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Re: Bern 4.3 - 4.5
Anonymous - 11.06.2007, 19:29Bern 4.3 - 4.5
Aufgabe 4.3: Das schweizerische politische System beruht auf der halbdirekten De-mokratie. Erklären Sie in diesem Zusammenhang die Begriffe „Referendum“ und „Ini-tiative“.
Das Volk hat sich in der Schweiz Mitwirkungsrecht erstritten. Es wählt nicht einfach ein Par-lament, das an seiner Stelle vier oder fünf Jahre lang entscheidet – wie das beispielsweise in Grossbritannien, Deutschland, Frankreich oder Italien der Fall ist. Das Volk kann regelmäs-sig auch zu Sachfragen Stellung nehmen (und zwar mit einem Referendum oder einer Initia-tive).
Referendum
Ein Referendum ist ein Volksentscheid, bei dem das Volk über einen Parlamentsentscheid im Nachhinein befindet und ihn dabei entweder annehmen oder verwerfen kann. Das Refe-rendum gehört in der Schweiz zu den zentralen politischen Rechten.
Volksinitiative
In der Schweiz ist die Volksinitiative ein politisches Recht, das es auf verschiedenen Stufen jeweils auf Bundesebene, Kantonsebene und Gemeindeebene gibt.
Bei einer Volksinitiative verlangen Stimmbürger mit ihrer Unterschrift eine Total- oder Teilre-vision der Bundesverfassung. Damit eine Volksinitiative zustande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden. Es ist selten, dass eine Volksinitiative angenommen wird: Seit 1891 erst 15. Seit 1966 kamen 160 Volksinitiativen zustande, über 100 von ihnen kamen zur Abstimmung, aber nur 8 von ihnen wurden in der nationalen Volksabstimmung angenommen; das sind etwas mehr als fünf Pro-zent.
Aufgabe 4.4: Nach welchen Verfahren werden die National- und Ständeräte ge-wählt?
Das Schweizer Parlament hat zwei Kammern, die zusammen Vereinigte Bundesversamm-lung heissen und die gesetzgebende Gewalt (=Legislative) im Staat bilden.
Der Nationalrat Die Kleine Kammer zählt 46 Sitze: 20 Kantone stellen je zwei Abgeordnete, die 6 früheren Halbkantone je eine Vertreterin oder einen Vertreter. In allen Kantonen – mit Ausnahme des Jura – wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten im Majorzver-fahren.
Der Ständerat vertritt die 26 Kantone. Die Grosse Kammer zählt 200 Sitze. Die Zahl der Abgeordneten eines Kantons (jeder ist ein Wahlkreis) richtet sich nach seiner Einwohner-schaft: Dem bevölkerungsreichen Zürich stehen 34 Sitze zu, während Uri und Glarus, Ob- und Nidwalden sowie die beiden Appenzell nur je einen Volksvertreter im Nationalrat haben. In den Kantonen mit mehr als einem Sitz gilt bei den Wahlen das Proporzverfahren.
Aufgabe 4.5: Welche Aufgaben haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu bewältigen?
Das Parlament (=Legislative) muss vier Hauptaufgaben erfüllen: Gesetze beschliessen, Fi-nanzbeschlüsse fassen, die Verwaltung beaufsichtigen und aktuelle Fragen aufwerfen. Diese Aufgaben erfüllt entweder der Ständerat oder der Nationalrat.
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