Zu den Aufgaben eines Landesverbandes im DMB

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    Re: Zu den Aufgaben eines Landesverbandes im DMB

    Matthias Blunert - 09.08.2007, 13:56

    Zu den Aufgaben eines Landesverbandes im DMB
    Der Vorsitzende des Landesverbandes Bayern, Alfred Poll, hat auf der jüngsten Landesseite eine sehr treffende Beschreibung der Aufgaben von Mieterverein und Landesverband und damit auch des Verhältnisses zueinander kund getan:

    "Was Ihr Mieterverein für Sie leistet, wissen Sie: kompetente Beratung bei mietrechtlichen Problemen. Doch wozu ist der DMB-Landesverband da? Ist der DMB-Landesvorsitzende vielleicht sogar der „Vorgesetzte“ Ihres örtlichen Mietervereinsvorsitzenden? Weit gefehlt! Organisatorisch ist der DMB-Bayern ein Zusammenschluss von gegenwärtig 51 selbstständigen Mietervereinen, auf deren Arbeit vor Ort der Landesverband weder Einfluss nehmen kann noch will. Ihr Ansprechpartner – auch für Beschwerden – ist immer einzig und allein der Vorstand Ihres örtlichen Mietervereins.

    Ist der Landesverband also nur eine womöglich sogar überflüssige bürokratische Organisationsstruktur? Auch das ist falsch. Der DMB-Bayern artikuliert die wohnungspolitischen Anliegen der bayerischen Mietervereine auf Landesebene. Wir sind Ansprechpartner für Staatsregierung und Opposition, Parteien und Verbände. In dieser Funktion nimmt der DMB-Bayern Stellung zu Gesetzgebungsvorhaben oder arbeitet, wie jetzt beim Sozialbericht Bayern, in Expertengremien auf Landesebene mit. Auch für die bayerischen Medien ist der DMB-Bayern Anlaufstelle und wird in dieser Funktion inzwischen regelmäßig angefragt. Unser Verband hat sich in den letzten Jahren zu einer wohnungspolitischen Instanz im Freistaat gemausert, deren Kompetenz von niemandem mehr in Frage gestellt, von vielen aber geschätzt und nachgefragt wird."

    Kürzer kann man eigentlich das Problem, was auch in unserer Zukunftskommission eine wesentliche Rolle gespielt hat, nicht beschreiben.



    Re: Zu den Aufgaben eines Landesverbandes im DMB

    Weicht - 09.08.2007, 14:21


    Wobei A. Poll hier natürlich auf die Aufgaben „nach außen” abstellt ...
    Der Vollständigkeit halber wären also noch zumindest die Rolle als Bindeglied zwischen Bundesverband und den Mietervereinen (nur Landesverbände können Mitglieder des DMB sein) inklusive Verwaltungsaufgaben sowie zweitens der Bereich „Schulungstätigkeit/Erfahrungsaustausch” zu erwähnen.
    Und - wenn auch fakultativ - schließlich noch die Regionalisierung der MieterZeitung ...



    Re: Zu den Aufgaben eines Landesverbandes im DMB

    Weicht - 26.11.2007, 13:28


    Zitat: Viel ist die Rede gewesen von zunehmendem Wettbewerb,
    steigenden Anwaltszahlen, veränderten Anforderungen
    der Mitglieder. Hinzu kommt die Verabschiedung des
    neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes im Bundestag,
    das voraussichtlich am 1. Juli 2008 in
    Kraft treten wird. Dieses neue Gesetz eröffnet neue Chancen
    für die Mietervereine, die sich nun auch neuen Rechtsgebieten
    öffnen dürfen, soweit eine sachliche Nähe zum Mietrecht besteht.
    Allerdings bedeutet der vermutlich breitere Wettbewerb
    auch neue Herausforderungen, denen sich der Deutsche Mieterbund
    und die ihm angeschlossenen Vereine stellen müssen.
    Gefunden in: MieterZeitung 6/2007 - Ausgabe NRW



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