Die Verfassung der VeSoP

Vereinigung der Solaren Planeten
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    Re: Die Verfassung der VeSoP

    thalagon - 28.05.2007, 16:10

    Die Verfassung der VeSoP
    ==Verfassung==

    Vereinigung der Solaren Planeten


    I. Grundsätze

    Art.: 1
    Jedes Clanmitglied ist Verpflichtet seinen Clan und seine Clankollegen zu Schützen und ihnen gegenüber die Loyalität zu waren.

    Art.: 2
    Die Vereinigung der Solaren Planeten vertreten ihre Interessen auf Friedliche Art und Weise. Militärische Mittel werden nur zur Selbstverteidigung Eingesetz.

    Art.: 3
    Die Wirtschaft beruht auf dem Handel und der Produktion von legalen Gütern. Ebenso der Ableistung von legalen Dienstleistungen.

    Art.: 4
    Die Meinung eines jeden Mitglieds wird Respektiert und geachtet.

    Art.: 5
    Die Verfassung der Vereinigung der Solaren Planeten gilt für jedes Clanmitglied unabhängig seiner Abstammung und seines Ranges. Und wird mit dem Beitritt in den Clan Automatisch akzeptiert.



    II. Politische Führung

    Art.: 6
    1) Die Vereinigung der Solaren Planeten ist eine Demokratische Staatsform die von dem ’’Senatorenrat“, bestehend aus dem Großadministrator und mindestens 3 Senatoren, geleitet wird.

    Art.: 7
    1) Der Großadministrator ernennt und entlässt die Senatoren. Die Anzahl der Senatoren kann bei bedarf erhöht werden.

    Art.: 8
    1) Neuwahlen zum Großadministrator sind alle 3 Monate. Jedes Clanmitglied ist, mit 2 Stimmen, Wahlberechtigt und kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Die Wahl ist geheim und dauert 3 Tage. Die Wahl ist Gültig wenn 75% der Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.
    2) Die erste Wahl findet erst statt sobald ein entsprechender Antrag aus dem Clan gestellt wird und 65% der Clanmitglieder dafür Stimmen.

    Art.: 9
    1) Der Großadministrator ist gewählt wenn er mehr als 55% der Stimmen erhalten hat.
    2) Der Gewählte Großadministrator bestimmt nach der Wahl seinen Senat und gibt den Termin für die nächste Wahl bekannt.

    Art.: 10
    1) Ein neues Gesetz kann beschlossen werden wenn ein entsprechender Vorschlag aus dem Clan vorgelegt wird. Dieser wird dann von dem Senatorenrat geprüft und eventuell zur Abstimmung freigegeben. Diese Wahl dauert max. 1 Woche und jeder hat eine Stimme.
    2) Das Gesetz ist gültig wenn mehr als 50% der Mitglieder dafür stimmen.
    3) Ausnahmefälle bilden folgende Änderungen. Diese benötigen die Zustimmungen von mind. 65% der Clanmitglieder:
    - Verfassungsänderung
    - Kriegserklärungen
    - Änderung des Clanname

    Art.: 11
    1) Der Großadministrator ist in der Lage den ’’Notstand“ Auszurufen. Dafür benötigt er jedoch die Zustimmung aller Senatsmitglieder
    2) Der ’’Notstand“ bewirkt das der Großadministrator die komplette Befehlsgewalt über den Clan und die gesamte Flotte aller Mitglieder bekommt und für Entscheidungen keinerlei Zustimmungen aus dem Senat mehr benötigt. Dieser Zustand hält max. 1 Woche lang an.
    3) Der ’’Notstand“ Darf nur unter Folgenden Bedingungen ausgerufen werden:
    - Schwerste Naturkatastrophen
    - Akute Existenzbedrohung des Clans im Kriegsfall
    - Putschversuchen

    Art.: 12
    1) Die Clankasse kommt dem gesamten Clan zu Gute und wird wie Folgt verwendet:
    - 30% für die Unterstützung Neuer Mitglieder
    - 50% für die Unterstützung von Mitgliedern bei Großprojekten (z.B. Stations- und GKS kauf)
    - 20% für anderweitige Ausgaben (z.B. Schutzgelder, Kredite, Subventionen usw.)

    Art.: 13
    1) Die Verfassung der Vereinigung der Solaren Planeten tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft wenn der Clan Offiziell Online geht und aus mindestens 6 Membern besteht.



    III. Gesetzbuch

    §1
    Vor dem Gesetz sind alle Mitglieder unabhängig ihrer Abstammung und ihres Ranges gleich.

    §2
    Bei zuwider Handlung des Gesetzbuches oder der Verfassung können folgende Strafen verhängt werden:


    Leichte Straftaten: Mahnung bis leichte Geldstrafe
    Schweren Straftaten: Hohe Geldstrafe bis Rauswurf
    Schwersten Straftaten: Sofortiger Rauswurf und der Pilot wird zum Abschuss
    freigegeben

    Die Höhe er Straftat und das Urteil legt ein Gremium aus 3 oder 5, Neutralen und von der begangenen Straftat nicht betroffene, Mitglieder fest.

    §3
    Es dürfen keine Neutralen oder befreundete Schiffe/Stationen attackiert werden. Es sei den zur Selbstverteidigung.

    §4
    Jede Militärische Aktion muss mit dem Senatorenrat abgesprochen werden.

    §5
    Es darf nicht mit Illegalen Waren gehandelt werden.

    §6
    Einem in Not geratenem Verbündetem oder Kollegen ist sofortige Hilfe zu leisten

    §7
    Die Clansteuer ist zu bezahlen.

    §8
    Den Anweisungen des Großadministrators während des Notstandes ist Absolute Folge zu leisten.

    §9
    Jeder Senator und jedes Mitglied ist verpflichtet die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig auszuführen. Des Weiteren besteht die Verpflichtung über alles was im Clan gesprochen, geschrieben oder gesendet wird stillschweigen zu bewahren und die Clangeheimnisse zu hüten.



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