Gesetze

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    Re: Gesetze

    dark206 - 13.05.2007, 23:28

    Gesetze
    Wie mies ist das denn:

    Aufgrund eines Gesetzes darf in Pennsylvania kein Mann ohne der schriftlichen Genehmigung seiner Frau Alkohol kaufen.

    In New Mexiko dürfen die Taschen eines Mannes jederzeit von der Ehefrau durchsucht werden.

    In Detroit/Michigan ist es Männern gesetzlich verboten, ihre Frauen an Sonntagen böse anzuschauen.

    allerdings sind Frauen auch nicht überall besser dran:

    In Carrizoro/New Mexiko ist es Frauen verboten, sich unrasiert in der Öffentlichkeit sehen zu lassen. (Gesicht + Beine)

    Ein Gesetz des Staates Illinois besagt, das alle weiblichen Singles männliche Junggesellen mit 'Meister' anzureden haben.

    'Frau am Steuer, Ungeheuer' müssen sich wohl die Stadtväter von Memphis, Tennessee gedacht haben. Denn Frauen dürfen dort einem Gesetz zufolge nur Auto fahren, wenn ein Mann vor dem Auto herläuft und zur Warnung von Fußgängern und anderen Autofahrern eine rote Fahne schwenkt.

    Ein Gesetz des Staates Michigan legt fest, dass das Haar einer Frau ihrem Ehemann gehört.



    Re: Gesetze

    dark206 - 14.05.2007, 20:18


    Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt
    Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)


    § 1 Definition
    Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.


    § 2 Anwendungsbereich
    Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt


    § 3 Sitzgebot
    Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.


    § 4 Vorbereitungen
    Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.


    § 5 Sitzposition
    Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.


    § 6 Darmentleerung
    Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.


    § 7 Sichtkontrolle
    Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.


    § 8 Reinigung des Rektums
    Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.


    § 9 Reinigung des Aborts
    Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.


    § 10 Verlassen des Aborts
    Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.


    § 11 Inkrafttreten
    Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.



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