Rauchwarnermeldepflicht

klaraputzich
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    Re: Rauchwarnermeldepflicht

    wollmaus - 11.10.2014, 08:11

    Rauchwarnermeldepflicht
    Rauchwarnermeldepflicht allerorten, hat mich eine fast schlaflose Nacht gekostet. :roll:
    An und für sich halte ich es durchaus für sinnvoll so etwas zu installieren.

    Was mir aber stinkt ist, dass mein Vermieter nicht nur zur Montage sondern auch zur jährlichen Überprüfung in meinem Schlafzimmer steht. :shock:

    Das würde mir sehr wahrscheinlich auch so gehen, wenn ich ein aufgeräumtes Schlazi hätte.
    Ich finde das einfach nur einen massiven Eingriff in die Privatspähre. :evil:
    Ich gehöre nicht zu den Menschen, die Besuchern (auch keinen Verwandten) das Schlazi zeigen. :shock:

    Oder spinn ich jetzt? :doof:

    So, jetzt muss ich los. Das wird ein :muede: Tag!



    Re: Rauchwarnermeldepflicht

    Pearl - 11.10.2014, 09:54


    Hallo, wolli,

    Gut, dass Du mich erinnerst - das wollte ich dem Vermieter ja auch noch drücken - ich weigere mich selbst welche zu kaufen; die billigen gehen dauernd los, wenn "Smoke on the water " läuft.
    ...ausserdem ist das in meinen Augen definitiv Sache des Vermieters...

    Auch ich empfinde das dumpf als einen Eingriff in meine Persönlichkeit - aber lieber schaut mir einer ins Schlafzimmer, als im Schlaf ersticken. :hilflos:
    Zumal - ein aktiver Schlamasselsammler ist noch gefährdeter als ein Cleanie, weil er viel mehr brennbaren Kram hat :roll:
    Vielleicht kannst Du das umgehen, wenn Du die Kosten und die Montage selbst übernimmst ?

    rauchmelder-lebensretter.de/vermieter/einbau-und-wartung/ hat folgendes geschrieben: c) Eigenleistung

    Den Mietern werden die Rauchmelder zur Eigeninstallation überlassen/geschenkt und die Wartungsaufgaben mittels Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag auf den Mieter übertragen (ähnlich wie bei der Streupflicht).
    Die Installation erfolgt durch den Mieter.
    Die Wartung der Rauchmelder durch den Mieter (Eigenwartung mit Nachweis).

    Nachteil: Der Vermieter bleibt dennoch in der Haftung (sogenannte Sekundärhaftung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht). Insoweit haftet der Vermieter dafür, dass er nur solchen Mietern die Installations- und Wartungspflicht übertragen hat, die dazu technisch, physisch und geistig in der Lage sind. Einem Mieter, der z. B. wegen Alters oder körperlicher Gebrechen wahrscheinlich nicht auf eine Leiter steigen und/oder keine Bohrmaschine bedienen kann, kann der Vermieter die Installation und Wartung eines Rauchwarnmelders nicht mit für sich selbst haftungsbefreiender Wirkung übertragen.

    rauchmelderpflicht.net hat folgendes geschrieben: Dabei sind es in 90% der Fälle nicht die Flammen selbst, die töten, sondern die giftigen Rauchgase, die durch die Brände entstehen.
    Oftmals genügen 2 bis 3 Atemzüge, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen.

    Während des Schlafes ist der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv, das Gehör aber schon.
    rauchmelderpflicht.eu hat folgendes geschrieben:
    Folgende Räume einer Wohnung müssen durch Rauchwarnmelder überwacht werden:

    Kinderzimmer
    Schlafzimmer (auch Gästezimmer)
    Flure, die als Rettungswege dienen
    ...(...)...
    Hier SOLLTEN KEINE Rauchwarnmelder installiert werden:

    In Küchen und Nassräumen sollte auf die Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass Fehlalarme (zum Beispiel durch Wasserdampf) ausgeschlossen werden können.

