Satzung der FirstSky Alliance

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    Re: Satzung der FirstSky Alliance

    russiana - 04.08.2007, 00:07

    Satzung der FirstSky Alliance
    Zitat: Satzung der FirstSky Alliance

    I. Ziele der Allianz §§ 1-4

    § 1 Name
    Die Allianz führt den Namen "FirstSky Alliance". Sie ist im Allianzregister des AS-Pedia eingetragen.

    § 2 Zweck
    Zweck der Allianz ist der Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander und die Entwickelung einer gemeinsamen Taktik nach außen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Aufrechterhaltung der Kontakte zwischen den Mitgliedern im angelegten Forum verwirklicht.

    § 3 Ziele
    Oberstes Ziel der Allianz ist es ein weltumspannendes Streckennetz der Mitgliedsairlines aufzubauen. Dieses soll Mithilfe von modernem Fluggerät und gehobenen Serviceeinstellungen verwirklicht werden. Durch die Kooperation im FirstSky Alliance Netzwerk sollen bessere Umsteigeverbindungen ermöglicht werden.

    § 4 Gründung
    (1) Gründungsdatum der Allianz ist der 29. Dezember 2004. Gründungsmitglieder waren Australwings (Melbourne Tullamarine), Noble Wings (London Heathrow), Raffles (Singapur Changi) und Vapor Trails Pacific (San Francisco International).

    (2) Die offizielle Gründung der Allianz im Spiel erfolgt nach Ablauf der in den Spielregeln gegebenen Frist vom Vorstand der Allianz. Aus bestimmten Gründen kann die Gründung zeitlich verschoben werden.

    II. Mitgliedschaft §§ 5-9

    § 5 Erwerb der Mitgliedschaft
    (1) Der FirstSky Alliance können aktive Fluggesellschaften aus dem Onlinespiel AirlineSim als Mitglieder beitreten. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf Grund eines Antrags im Forum. Über die Aufnahme beschließen die aktuellen Mitglieder.

    (2) Bis zur endgültigen Aufnahme kann eine Probezeit in Form eines beschränkten Zugangs zu bestimmten Unterforen verhängt werden. Über die Aufhebung dieser entscheiden ebenfalls die aktuellen Mitglieder.

    § 6 Verpflichtungen der Mitglieder
    (1) Jedes Mitglied soll nach Möglichkeit mehrmals in der Woche im Forum anwesend sein, auf Beiträge antworten und die eigene Meinung äußern. Er muss an Abstimmungen teilnehmen.

    (2) Bei Vorhaben, die in gewissem Maße auch die Allianz betreffen, muss die Meinung der übrigen Mitglieder eingeholt und zusammen entschieden werden. Eine Entscheidung über eine Änderung der bekannten Geschäftsstrategie gehört den Mitgliedern möglichst bald mitgeteilt.

    (3) In der Airlinepräsentation muss auf die Allianz hingewiesen werden.

    § 7 Regelungen
    (1) Die Ausstattung der Flugzeuge muss realistisch gewählt und den gehobenen FirstSky Ansprüchen genügen. Auf Kurz- und Mittelstrecken werden mindestens ‚Economysitze’ und ‚Business Basic’ Sitze empfohlen. Auf Langstrecken empfiehlt die FirstSky Alliance zumindest ‚EcoPlus’, ‚Business Advanced’ und ‚Golden Class’ Sitze für die entsprechenden Klassen einzusetzen. Beim Fluggerät unterhalb von Standardrumpf-Flugzeugen, welches nur auf Kurzstrecken eingesetzt wird, sind Ausnahmen möglich. Der Service soll, entsprechend der Strecke, ebenfalls gehobenen Ansprüchen genügen.

    (2) Die Zusammensetzung der Flotten soll realitätsnahen Vorstellungen entsprechen, moderne und effiziente Flugzeugtypen sind hierbei Pflicht. Um die Homogenität einzelner Flotten zu gewährleisten, sollen die Mitglieder nur solche Baureihen in Betracht ziehen, die noch in Produktion stehen.

