§Gesetzbuch§

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    Re: §Gesetzbuch§

    Mithrandir - 09.02.2005, 10:07

    §Gesetzbuch§
    §1 Mord

    §1.1 Bei Mord aus niedrigen Beweggründen an einem anderen RPG'ler oder NCP, folgt eine folgenschwere Strafe, die meistens die Todesstrafe beinhaltet.

    §1.2 Bei Tötung von Tieren aus Lust am Töten und nicht wegen Hunger o.ä., muss der RPG'ler seine Sünde bereinigen, indem er dem Gott ein Opfer darbringt.

    §2 Diebstahl

    §2.1 Bei Diebstahl oder unerlaubten Entwenden von magischen und nichtmagischen Gegenständen des Deus der finsteren Mächte, hat allein er die Macht über Leben und Tod der Diebes.

    §2.2 Bei Diebstahl von magischen Runen und Magiegegenständen sowie Waffen, Rüstungen und sonstigen Kriegsgegenständen aus den Beständen der Magier und Krieger ab Rang 2, wird man vor den Rat der finsteren Magie gerufen, der über einen dann entscheidet.

    §2.3 Bei Diebstahl von Geld und anderen Wertgegenständen(alles außer magischen Gegenständen) ist man dazu verpflichtet, dem Beraubten das doppelte zurückzugeben, andernfalls wird man ebenfalls vor den Rat der finsteren Magie gerufen.

    §3 Dienstverweigerung

    §3.1 Wer seinen Dienst für den Deus, dem Auserwählten, dem Kriegsherr, den Hohepriestern oder den Elitekriegern der finsteren Mächte verweigert, muss mit einer Gefängnisstrafe oder bei Wiederholung mit teilweisem bzw. kompletten Mitgliedsentzug der Allianz der Finsternis rechnen.

    §3.2 Wer seinen Dienst für einen Magier, Schwarzmagier, Piester, Waffenknecht, Krieger, Kämpfer oder Leibgarde der finsteren Magie verweigert, muss mit einer Ermahnung seines Vorgesetzten und bei mehrmaligem Vorkommen mit einer Geldstrafe rechnen.

    §4 Macht

    §4.1 Der Deus der finsteren Mächte hat die Macht, die Gesetzte jederzeit nach seinem Belieben zu ändern.

    Gezeichnet: Mithrandir, Deus der finsteren Mächte



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