Satzung

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    Re: Satzung

    D. Chavez - 13.05.2007, 17:25

    Satzung
    § 0

    Spaß am Spiel!


    § 01

    Der Stamm steht über alles!
    Der Stamm steht über den persönlichen Bündnissen (PB´s), d.h. wenn ein Stammesmitglied ein PB angreifen möchte, so hat die Entscheidung des Mitglieds Vorrang.
    PB´s dürfen in diesem Fall nicht mit Einheiten unterstützt oder vorgewarnt werden.
    Zuwiderhandlungen gelten als Stammesverrat.



    §02

    Regelmäßige Teilnahme am Spiel und am Stammesleben, einmal täglich im Forum ist pflicht (nicht schreiben aber lesen)!
    Hilferufe sollten schnell im Stamm verbreitet werden.


    § 03

    Wer 7 Tage und auch immer im Forum inaktiv ist, wird entlassen, oder im Stamm auf geadelt!


    § 04

    Verrat des Stammes (z.B.: durch Spionage) wird mit Entlassung bestraft, oder intern auf geadelt.


    § 05

    Andere Stämme, Bündnisse und Nap´s (Nicht-Angriffs-Pakte) dürfen nicht angegriffen werden, derjenige hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen, sobald die Stammesführung es erfahren hat.

    Großoffensiven (z.B.: Gegen einen ganzen Stamm) werden ausschließlich von dem Kriegsminister geplant. Anträge sind entsprechend zu stellen.

    Solltet ihr einmal von einem Bündnis oder Nap (Nicht-Angriffs-Pakt) angegriffen werden, so meldet euch umgehend, mit Bericht, an entsprechender Stelle im Forum. Damit die Stammesführung eingreifen kann!


    § 06

    Urlaubsvertretungen (UV´s) sind nur an Stammesmitglieder zu vergeben und im Forum zu veröffentlichen. Vergabe an Freunde und Bekannte oder sogar Mitglieder anderer Stämme ist nicht gestattet!

    Übernommene UV sollten gewissenhaft ausgeführt werden, es ist schließlich ein Vertrauensbeweis, das du es übernehmen darfst!
    Bei fahrlässigem Verhalten, behält sich die Stammesführung die Möglichkeit offen: Waren als Entschädigung für den Geschädigten zu fordern!


    § 07

    Jeder muss seinen Mitgliedern helfen so gut er kann. Schließlich kann es euch auch einmal passieren, dass ihr angegriffen werdet.
    Im Falle eines Angriffs, wendet euch mit Fragen zur Verteidigung an den Verteidigungsminister.


    § 08

    Adelsreservierungen sind entsprechend zu melden, mit allen Angaben.
    Wenn nicht weiter über den Fortschritt der Adelung gesprochen wird, gelten die Reservierungen für 7 Tage. Nach Ablauf der Frist, werden entsprechende Dörfer wieder frei gegeben.
    Bei der zeitgleichen Reservierung von Adelszielen, entscheidet der Kriegsminister.


    § 09

    Jedes Mitglied ist verpflichtet sich höflich und freundlich seinen anderen Stammesmitgliedern zu verhalten, d.h. interne Androhungen (z.B.: Wenn du das nicht machst, adel ich dich!) gelten als Stammesverrat.

    Rassismus, Diskriminierung und anderweitig Menschenverachtender Quatsch wird bei uns nicht geduldet!


    § 10

    Die Beschlüsse der Stammesführung sind uneingeschränkt umzusetzen!


    § 11

    Bei Zuwiderhandlung gegen die Stammesregeln tritt § 04 in Kraft.
    Wendet euch bei Fragen an [player]D. Chavez[/player]

    Stammesgründer:

    [player]D. Chavez[/player]

    Gesucht werden:

    2 Diplomaten
    3 Stammesführer
    2 Innenminister
    1 Kriegsminister
    1 Verteidigungsminister
    (bitte bei den Stammesgründern melden)


    !!!!!Memberlimit 50!!!!!



    Satzung:

    § 0

    Spaß am Spiel!


    § 01

    Der Stamm steht über alles!
    Der Stamm steht über den persönlichen Bündnissen (PB´s), d.h. wenn ein Stammesmitglied ein PB angreifen möchte, so hat die Entscheidung des Mitglieds Vorrang.
    PB´s dürfen in diesem Fall nicht mit Einheiten unterstützt oder vorgewarnt werden.
    Zuwiderhandlungen gelten als Stammesverrat.



    §02

    Regelmäßige Teilnahme am Spiel und am Stammesleben, einmal täglich im Forum ist pflicht (nicht schreiben aber lesen)!
    Hilferufe sollten schnell im Stamm verbreitet werden.


    § 03

    Wer 7 Tage und auch immer im Forum inaktiv ist, wird entlassen, oder im Stamm auf geadelt!


    § 04

    Verrat des Stammes (z.B.: durch Spionage) wird mit Entlassung bestraft, oder intern auf geadelt.


    § 05

    Andere Stämme, Bündnisse und Nap´s (Nicht-Angriffs-Pakte) dürfen nicht angegriffen werden, derjenige hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen, sobald die Stammesführung es erfahren hat.

    Großoffensiven (z.B.: Gegen einen ganzen Stamm) werden ausschließlich von dem Kriegsminister geplant. Anträge sind entsprechend zu stellen.

    Solltet ihr einmal von einem Bündnis oder Nap (Nicht-Angriffs-Pakt) angegriffen werden, so meldet euch umgehend, mit Bericht, an entsprechender Stelle im Forum. Damit die Stammesführung eingreifen kann!


    § 06

    Urlaubsvertretungen (UV´s) sind nur an Stammesmitglieder zu vergeben und im Forum zu veröffentlichen. Vergabe an Freunde und Bekannte oder sogar Mitglieder anderer Stämme ist nicht gestattet!

    Übernommene UV sollten gewissenhaft ausgeführt werden, es ist schließlich ein Vertrauensbeweis, das du es übernehmen darfst!
    Bei fahrlässigem Verhalten, behält sich die Stammesführung die Möglichkeit offen: Waren als Entschädigung für den Geschädigten zu fordern!


    § 07

    Jeder muss seinen Mitgliedern helfen so gut er kann. Schließlich kann es euch auch einmal passieren, dass ihr angegriffen werdet.
    Im Falle eines Angriffs, wendet euch mit Fragen zur Verteidigung an den Verteidigungsminister.


    § 08

    Adelsreservierungen sind entsprechend zu melden, mit allen Angaben.
    Wenn nicht weiter über den Fortschritt der Adelung gesprochen wird, gelten die Reservierungen für 7 Tage. Nach Ablauf der Frist, werden entsprechende Dörfer wieder frei gegeben.
    Bei der zeitgleichen Reservierung von Adelszielen, entscheidet der Kriegsminister.


    § 09

    Jedes Mitglied ist verpflichtet sich höflich und freundlich seinen anderen Stammesmitgliedern zu verhalten, d.h. interne Androhungen (z.B.: Wenn du das nicht machst, adel ich dich!) gelten als Stammesverrat.

    Rassismus, Diskriminierung und anderweitig Menschenverachtender Quatsch wird bei uns nicht geduldet!


    § 10

    Die Beschlüsse der Stammesführung sind uneingeschränkt umzusetzen!


    § 11

    Bei Zuwiderhandlung gegen die Stammesregeln tritt § 04 in Kraft. [/center]



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