    (3) Die Streckenplanung soll der eines Netzwerk-Carriers entsprechen und sowohl kurze Inland- und Regionalstrecken, als auch lange Interkontinentalverbindungen beinhalten und ist mit den Partnern abzustimmen. Die Flugzeiten sollten möglichst so angeglichen werden, dass Anschluss vom ankommenden Flug eines Partners besteht.

    (4) Hat eine Stadt mehrere Flughäfen, so muss jedes Mitglied der Allianz denselben Flughafen ansteuern. Zusätzlich ist es erlaubt einen zweiten Flughafen dieser Stadt anzufliegen, jedoch nicht bei Konkurenzflughäfen von Partnerairlines, wenn diese es nicht wünschen.

    (5) Zweitairlines von Mitgliedern, die kein Mitglied der Allianz sind, dürfen Mitgliedern keine allzu große Konkurrenz machen. Diese dürfen auch nicht selbst Mitglieder in einer anderen Allianz sein.

    § 8 Beendigung der Mitgliedschaft
    Der Austritt aus der Allianz ist jederzeit möglich. Außerdem erlischt die Mitgliedschaft:

    1. durch Ausschluss aus besonders wichtigem Grund. Hierzu ist ein Beschluss der übrigen Mitglieder erforderlich.
    2. durch Löschung der Airline im Spiel.

    § 9 Ehrenmitgliedschaft
    Ehemalige Mitglieder, die aufgrund von Inaktivität im Spiel die Allianz verlassen haben, verbleiben in einer Ehrenmitgliedschaft. Diese Mitglieder sind nicht mehr stimmberechtigt. Werden sie wieder aktiv, so können sie die Wiederaufnahme beantragen, sofern die neuen Planungen des Mitglieds mit denen der Allianz kompatibel sind.

    III. Verwaltung der Allianz §§ 10-13

    § 10 Organe der Allianz
    Organe der FirstSky Alliance sind:
    1. der Vorstand,
    2. die Mitgliederversammlung.

    § 11 Zusammensetzung des Vorstandes
    Der Vorstand besteht aus
    - dem Vorsitzenden, sowie
    - dem stellvertretenden Vorsitzenden.
    Diese Mitglieder des Vorstandes werden von den Mitgliedern der Allianz für ein Jahr gewählt.

    § 12 Tätigkeit des Vorstandes
    Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender übernehmen mit Hilfe der übrigen Mitglieder die Verwaltung des Forums und die Präsentation der Allianz nach außen. Bei nicht eindeutigen Abstimmungsergebnissen übernimmt der Vorsitzende die Entscheidung. Im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden übernimmt der stellvertretende Vorsitzende seine Rolle.

    § 13 Die Mitgliederversammlung
    (1) Als Mitgliederversammlung soll die regelmäßige Teilnahme der Mitglieder im Forum betrachtet werden. Sie dient für Abstimmungen, Anfragen, Diskussionen und Bekanntmachungen der Mitglieder.

    (2) Jedes Mitglied hat eine Stimme.

    (3) Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn wenigstens 50% der Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Zur Gültigkeit der Beschlussfassung genügt einfache Stimmenmehrheit der Erschienenen. Die Mitglieder haben die Möglichkeit mindestens eine Woche lang an einer Abstimmung teilzunehmen bevor sie als gültig betrachtet wird. Der Vorstand entscheidet im Zweifelsfall über die Gültigkeit der Abstimmung.

    (4) Vorschläge über Änderung der Satzung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zur Gültigkeit der Beschlussfassung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

    IV. Auflösung der Allianz

    § 14 Auflösung der Allianz
    Ein Beschluss über die Auflösung der Allianz kann nur im Rahmen einer Mitgliederversammlung bei Zustimmung von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder erfolgen.


    Frankfurt, Juli 2007
    FirstSky Alliance



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