    In gemeinschaftlichen Räumen von Mehrfamilienhäusern (zum Beispiel Keller, Speicher und Treppenräume) sollten keine Rauchwarnmelder installiert werden, weil sich der Rauch aus diesen Bereichen über den Fluchtweg der Bewohner ausbreiten könnte. Wenn in solchen Bereichen eine Überwachung auf Rauchentwicklung erfolgt, sind die Bewohner über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren.

    :staun: lese gerade, dass die krankenkassen Hörgeschädigten besonders laute Rauchmelder bezahlen :super:
    Code: http://rauchmelderpflicht.net/2014/08/krankenkassen-zahlen-rauchmelder-fuer-hoergeschaedigte/

    Nach meinen Erfahrungen mit billigen Rauchmeldern, die schon losgehen, wenn eine Zigarette geraucht wird oder weil sie grade lustig sind :roll: , möchte ich richtig gute haben ;)

    Hier gibt es umfassende Infos dazu - ich wußte garnicht, dass die Dinger auch in Wohncontainern angebracht werden müssen :staun:
    Code: http://www.rauchmelderpflicht.eu/

    Code: http://rauchmelderpflicht.net/



    Re: Rauchwarnermeldepflicht

    wollmaus - 12.10.2014, 03:49


    Hallo Pearl, :wave:
    Pearl hat folgendes geschrieben:
    Gut, dass Du mich erinnerst - das wollte ich dem Vermieter ja auch noch drücken - ich weigere mich selbst welche zu kaufen; die billigen gehen dauernd los, wenn "Smoke on the water " läuft.
    ...ausserdem ist das in meinen Augen definitiv Sache des Vermieters... Gerne, der Vermieter ist tatsächlich dazu verpflichtet Rauchwarnmelder anbringen zu lassen.

    Pearl hat folgendes geschrieben: Auch ich empfinde das dumpf als einen Eingriff in meine Persönlichkeit - aber lieber schaut mir einer ins Schlafzimmer, als im Schlaf ersticken. :hilflos:
    Zumal - ein aktiver Schlamasselsammler ist noch gefährdeter als ein Cleanie, weil er viel mehr brennbaren Kram hat :roll:
    Vielleicht kannst Du das umgehen, wenn Du die Kosten und die Montage selbst übernimmst ?
    Vielleicht kann ich den schlamasselsehenden Schlafzimmerblick verhindern und muss nicht im Schlaf ersticken?! :lol:

    Ich vermute, der Vermieter hat sowieso keine Lust Spezial-Rauchmelder für den schwerhörigen Wmrich zu zahlen. :gruebel: Dann können wir die Kosten (Krankenkasse?), Montage und Wartung auch selbst übernehmen.

    Deine Links sind übrigens sehr aufschluss- und hilfreich. Vielen Dank dafür! :blume:



    Re: Rauchwarnermeldepflicht

    Pearl - 12.10.2014, 08:04


    Wolli :wave:
    wollmaus hat folgendes geschrieben:
    Vielleicht kann ich den schlamasselsehenden Schlafzimmerblick verhindern und muss nicht im Schlaf ersticken?! :lol: ^^
    Zitat: Ich vermute, der Vermieter hat sowieso keine Lust Spezial-Rauchmelder für den schwerhörigen Wmrich zu zahlen. :gruebel: Dann können wir die Kosten (Krankenkasse?), Montage und Wartung auch selbst übernehmen.
    Das wusste ich nicht, dass Dein WM-Erich Probleme mit den Ohren hat - es ist mir nur positiv aufgefallen, dass die Kasse zahlt.
    Heisst aber erstmal Papierkram :(
    Ist da das Aktenzeichen vom Präzedenzfall angegeben :gruebel: ?
    Zitat: Deine Links sind übrigens sehr aufschluss- und hilfreich. Vielen Dank dafür! :blume:
    Danke *mir selber Öl auf's Feuer kippe* ich mag seriöse Links...



