Diskussion um die zweite Fremdsprache im G8

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    Re: Diskussion um die zweite Fremdsprache im G8

    Martin Heberlein - 14.05.2007, 23:20

    Diskussion um die zweite Fremdsprache im G8
    (Die folgende Presseerklärung wurde in den Medien, z.B. der Online-Ausgabe des Münchner Merkur, verkürzt und sinnentstellend wiedergegeben)

    Presseerklärung

    Das Bündnis für Bildung in Bayern e.V. (BiBa) warnt ausdrücklich vor Schnellschüssen in der bayerischen Bildungspolitik.
    Laut „Münchner Merkur“ und dem „Bayerischen Rundfunk“ plant das Kultusministerium die Verschiebung des Beginns der 2. Fremdsprache in die 7. Klasse. Damit fiele ein weiteres Jahr im Erlernen der 2. Fremdsprache weg und die Qualität würde einem angeblich ja nicht gewünschten „Abi light“ entsprechen. BiBa stimmt zwar grundsätzlich der Verschiebung zu, nicht jedoch innerhalb des 8-jährigen Gymnasiums. Das herkömmliche 9-jährige Gymnasium hatte genau diesen Rhythmus angeboten, der für den Großteil der Schüler auch völlig in Ordnung war: alle 2 Jahre eine neue Sprache zusätzlich. Somit wird im G9 die 2. Fremdsprache auch mindestens 5 Jahre gelehrt. Im G8 würde sich der Unterricht auf 4 Jahre reduzieren und könne damit die notwendige Qualität nicht mehr gewährleisten.

    BiBa fordert deshalb die Wahlfreiheit für Schüler und Eltern zwischen beiden Systemen. Man sehe in der Wahlfreiheit den einzigen Weg, der individuellen Lernfähigkeit der Schüler, aber auch dem Anspruch der Eltern und den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden.

    Zu diesem Vorhaben sammelt der Bildungsverein seit Anfang des Monats Unterschriften für eine Massenpetition, die noch vor Ende des Schuljahres dem bayerischen Kultusministerium überreicht werden soll.
    BiBa, die einzige Vereinigung, in der Eltern und Lehrer vertreten sind, fordert mit dieser Petition den Gesetzgeber auf, Schülern und Eltern ab sofort die Wahlmöglichkeit zwischen dem 8-jährigen und dem bewährten 9-jährigen Gymnasium zu geben, jedes Gymnasium in Bayern soll beide Zweige parallel anbieten.
    Petitionsformulare und weitere Informationen unter www.biba-online.net



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