Info über LED Rückleuchten!

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    Re: Info über LED Rückleuchten!

    Markus@AMD - 20.03.2005, 23:11

    Info über LED Rückleuchten!
    Bitte lesen!

    Zitat: Hella Artikel vom 06.01.2005

    Lippstadt, im Januar 2005.

    Leuchtdioden (LEDs) sind eine Lichtquelle der Zukunft für die Automobilbeleuchtung.



    Serienanwendungen für die dritte Bremsleuchte gibt es schon seit einigen Jahren. Außerdem finden sie zunehmend Verwendung in Heckleuchten von Ober- und Mittelklasse-Fahrzeugen. Diesen Trend greifen Hersteller von Nachrüst-Heckleuchten auf - zum Teil mit fatalen Ergebnissen. So finden sich in mehreren Tuningkatalogen für 2005 über 30 Nachrüst-Heckleuchten für verschiedene Fahrzeugmodelle wieder, die aufgrund der technischen Vorschriften eigentlich nicht zulassungsfähig sind. Die Crux: die Leuchten haben das Typprüfzeichen E11 (Großbritannien).



    Wie kann so etwas geschehen?
    Der Genehmigungsablauf: Der Leuchtenhersteller (in diesem Fall aus Taiwan) hat die Leuchten einem Prüfungsinstitut zur lichttechnischen Vermessung vorzulegen. Dieses Institut (in diesem Fall auch aus Taiwan) bestätigt die Zulassungsfähigkeit der Leuchte und legt die Prüfungsergebnisse der Zulassungsbehörde eines Landes im Geltungsbereich der ECE-Regelungen vor (in diesem Fall Großbritannien). Diese Behörde erteilt auf Basis der Prüfungsergebnisse die ECE-Typprüfung und vergibt die landesbezogene Typprüfnummer (E 11 für Großbritannien). Damit ist der Verkauf dieser Leuchten in Europa gestattet.
    Bei stichprobenartigen Überprüfungen der nun im Handel befindlichen Leuchten (für VW Golf III und IV sowie Polo) wurde festgestellt, dass sowohl die photometrischen Messwerte als auch die Anforderungen an Hitze- und Schwingungsfestigkeit nicht gegeben waren und somit offensichtlich von den Werten der in Großbritannien genehmigten Leuchten abweichen. Ein weiteres gravierendes Manko: die Leuchtdioden sind einzeln austauschbar. Das ist nach ECE-Regelung R 37 nicht gestattet - aus gutem Grund: LEDs gibt es in verschiedensten Lichtfarben. Illegales blaues Bremslicht ist dann bald keine Utopie mehr. Und die Verkehrssicherheit wird in unverantwortlicher Weise beeinträchtigt.
    Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg die Kollegen in Großbritannien auf den Sachverhalt hingewiesen. Diese haben bestätigt, dass die inzwischen im Handel befindlichen Leuchten aus den oben genannten Gründen nicht den Vorschriften entsprechen. Daher kann das KBA den Verkauf dieser Leuchten so lange untersagen, bis der Hersteller entsprechende Veränderungen vorgenommen hat und die Behörde in Großbritannien diese als den Regeln entsprechend bestätigt. Und hier blieb es nicht bei der bloßen Androhung: Auf der Essen Motor Show wurden Händler, die diese Leuchten in den Verkauf bringen wollten, erfolgreich daran gehindert. Trotzdem sind viele dieser Leuchten im Umlauf. Was also kann der seriöse Fachhandel tun? Hier darf nur eine Regel gelten: Nehmen Sie illegale Produkte aus den Regalen! Sie ruinieren sich Ihren guten Namen und laufen überdies Gefahr, sich Gewährleistungsansprüchen auszusetzen und die Leuchten zurücknehmen zu müssen. Außerdem vergraulen Sie Ihre Kunden und könnten dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden.
    Und für den Autofahrer gilt: Finger weg von diesen illegalen Leuchten! Denn Sie riskieren, diese Leuchten wieder ausbauen zu müssen, wenn Sie das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorstellen oder von der Polizei angehalten werden. Auf Nummer Sicher geht nur, wer der Qualität bekannter Top-Markenhersteller vertraut.

    ...LEDs gibt es in verschiedensten Lichtfarben. Illegales blaues Bremslicht ist dann bald keine Utopie mehr...

    Diese Aussage ist nicht korrekt, da im KFG § 14 ff die Farben, die ausgestrahlt werden dürfen klar definiert sind.



    Re: Info über LED Rückleuchten!

    noizekicker - 23.03.2005, 11:52

    also was
    was heißt das jetzt genau??? finger weg von LED-Rückleuchten oder was für ein Prüfzeichen müssen die haben das ichs draufbauen darf????
    THX
    GREEETZ
    MaTT



    Re: Info über LED Rückleuchten!

    stramsi - 23.03.2005, 15:13


    na ich würd halt mal sagen das "E"-Prüfzeichen.



    Re: Info über LED Rückleuchten!

    günter - 23.03.2005, 16:58


    Kleine Lektüre zum Thema E-Prüfzeichen

    Es wird viel mit E-Prüfzeichen geworben, dies bedeutet aber noch lange nicht, daß das Teil TÜV-konform ist.
    Die Zahl nach dem E verrät nur welches Land die Genehmigung für ein Teil erteilt hat.
    z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen ist aber nicht als was - kann also auch eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
    Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen erforderlich.

    Die folgenden Staaten gehören zur Economic Commission for Europe (ECE)

    1 = Deutschland
    2 = Frankreich
    3 = Italien
    4 = Niederlande
    5 = Schweden
    6 =Belgien
    7 = Ungarn
    8 = Tschechien
    9 = Spanien
    10 = Jugoslawien
    11 = Großbritannien
    12= Österreich
    13 = Luxemburg
    14 = Schweiz
    15 = frei (früher DDR)
    16 = Norwegen
    17 = Finnland
    18 = Dänemark
    19 = Rumänien
    20 = Polen
    21 = Portugal
    22 = Russland
    23 = Griechenland
    24 = frei
    25 = Kroatien
    26 Slowenien
    27 = Slowakei
    28 = Weißrussland
    29 = Estland
    30 = frei
    31 = Bosnien-Herzegowina
    37 = Türkei

    text von DevilCupraR



    Re: Info über LED Rückleuchten!

    Markus@AMD - 23.03.2005, 20:12


    stramsi hat folgendes geschrieben: na ich würd halt mal sagen das "E"-Prüfzeichen.

    rein theoretisch müsste E12 dort stehen....E1 reicht eigentlich nicht 100%ig aus bzw würd ich mich nicht drauf verlassen...

    und wennst led lamperl willst, dann check da die von hella, da könnens nix machen....

    von FK sollte man zu 98% die Finger lassen, gerade bei den Rückleuchten



    Re: Info über LED Rückleuchten!

    günter - 29.03.2005, 14:42


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