    Re: Rauchwarnermeldepflicht

    wollmaus - 12.10.2014, 13:21


    Huhu Pearl,
    Pearl hat folgendes geschrieben: wollmaus hat folgendes geschrieben: Vielleicht kann ich den schlamasselsehenden Schlafzimmerblick verhindern und muss nicht im Schlaf ersticken?! :lol: ^^ :lol2: :lol2:

    Pearl hat folgendes geschrieben:
    Das wusste ich nicht, dass Dein WM-Erich Probleme mit den Ohren hat - es ist mir nur positiv aufgefallen, dass die Kasse zahlt.
    Heisst aber erstmal Papierkram :(
    WM-Erich :lol2: ist leider nicht nur bei mir schwerhörig. Noch mehr Papierkram ist ätzend, aber notwendig. Ich habe ja sonst keinen! :roll:

    Pearl hat folgendes geschrieben: Zitat: Deine Links sind übrigens sehr aufschluss- und hilfreich. Vielen Dank dafür! :blume:
    Danke *mir selber Öl auf's Feuer kippe* ich mag seriöse Links...
    Ausserdem finde ich es gut, dass Du sie codierst und keine "Werbe"-Links hier einstellst. :super: *Vorbildbist* :ja:



    Re: Rauchwarnermeldepflicht

    Pearl - 15.11.2014, 17:06


    In BW bewegt sich was:

    Code: http://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article134367549/Countdown-fuer-Rauchmelder-Pflicht-Nachruestung-laeuft.html

    Ebenda am 25.11.14 um 15:58 hat folgendes geschrieben: Die Pflicht zur Nachrüstung aller Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bis 1. Januar findet in Baden-Württemberg regen Anklang. «Zum neuen Jahr werden sehr viele Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein», sagte Willi Dongus, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbands, der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. Auch wenn es keine Kontrollen oder Sanktionen gebe, entfalte der «Appell» der Landesregierung seine Wirkung. «Diesen Anstoß brauchte es», betonte Dongus. Er kenne einen kleinen Einzelhändler, der in den vergangenen 14 Tagen mehr als 400 Rauchmelder verkauft habe.]Nach dem Schock der Brandkatastrophe von Backnang im Frühjahr 2013 hatte der Landtag die Nachrüstpflicht beschlossen. Vom 1. Januar 2015 an müssen nun alle Wohnungen im Land mit Meldern ausgerüstet sein. Die Geräte kosten 10 bis 40 Euro, inzwischen gibt es verschiedene Design-Varianten. Verantwortlich ist laut Verordnung der Eigentümer. Das Land bestätigte: Kontrollen sind nicht geplant. «Da muss eben jeder selbst Verantwortung übernehmen», sagte Dongus.
    Im Bericht auch der Hergang des Unglücks in Backnang.
    Kerzen- , Lichterketten- und :baum: - Zeit hat auch wieder begonnen.
    Okay, ich mach mit.



    Re: Rauchwarnermeldepflicht

    Pearl - 20.11.2019, 10:43

    Mein Nikolausgeschenk ^^
    Habe drei gute Rauchmelder von SJ geschenkt bekommen.
    hergestellt wurden sie von einer bekannten deutschen Firma mit Sitz im Ort 'Wetter',
    die hochwertige Schlösser , Fahrradhelme und nun auch Rauchmelder herstellt.

    Schön ist, dass diese Rauchmelder über eine magnetische Platte an der Decke angebracht werden, da muss ich nicht bohren und kann das Teil zur Wartung auch einfach wieder abheben :freu:

    Prima ist, dass heute der Vermieter kommt, dem werde ich direkt "aufs Brot schmieren", dass seit 2012 Pflicht für diese Dinger besteht und ich mich selbst drum kümmern muss...
    Code:
    https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-richtig-anbringen-so-gehts/



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