würde ich zu einem HJS greifen.




    krümmer mit tüv kommt eigentlich nur der supersprint in fragen. der ist ganz okay, hatte ich auch.

    kann dir aber eigentlich eh egal sein, da der 200zeller auch nicht legal ist. :mrgreen:



    Re: 2fragen

    Jörn - 31.01.2008, 23:28


    P.S.: Es gibt durchaus auch 200-Zeller mit e-Nummer = Eintragungsfrei... ;)



    Re: 2fragen

    Mulli - 01.02.2008, 22:57


    E Nummer heist noch lange net Eintragungsfrei...

    Auf nem Rohr ohne Kat kann auch n E drauf sein, isses deswegen Eintragungsfrei?

    Glaubt mal net alles was jeder Spinner in irgend nem Forum schreibt sondern hinterfrag auch mal was ehe ihrs gleich sinnlos weiter plappert. Hier sind wir beim Stichwort gefährliches Halbwissen!

    Eingetragen bekommst du einen 200 Zeller legal nicht, da sich dein Abgasverhalten verschlechtert, was eine Eintragung generell nicht zulässt.
    Inwiefern du du natürlich Beziehungen hast und ob wer nen 200 Zeller am aussehen erkennt steht auf einem anderen Blatt.

    Die AU schafft man mit einigen 200 Zellern auch, dann sollte man allerdings auch drauf achten das man sich was gescheites holt. Generell gilt das sie nur mit nem Heißen Kat schaffbar ist, wenn der Hobel kalt ist sind die Werte jenseits von gut und böse.



    Re: 2fragen

    Jörn - 02.02.2008, 00:01


    Okay, ich korrigiere meinen vorherigen Post etwas.
    Denn er kann (mit fehlendem Hintergrundwissen) falsch verstanden werden.

    Es ist allerdings richtig, dass der von mir gemeinte 200-Zeller ein e-Prüfzeichen besitzt und somit auch eintragungsfrei ist.
    Natürlich ändert sich auch das Abgasverhalten, jedoch erfüllt der Motor noch die ursprüngliche Norm (in meinem Fall war es EURO 2) was massgeblich für die Abnahme gewesen ist.

    _________________

    Ein kleiner Nachtrag zu e-Prüfzeichen:

    Prinzipiell ist es so, dass e-Prüfzeichen in der gesamten BRD unter §21a, StVZO (Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften) fallen und somit anerkannt werden müssen.
    Jedoch hat unser Gesetzesgeber sich - wie sollte es anders sein - einen Ausnahmeparagraphen geschaffen, welcher §22a, StVZO ist.

    P.S.: Abgasanlagen oder Teile davon finden keine Erwähnung in §22a
    P.P.S.: Ich hab mal angefangen Verkehrsrecht zu studieren...das ist ein Thema in dem ich mich recht gut auskenne. ;)



    Re: 2fragen

    BornTobiWild - 02.02.2008, 11:38


    Fächerkrümmer kann man die von TSS empfehlen. Sind sogar mit Gutachten.

    MFG Tobias



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