Auslegung von §5

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    Re: Auslegung von §5

    tharsonius - 12.08.2007, 23:14

    Auslegung von §5
    (vom Plenum) (noch unter Vorbehalt, siehe Diplomatieforum)

    Hierbei wird entschieden wie

    §5 GESETZ DER GESAMTHEIT

    Bei Abstimmungen gehen Enthaltungen in die Berechnung der einfachen Mehrheit oder einer 2/3 Mehrheit mit ein!

    auszulegen ist.

    In den Regeln steht dass ein Gesetzesvorschlag mehr Ja als NEIN Stimmen bekommen muss, um angenommen zu werden.

    Gilt diese Abstimmung als einfache Mehrheit?

    JA/NEIN/Enthaltung



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