Durchgestrichene Hakenkreuze verboten,Rechte Parolen erlaubt

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    Re: Durchgestrichene Hakenkreuze verboten,Rechte Parolen erlaubt

    Peter Punk - 26.11.2005, 13:49

    Durchgestrichene Hakenkreuze verboten,Rechte Parolen erlaubt
    Deutsches Recht: Nazi-Parolen erlaubt / Antifaschisten verurteilt


    In den vergangen Wochen häufen sich die Meldungen wo der Staat aus unserer
    Sicht aus Willkür auf Antifaschisten und Andersdenkender losgeht.

    August 2005: Große Razzia beim Nix Gut Mailorder. (-- Zwei Transporter voll
    mit Artikel und Katalogen auf denen durchgestrichene Hakenkreuzen
    abgebildet werden wurden beschlagnahmt --) Verfahren läuft

    Oktober 2005: Ein Jugendlicher wird von Faschos angepöpelt und seine
    Anfnäher von der Jacke gerissen (Hackenkreuz im Verbotszeichen). Er
    erstattet Anzeige. Zwei Tage später hat das Opfer eine Anzeige wegen des
    des Aufnähers. --) Das Opfer wird zum Täter gemacht.


    November 2005: Ein Student wird verurteilt wegen des Tragens eines 20mm
    großen Buttons (Hackenkreuz im Verbotszeichen) --) Student geht in Revision

    Wie kann es sein das in Deutschland der Spruch: “Ruhm und Ehre der Waffen-
    SS“ straflos ist, durchgestrichene und zerschlagene Hakenkreuze, aber
    verboten sind.

    Es gibt immer mehr Anzeigen und Verurteilungen gegen Antifachisten die dies
    offen zur Schau stellen. Unter fadenscheidigen Argumenten urteilen Richter
    und stellen Deutschland somit in genau das Licht gegen das sie eigentlich
    verhindern wollen. Wir haben das Argument: "Stellen Sie sich vor, ein
    japanischer Tourist sieht in Tübingen diesen Anstecker und erzählt zu
    Hause, dass in Deutschland das Hakenkreuz immer noch verwendet wird."
    praktisch getestet und es war allen klar das die Symbolik klar gegen das
    Nazi-Regime gerichtet war. Jetzt stellen wir uns vor in was für einem Licht
    die Deutsche Gesellschaft steht, wenn sie die Gegner Nazionalistischen
    Gedankenguts verurteilt und im gleichen Atemzug SS ähnliche -Parolen
    erlaubt.

    Auf der Seite des Verfassungsschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen :

    „Die Verwendung von unter §§86, 86a StGB fallenden Kennzeichen ist dann
    NICHT strafbar, wenn der unbefangene Betrachter in der Art der Darstellung
    eine ABLEHNUNG der NS-Ideologie erkennen kann.“

    das sollte bei all diesen Zeichen gegeben sein.

    In aktuell uns betreffenden Fall geht die Staatsanwaltschaft sogar soweit,
    das sie bewußt Behinderten-Arbeitsplätze gefährdet indem sie unsere Artikel
    und Kataloge beschlagnahmt und uns damit die Existenzgrundlage nimmt.

    Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten und möchten mit diesem mail
    die öffentlichkeit darauf Aufmerksam machen was in ihrem Namen geschieht.

    Wer mehr dazu Wissen möchte, oder uns unterstützen kann sich unter
    folgender Adresse informieren:

    http://razzia.nix-gut.de
    email: razzia@nix-gut.de



    Re: Durchgestrichene Hakenkreuze verboten,Rechte Parolen erlaubt

    Heinzgerd - 26.11.2005, 19:17


    Scheiße, wer hat den Text geschrieben? Ein Grundschüler?



    Re: Durchgestrichene Hakenkreuze verboten,Rechte Parolen erlaubt

    püppi - 27.11.2005, 14:48


    die leute vom nix-gut
    als ob du das besser könntest :wink:



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