in einem ähnlichen Thema steht u.a. folgendes:
Hallo Michaele,
Bei einem Hersteller von Sicherheitssystemen ist folgendes angegeben:
Die Auto-Sicherheitsgurte müssen typengeprüft sein. Sie haben folgendes äusseres Kennzeichen:
E im Kreis = geprüft nach ECE-Reglement Nr. 16 oder
e im Viereck = geprüft nach EG-Richtlinie 77/541
(bei amerikanischen Fahrzeugen oft auch SAE-Prüfzeichen) Dort ist nirgends vermerkt, ob es 2 oder 3 Punkt Gurte sein müssen.
Im umgekehrten Fall wird dort davon abgeraten, von 2 auf 3 Punkt umzurüsten:
...Ist eine Umrüstung von 2-Punkt-Gurten auf 3-Punkt-Gurten möglich?----------------------------
...Davon ist abzuraten, ausser es ist bereits ein dritter Verankerungspunkt dafür vorgesehen und es gibt passende geprüfte Gurten dazu, die die Anforderungen erfüllen.In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das alles etwas schwammig formuliert:
(unten im Link kannst du den ganzen §35a mit allen Absätzen einsehen)
III. Bau- und Betriebsvorschriften
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraums und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend. Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__35a.html