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Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: tharsonius Forum: Das Demokratiespiel Forenbeschreibung: Hier entsteht eine neue Variante des Demokratiespiels aus dem Unterforum: Gesetzesvorschläge Runde 6 Antworten: 1 Forum gestartet am: Montag 25.06.2007 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Auslegung von §5 Letzte Antwort: vor 15 Jahren, 7 Monaten, 16 Tagen, 10 Stunden, 52 Minuten
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Re: Auslegung von §5
tharsonius - 12.08.2007, 23:14Auslegung von §5
(vom Plenum) (noch unter Vorbehalt, siehe Diplomatieforum)
Hierbei wird entschieden wie
§5 GESETZ DER GESAMTHEIT
Bei Abstimmungen gehen Enthaltungen in die Berechnung der einfachen Mehrheit oder einer 2/3 Mehrheit mit ein!
auszulegen ist.
In den Regeln steht dass ein Gesetzesvorschlag mehr Ja als NEIN Stimmen bekommen muss, um angenommen zu werden.
Gilt diese Abstimmung als einfache Mehrheit?
JA/NEIN/Enthaltung
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