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Re: Wie ist das eigentlich mit dem Hacken und dem Gesetz ?
SWORD-FISH 1990 - 31.03.2005, 12:06Wie ist das eigentlich mit dem Hacken und dem Gesetz ?
Ich habe hier einen Auszug aus den Bundesgesetzblatt Nr. 21, 1986
§202a Ausspähen von Daten:
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang
besonders gesichert sind, sich einem anderen verschaft, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonnst nich untmittelbar wahrnebar gespeichert sind oder übermittelt werden.
§263 Computerbetrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswiedrigen Vermögens-
vorteil zu verschaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, dass er
das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch Verwendung unrichtiger
Einwirkungen auf den Ablauf beinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
§303a Datenveränderung:
(1) Wer sich rechtswiedrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar
macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§303b Computersabotage:
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes
Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört,
dass er...
1. eine Tat nach $ 303a Abs. 1 begehrt oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstöhrt, beschädigt,
unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit einer Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Tja...wollt Ihr immer noch Hacken ? Laßt Euch nicht einschüchtern, es gibt ja Bewährung !
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