Betäubungsmittelgesetz

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    Re: Betäubungsmittelgesetz

    simonz - 31.05.2007, 18:16

    Betäubungsmittelgesetz
    Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ehemals Opiumgesetz (siehe unten), ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Als Anlagen beinhaltet das BtMG drei Listen mit einer Aufzählung der

    nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, (Handel und Abgabe verboten, z. B. Diamorphin)
    verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten, z. B. Ausgangsstoffe wie Cocablätter) und
    verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Abgabe nach BtMVV, z. B. Codein).
    Innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes werden die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr von Betäubungsmitteln nach Anlage I, II und III geregelt. Für diese Tätigkeiten bedarf es einer Erlaubnis, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilen kann. Ferner werden der Betrieb von Drogenkonsumräumen geregelt, die Vernichtung von Betäubungsmitteln und die Dokumentation des Verkehrs.

    Das Betäubungsmittelgesetz ist eine Folge der durch die Ratifikation des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel 1961 sowie anderer ähnlicher Abkommen entstandenen Verpflichtung Deutschlands, die Verfügbarkeit mancher Drogen gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens einzuschränken.

    Der Prohibition unterliegen die Stoffe nach Anlage I (illegalisierte Drogen), deren Besitz und Erwerb nur durch Sondererlaubnis durch das BfArM für wissenschaftliche Zwecke möglich ist oder von einer zuständigen Stelle zur Untersuchung oder Vernichtung entgegengenommen wird. An ihnen kann unter privatrechtlichen Aspekten kein Eigentum erworben werden. Es handelt sich bei den in den Anhängen aufgeführten Substanzen um so genannte res extra commercium, zu deutsch nicht handelbare Sachen. Werden sie in das Bundesgebiet eingeführt, so hat nur der Staat das Recht, den Besitz an diesen Substanzen durch Sicherstellung oder Beschlagnahme auszuüben. Alkohol, Nikotin, Koffein sind in Deutschland legalisierte Drogen und tauchen damit im Gesetz nicht auf

    Grundsätzlich gehört das Betäubungsmittelgesetz in die Kategorie der Verwaltungsgesetze, da Regelungsmaterie der Verkehr der Betäubungsmittel ist. Durch die häufig angewendeten Strafvorschriften in den §§ 29–30a BtMG ist es aber zugleich eines der wichtigsten Gesetze im Bereich des Nebenstrafrechts.

    Für die Einfuhr und Ausfuhr der Grundstoffe zahlreicher Betäubungsmittel (insbesondere synthetischer Drogen wie Amphetaminen u. a.) gilt das Grundstoffüberwachungsgesetz.

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