Staatsanwalt sieht Überreaktion

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Staatsanwalt sieht Überreaktion"

    Re: Staatsanwalt sieht Überreaktion

    Republikflüchtling - 14.04.2011, 23:30

    Staatsanwalt sieht Überreaktion
    www.ksta.de/html/artikel/1302709555440.shtml

    Im Fall der Schiesserei vor einer Diskothek kann der Verteidiger des Polizisten kein strafwürdiges Verhalten erkennen. Der Staatsanwalt fordert eine Geldstrafe.

    Sollte der Beamte nicht freigesprochen werden, ist das ein Armutszeugnis!
    IMHO war es eine Notwehrsituation.
    Wenn ein Polizeibeamter eine Person auffordert die Hände zu heben und diese Person greift anstelle nach etwas an seinem Gürtel, dann wars das!



    Re: Staatsanwalt sieht Überreaktion

    kriegerlein - 15.04.2011, 18:21


    In Deutschland ist erstmal der Polizist dran!
    Das ist nicht so wie bei euch im richtigen Leben :-)

    Wenn Du in der U-Bahn von 16-jährigen bespuckt und gepiesackt
    wirst...und wehrst Dich dann mit Tränengas, weil Du keine
    andere Möglichkeit siehst: bist Du dran wegen Körperverletzung..

    Wenn 17 jährieg ein Mädchen vergewaltigen: hat sie selbst Schuld..
    So isses hier, da gibts genug Beispiele...irgendwann kippt die
    ganze Geschichte; mal sehen, zu welcher Seite :twisted:



    Re: Staatsanwalt sieht Überreaktion

    Republikflüchtling - 15.04.2011, 18:28

    Prozess endet mit Freispruch
    Geht doch:

    www.ksta.de/html/artikel/1302811889644.shtml

    Der Beamte musste davon ausgehen, dass der Mann eine Pistole ziehen wollte, so der Richter: „Die Handbewegung konnte nur so gedeutet werden, dass der vor ihm stehende Mann eine Pistole ziehen und auf ihn richten wollte.“



    Re: Staatsanwalt sieht Überreaktion

    kriegerlein - 15.04.2011, 20:05


    Gut für die Polizei!
    Vielleicht wirds ja hier doch noch was... 8)
    Ist aber selten!
    Meistens ist der Polizist der Dumme... :shock:



    Re: Staatsanwalt sieht Überreaktion

    hemo - 19.04.2011, 10:48


    Nein, ist er nicht. Dass ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist vorgeschrieben. Wie es endet, sehen wir wieder ein Mal. Mich stören immer diese Unkenrufe. Bisserl Rechtsstaat haben wir doch immer noch, oder?
    hemo :roll:



    Re: Staatsanwalt sieht Überreaktion

    Republikflüchtling - 19.04.2011, 10:57


    Das eine Untersuchung stattfindet ist schon richtig.
    Allerdings einen Beamten so vor einen Richter zu zerren und dann wie einen Kriminellen anzuklagen ist nicht richtig!
    Da bleibt dann immer im Gedächtnis "Der stand doch mal vorm Richter!".
    Abgesehen von den Anwaltskosten.



    Re: Staatsanwalt sieht Überreaktion

    hemo - 19.04.2011, 11:04


    Na, die Anwaltskosten fielen der Staatskasse zur Last.
    Die seelische Belastung, die bei einem Strafprozeß entsteht, ist nicht zu verhindern. Leider. Aber, wie soll es anders gehen?



    Re: Staatsanwalt sieht Überreaktion

    Republikflüchtling - 19.04.2011, 11:25


    Mag sein das die Staatskasse das am Ende zahlt, aber erst mal darf man selber vorlegen und das ist ja nicht gerade wenig.
    Wie es anders gehen soll?
    Ganz einfach. Hier untersucht der Attorney General (General Staatsanwalt) und wenn die den Fall dann als unberechtigten Waffengebrauch beurteilen geht es erst ans Gericht.
    Dann kann der Beamte allerdings auch einpacken, denn das ist dann wie ein Urteil.



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